Welche Abteilungen hat ein Grundbuch?
Aufschrift = Deckblatt
-> Amtsgericht, Grundbuchbezirk, Nummer Grundbuchblatt
Bestandsverzeichnis
-> eingetragene Grundstücke + Veränderungen
Abteilung 1
-> Eigentümerverzeichnis (persönliche Daten wie Geburtsdatum)
Abteilung 2
-> Lasten und Beschränkungen = Grunddienstbarkeiten, Nießbrauchsrechte, beschr. pers. Dienstbarkeiten, Vorverkaufsrechte
Abteilung 3
-> Grundpfandrecht = Grundschuld;
Vormerkungen, Widersprüche, Veränderungen und Löschungen der Grundschuld
V möchte sein Grundstück an K verkaufen.
a) Können die Parteien einen privatrechtlichen Vertrag abschließen?
b) Wie ist das Verfahren bei der Übertragung von Eigentum? (materiellrechtlich / verfahrensrechtlich)
c) Welche Schritte sind erforderlich, dass K als neuer Eigentümer im GB eingetragen werden kann?
a) Ja, da das Immobiliensachrecht zum Privatrecht gehört
(formelles Grundstücksrecht ist Grundbuchverfahrensrecht)
wird die Wohnung von einem Bauträger gekauft, dann ist dies ein Verbrauchervertrag (muss beurkundet werden §311b BGB)
b) Einigung und Eintragung ins GB nach §873 BGB (Bewilligung §29 GBO)
c) Vertragsschluss, Eintragung Auflassungsvormerkung ins Grundbuch, KP-Zahlung, Eigentumsumschreibung im GB
Eigentümer E hat 3 wohnungen und einen Anteil von 60/100. Wie ist das Stimmrecht nach den gesetzlichen Vorschriften?
Was wird meistens in der Praxis vereinbart?
nach dem gesetzlichen Kopfprinzip (§25 WEG) haz jeder Wohunungseigentümer eine stimme unabhängig von der Größe des MET-Anteils
optional kann auch Stimmrecht nach Miteigentumsanteilen (Wertprinzip) oder nach Anzahl von Sondereigentumseinheiten (Objektprinzip) vereinbart werden
Hypothek vs Grundschuld
Grundschulden bleiben in voller Höhe bestehen (BGB §1191)
Hypotheken verringern sich bei Tilgung (BGB §1113)
Brief- vs Buchgrundschuld
Briefgrundschuld = Hypothek + Grundschuld
Wird das Grundpfandrecht als Brief bestellt, ist zur Entsteheung noch die Übergabe des Briefs vom ET an Gläubiger erforderlich, kann auch ausßerhalb des Grundbuches wirksam abgetreten werden
Buchgrundschuld = Erteilung des Briefes wird ausgeschlossen
Abt.III: Vermerk “Grundschuld ohne Brief”, geht erst auf neuen Erwerber über, wenn dieser als ET eingetragen ist
F und M (Ehepaar) möchten ein Grundstück erwerben. Zur Auflassung wird M krank und erteilt M eine mündliche Vollmacht.
Kann die Grundstücksabwicklung wirksam abgeschlossen werden?
mündliche Vollmacht für zu einem “schwebend wirksamen” Kaufvertrag
Vollmacht muss nachträglich genehmigt werden, dass der Kaufvertrag rechtsgültigkeit erlangt
§167 (2) BGB - Erklärung bedarf nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist
Sondernutzungsrecht
= Befugnis zum alleinigen Gebrauch eines bestimmten Teiles des Gemeinschaftseigentums
Wird im GB eingetragen §10 (3) WEG
kann nur innerhlab der WEG übertragen werden z.B. Gartenanteil
Reihenfolge beim GS-Kaufvertragsabschluss / Auflassung
Vertragsschluss, Eintragung Auflassungsvormerkung ins Grundbuch, KP-Zahlung, Eigentumsumschreibung im GB
Abstraktionsprinzip
Verpflichtungsgeschäft -> Kaufvertrag
Verfügungsgeschäft -> Übergang der Kaufsache, Zahlung des Kaufpreises
Vorraussetzungen für Wohnungs - / Teileigentum
Teilungserklärung (§3 WEG / §8 WEG)
Aufteilungsplan (§7 Abs 4 WEG)
Abgeschlossenheitsbescheinigung (§7 Abs 4 WEG)
Zuletzt geändertvor einem Jahr