Prüfungsort: Schaden
=> Grundsatz: Mittelbar geschädigten stehen keine eigenen Schadensersatzansprüche zu
I. Anspruch, aber kein Schaden
II. Schaden, aber kein Anspruch
III. Zufällige Schadensverlagerung
IV. Rechtsfolge: Schaden wird zum Anspruch gezogen
Zuletzt geändertvor einem Jahr