Es kann nicht geklärt werden, ob B Tod herbeigeführt hat oder ob O zu diesem Zeitpunkt nur aufgrund der vorangegangenen Schläge der A verstorben ist.
(Kausalität)
Wäre letzteres der Fall —> Kausalität B (-), Handlung kann hinweggedacht werden, ohne dass Erfolg entfällt
Daher dieser Tatverlauf nach Grundsatz “in dubio pro reo” zugrunde zu legen!
Objektive Zurechnung bei Erfolgsherbeiführung durch vorsatzlosen Zweitakt (T glaubt Erfolg bereits durch Erstakt erreicht zu haben)
(Objektive Zurechnung)
Verneinung obj. Z. bei mehraktigen Geschehensabläufen
Obj. Zurechnung (+)
Abgrenzung Eventualvorsatz u. luxuria
(Vorsatz)
Kognitive Theorien (Wissenselement)
Wahrscheinlichkeitstheorie
Möglichkeitstheorie
Voluntative Theorien (Wissens- u. Wollenselement)
Gleichgültigkeitstheorie
Billigungs- und Ernstnahmetheorie
Bewusste Fahrlässigkeit, wenn T mit als möglich erkannter TB-Verwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft darauf vertraut, tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten
Verhältnis Totschlag / Körperverletzung
Fraglich, ob bei Tötungsvorsatz zugleich KV-Vorsatz anzunehmen.
Gegensatztheorie
Einheitstheorie
Error in persona vel obiecto
Bei tatbestandlicher Gleichwertigkeit: Irrtum unbeachtlich —> Vorsatz (+)
Bei tatbestandlicher Ungleichwertigkeit: beachtlicher Tatbestandsirrtum, § 16 I 1 —> Vorsatz (-)
(Versuch + Fahrlässigkeit)
Aberratio ictus
Gleichwertigkeitstheorie
Höchstpersönliche Rechtsgüter
Konkretisierungstheorie
Zusammenfallen error in persona u. aberratio ictus
nach aberratio-Regeln zu lösen
Zum Tatzeitpunkt hat sich Tötungsvorsatz auf … konkretisiert
error in persona berührt Vorsatz, die anvisierte Person zu töten, nicht!
Error in persona bei Distanzfällen (insbes. Gift- u. Sprengfälle)
Gleichwertigkeitstheorie: unbeachtlicher error in persona
Konkretisierungstheorie: inwieweit hat sich Vorsatz trotz fehlender sinnlicher Wahrnehmung auf das verfehlte Objekt konkretisiert? str. (drei Ansichten)
Aberratio ictus-Lösung
Error in persona-Lösung
Individualisierungslösung
Dolus generalis / Vorsatz bzgl. Kausalverlauf?
[Zweiaktiges Geschehen, Irrtum über Vollendungszeitpunkt]
Klassischer dolus generalis Fall:
Lehre vom dolus generalis
Versuchslösung (!)
Vollendungslösung (Abweichung Kausalverlauf)
“Umgekehrter” dolus generalis Fall:
h.M. vollendeter Totschlag (Abweichung vorgesteller u. tatsächl. Kausalverlauf unerheblich)
Fehlendes subj. Rechtfertigungselement (Handeln in Unkenntnis der Rechtfertigungssituation)
(Rechtswidrigkeit)
Vollendungslösung
Versuchslösung (Erfolgsunwert u. Handlungsunwert)
Schuldhafte Provokation der Notwehrlage: welches Vorverhalten?
(Notwehr)
nur rechtswidriges Vorverhalten (Beleidigung, Ehre als RG verletzt)
auch sozial-ethisch missbilligtes Vorverhalten (Belästigungen, Taktlosigkeiten)
Absichtsprovokation
Kein Notwehrrecht (!)
Gleichbehandlung mit unabsichtlich provozierter Notwehrlage
Nötigungsnotstand
(Rechtfertigender Notstand § 34)
Genötigter zu Eingriff in RG Dritter gezwungen (Nötigung § 240)
Rechtfertigungslösung
Entschuldigungslösung
Differenzierende Lösung (!)
Vorsätzliche ALIC (Rechtliche Zulässigkeit, Begründungsmodelle)
(Schuld)
Ausnahmemodell
Ausdehnungsmodell
Tatbestandsmodell (“Vorverlagerungstheorie”)
Werkzeugtheorie
Unvereinbarkeitstheorie
Was umfasst § 33?
(Notwehrexzess)
nur intensiver Notwehrexzess
auch nachzeitigen ext. Notwehrexzess (!)
auch vorzeitigen u. nachzeitigen ext. Notwehrexzess
Rechtsfolgen ETI
Vorsatztheorie
Strenge Schuldtheorie
Lehre von den negativen TB-Merkmalen
Vorsatzunrechtverneinende eingeschr. Schuldtheorie
Rechtsfolgenverweisende eingeschr. Schuldtheorie
Versuchsbeginn bei mittelbarer Täterschaft
(Unmittelbares Ansetzen, Versuch)
Gesamtlösung
Einzellösung
“Modifizierte” Einzellösung (+ enge Variante)
Versuchsbeginn bei Mittäterschaft
Gesamtlösung (!)
