Kaufmann durch Betreiben eines Handelsgewerbes gemäß § 1 HGB.
"Kaufmann kraft Eintragung" durch Eintragung ins Handelsregister als eingetragener Kaufmann (e.K.) gemäß § 5 HGB.
"Kaufmann kraft Rechtsform" für Handelsgesellschaften aufgrund ihrer Rechtsform gemäß § 6 Abs. 1 HGB.
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