Patentgesetz
§ 1 Patentgesetz
(1) Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
Merkamale
neu
erfinderische Tätigkeit
gewerblich anwendbar
auf dem Gebiet der Technik
Erfindung
Neuheit
§ 3 Abs. 1 PatG: Begriff der Neuheit Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört.
Stand der Technik
alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch
schriftliche oder mündliche Beschreibung,
durch Benutzung
oder in sonstiger Weise
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind.
Neuheitsschädlich - Definition
Dinge die der Neuheut entgegenstehen sodass kein Patent mehr angemeldet werden kann
Neuheitsschädlich sind…
schriftliche Beschreibung:
Veröffentlichungen in Büchern, Zeitschriften, Katalogen, Werbepublikationen, Newsletter, Blog,...
mündliche Beschreibung
Verbreitung in Form von Vorlesungen, Vorträgen, Erläuterungen bei Messen, Führungen etc.
Benutzung
Herstellung, Anbieten, Inverkehrbringen, Ausstellung, Gebrauch
Öffentlichkeit
Möglichkeit der Kenntnisnahme durch einen nicht überschaubaren Personenkreis
->Daher Geheimhaltungsvereinbarung (non-disclosure agreement (NDA)) schließen
Erfinderische Tätigkeit
Anzeichen
Dagegen spricht
das Problem war über eine längere Zeitspanne in der Fachwelt bekannt und es bestand ein Bedürfnis für seine Lösung;
Die Tatsache, dass dasselbe Problem innerhalb eines kurzen Zeitraums bereits mehrfach gelöst worden ist.
durch die Erfindung wird eine technische Fehlvorstellung überwunden;
die neue Lehre hat ein Überraschungsmoment
gewerbliche Anwendbarkeit
Die Aussicht auf Gewinnerzielung kann als Indiz für gewerbliche Anwendung gewertet werden, aber auf wirtschaftlichen Erfolg kommt es nicht an.
An der gewerblichen Anwendbarkeit fehlt es, wenn ein Erzeugnis für keinen bekannten Zweck nützlich is
Patentkategorie
Patent
Verfahrenspatente
Erzeugnispatente
Beschreibung
unabhängig von Erzeugung, Schutz beinhaltet auch erzeugtes Produkt
Gestaltung KOnstruktion oder Zusammensetzung eines Gegenstandes. Gegenstand des Patents sind die Merkmale sowie Eigenschaften nicht der körpliche Gegenstand selbst
Unterkategorie
Unterkategorien Verfahrenspatente
Herstellungsverfahren: Beschreibung von Maßnahmen wie Ausgangstoffe oder Gestaltung der inneren beschaffenheit des Produktes
Arbeitsverfahren: bezieht sich auf bestimmte Tätigkeit wie Transportmethode oder Analyse
Anwendungs- und Verwendungspatente: beziehen sich auf die bestimmte Verwendung einer Sache unabhängig ob Sache bereits bekannt oder solbst Gegenstand einer Erfindung
Unterkategorien Erzeugnispatente
Vorrichtungspatente: Maschinenen oder Geräte dh. Arbeitsgeräte
Stoffpatente: bezieht sich auf bestimmten Stoff, schutz erstreckt sich über jede Anwendung des Stoffes egal ob sie dem Erfinder bekannt war
Lehre zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges
Ausschluss von Erfindung
§ 1 Abs. 3 PatG:
Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
ästhetische Formschöpfungen;
Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;
die Wiedergabe von Informationen.
mathematische Methoden
Algorithmen
Eine mathematische Methode zum Verschlüsseln oder Signieren von Daten ist als solche dem Patentschutz nicht zugänglich. Ein „System“ zur Erzeugung und Verwaltung von dafür geeigneten Schlüsselpaaren ist deshalb nicht patentierbar.
ABER: Ein Verfahren zum Versenden und Empfangen von elektronischen Nachrichten, die mit dieser Methode verschlüsselt sind, ist aber vom EPA als patentierbar angesehen worden.
ästhetische Formschöpfungen
durch das Urheberrecht und als Geschmacksmuster geschützt
geschäftliche Tätigkeiten
Geschäftsprozesse
Geschäftsmodelle
->dar nicht geschützt werden aufgrund von Konkurrenz
->besonderer Schutz durch Geschäftsgeheimnis möglich
Programme für Datenverarbeitungsanlagen
versuchte Definition für Programm:
entsprechend dem allgemeinen Sprachgebrauch ein gedankliches Konzept, das sich durch die jeweilige Anwendung erschließe
eine codierte Befehlsfolge für den Computer
ein Programm ist, das keinen über die „normale“ physikalische Wechselwirkung zwischen Programm und Computer hinausgehenden technischen Charakter hat
Rechte aus dem Patent
§ 9 PatG: Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung
ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen;
ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, anzuwenden oder, wenn der Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, daß die Anwendung des Verfahrens ohne Zustimmung des Patentinhabers verboten ist, zur Anwendung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten;
das durch ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, unmittelbar hergestellte Erzeugnis anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen
Erschöpfung
unterliegt nicht mehr patent wenn die sache durch den patentinhaber oder mit dessen zustimmung durch einen dritten in Verkehr gebracht wurde
Zuletzt geändertvor einem Jahr