Versuchsbeginn beim unechten Unterlassungsdelikt
Erste Rettungsmöglichkeit
Letzte Rettungsmöglichkeit
Vermittelnde Lösung
Abgrenzung unbeendeter/beendeter Versuch: Maßgeblicher Zeitpunkt bei mehraktigen Delikten?
(Rücktritt vom Versuch)
Tatplantheorie
Rücktrittshorizont
Rücktritt bei mehraktigen Geschehen
Einzelaktstheorie (“rücktrittsfeindlich”)
Gesamtbetrachtungslehre (!) (“rücktrittsfreundlich”)
Rücktrittsmöglichkeit trotz außertatbestandl. Zielerreichung?
Einzelaktstheorie: rücktrittsunfähiger fehlgeschlagener Versuch
Gesamtbetrachtung: str.
e.A.: in solchen dolus-eventualis Fällen Rücktritt vom unbeendeten Versuch ausgeschlossen
a.A.: Rücktrittsmöglichkeit (vom unbeendeten Versuch)
Täter u. Teilnehmer (Abgrenzungstheorien)
Rein objektive Theorie
Rein subjektive Theorie
Gemäßigt subjektive Theorie
Tatherrschaftslehre
Auswirkung Exzess + error in persona vel obiecto beim Tatmittler?
(Vorsatz mittelbarer Täter)
Exzess: Werkzeug tut mehr als geplant
—> Tatbestandsirrtum bei H gem. § 16 I 1
Error in persona vel obiecto beim Tatmittler:
error auch bzgl. H unbeachtlich (§ 212, 25 I Var. 2)
aberratio ictus aus Sicht des H (§ 212, 25 I Var. 2, 22)
Individualisierungslösung (!)
Auswirkung Exzess des Mittäters auf Tatplan-Vorsatz anderer Mittäter?
(Vorsatz anderer Mittäter)
Mittäter haftet nur für Taten, die im Rahmen des gemeinsamen Tatplans liegen
bei nicht mehr vom Tatplan gedeckten Taten —> vorsatzausschließender Exzess möglich!
Tatplan kann gewisse Offenheit aufweisen!
Vom Tatplan umfasst, wenn mit Abweichungen gerechnet werden muss, Tatausführung durch eine in ihrer Schwere u. Gefährlichkeit gleichwertige ersetzt wird + wenn Gleichgültigkeit ggü. Handlungsweise Tatgenosse
Error in persona des Mittäters (für dessen Vorsatz unbeachtlich)
h.M. unbeachtlicher Motivirrtum auch für nichthandelnden Mittäter —> entscheidend, ob Risiko der Verwechslung im Tatplan angelegt!
Gemeinsame Tatausführung
(Mittäterschaft)
Jew. Beteiligter muss objektiven Tatbeitrag leisten / Tatherrschaftslehre verlangt “wesentlichen” Tatbeitrag
Strenge Tatherrschaftslehre
Gemäßigte Tatherrschaftslehre
Bestimmen
(Anstiftung)
Verursachungstheorie
Kommunikationstheorie (!)
Unrechtspakt
Error in persona beim Haupttäter: Auswirkung auf Anstiftervorsatz?
Unbeachtlichkeitstheorie —> Vorsatz A (+)
Aberratio ictus-Lösung —> Vorsatz A (-)
Abweichung vom Kausalverlauf —> Vorsatz A (+) bei unwesentl. Abweichung
Abgrenzung Tun/Unterlassen
(Unterlassungsdelikte)
Energieeinsatz
Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit (!)
Bsp. Rettungsfälle:
Abbruch fremder Rettungsbemühungen —> Tun
Abbruch eigener Rettungsbemühungen:
e.A.: Unterlassen, solange R.bemühungen Opfer noch nicht erreicht
a.A.: Tun, sobald Retter den in Gang gesetzten Kausalveralauf abbricht, der O mit an Sicherheit grenz. Wkt. gerrettet hätte.
Grantenstellung aus Ingerenz
Jedes (Gefahr) verursachende Vorverhalten genügt, um G. aus Ingerenz zu begrpnden
Nur bei pflichtwidrigem Vorverhalten (!)
Pflichtwidrigkeitszusammenhang: wann gegeben?
(Fahrlässigkeitsdelikte)
Risikoerhöhungstheorie: sichere Risikoerhöhung reicht für PWZ (+)
Sicherer Zusammenhang zw. pflichwidrigem Verhalten u. Erfolg notwendig, erst dann PWZ (+)
Aufstiftung - Bestrafung Anstifter wg. Anstiftung zur Qualifikation?
Qualifikationstheorie - Anstiftung (+)
Unwertsteigerungstheorie - Anstiftung (+)
Wesentlichkeitstheorie - bei wesentl. Abweichung Anstiftung (+)
Beihilfetheorie - Anstiftung zur Qualifikation (-), psychische Beihilfe (+)
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