Beginn und Ende der Rechtsfähigkeit juristischer Personen des Privatrechts
Beginnt mit der Eintragung in das entsprechende öffentliches Register, zum Beispiel Handelsregister oder Vereinsregister und endet mit der Löschung in diesem Registern
Beginn und Ende der Rechtsfähigkeit, juristischer Person des öffentlichen Rechts
Geschäftsfähigkeit
Rechtsobjekte
Gestaltungsfreiheit Verträge
Abschlussfreiheit Verträge
allgemeine Geschäftsbedingungen beziehen sich auf:
Gesetzliche Formvorschriften nach BGB
Schriftform:
schriftliche Erklärung (Urkunde) mit eigenhändige Unterschrift bzw. elektronischer Signatur
Zum Beispiel Kündigung eines Mietverhältnisses oder Arbeitsverhältnisses.
Bürgschaft.
Verbraucher Darlehensvertrag
Öffentliche Beglaubigung:
Notar beglaubigt die Unterschrift unter einer schriftlichen Erklärung
zum Beispiel Antrag auf Eintragung in das Handelsregister.
Ausschlagung einer Erbschaft
notarielle Beurkundung:
Abgabe einer Erklärung vor dem Notar Unterschrift in Anwesenheit des Notars
Z. B.
Ehe Vertrag.
Erbvertrag.
Grundstücksverkauf oder Übertragung.
nenne nichtige Rechtsgeschäfte
Anfechtbarkeit Rechtgeschäft
Rechtsgeschäfte, die aufgrund einer Täuschung oder widerrechtlichen Drohung zu Stande gekommen sind, sind innerhalb eines Jahres nach Entdeckung bzw. Wegfalls der Zwangslage anzufechten.
in beiden fällen gilt, dass eine Anfechtung ausgeschlossen ist, wenn 10 Jahre seit Abgabe der Willenserklärung verstrichen sind
nicht anfechtbar sind Rechtsgeschäfte, denen ein Irrtum im Motiv d.h. ein Irrtum bei der Meinungsbildung bzw. Entscheidung zu Grunde liegt
Pflichten des Unternehmers bei Fernabsatz Verträgen
Lieferverzug
Der Lieferverzug liegt vor, wenn der Verkäufer trotz Fälligkeit schuldhaft, nicht oder nicht rechtzeitig liefert.
Nichtiges Rechtsgeschäft
Nichtigkeit bedeutet, dass ein Rechtsgeschäft von Anfang an unwirksam ist. D.h. es wird so getan, als sei das Rechtsgeschäft nie zu Stande gekommen (keine Rechtswirkungen)
Anfechtungsgründe Rechtsgeschäfte:
Inhaltsirrtum
Erklärungsirrtum.
Eigenschaftsirrtum.
Übermittlungsirrtum.
Arglistige Täuschung
Widerrechtliche Drohung
Zustandekommen von Kaufverträgen
zwei übereinstimmende Willenserklärungen.
Antrag (= 1 Willenserklärung) + Annahme (= 2 Willenserklärung)
Die Willenserklärungen sind grundsätzlich bindend, es sei denn:
-Die Bindung wurde ausgeschlossen oder befristet
-Der Antrag wurde nicht rechtzeitig angenommen
-Der Vertrag konnte noch rechtzeitig widerrufen werden
Wichtige Vertragsarten im Überblick
Kaufvertrag (Verbrauchsgüterkauf).
Werkvertrag
Leihvertrag
Mietvertrag
Pachtvertrag.
Schenkungsvertrag
Darlehensvertrag (Kreditvertrag).
Dienstvertrag (Arbeitsvertrag).
Anfrage vor Antrag
um sich über Leistung möglicher Vertragspartner zu informieren, geht in manchen fällen eine Anfrage dem Antrag voran.
eine Anfrage stellt lediglich eine Bitte um Information da. Sie hat grundsätzlich keine rechts bindende Wirkung.
Beim Abschluss eines Kaufvertrages können Antrag und Annahme sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer ausgehen.
Antrag durch den Verkäufer (Angebot)
Das Angebot ist an eine bestimmte Person oder Personengruppe gerichtete Willenserklärung eine Leistung zu erbringen. (Z. B. Waren unter bestimmten Bedingungen zu liefern)
Anzeigen in Zeitungen, Prospekten und Schaufenstern sind rechtlich gesehen keine Angebote. Sie stellen lediglich eine Kaufaufforderung da und sind grundsätzlich unverbindlich.
Angebot: verlangt - unverlangt
Verlangtes Angebot: eine Anfrage ging Voraus.
Unverlangtes Angebot: der Lieferant bietet seine Produkte ohne vorausgegangene Anfrage an.
Form der Rechtsgeschäfte + Äußerungsformen von Willenserklärungen
die Abgabe der Willenserklärungen ist grundsätzlich an keine äußere Form gebunden. Eine bestimmte Form (Z. B. Schriftform) kann aber von den Vertragspartner vereinbart werden.
ausdrückliche Äußerung:
- mündlich (auch telefonisch).
- schriftlich (auch elektronisch).
Schlüssiges Handeln:
- einsteigen in den Bus.
- Automatenverkauf.
Bloßes Schweigen:
- übliche Geschäfte unter Kaufleuten
- Billigung bei Kauf auf Probe
Zustandekommen von Kaufverträgen durch Angebote des Verkäufers
Antrag durch Zusendung unbestellter Ware
wenn eine Bestellung auf ein Angebot erfolgt, ist ein Kaufvertrag entstanden, da zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen.
Eine zusätzliche Auftragsbestätigung ist oft üblich, hat aber rechtlich keine Bedeutung.
ein verbindliches Angebot des Verkäufers liegt auch bei Zusendung unbestellter Ware vor ab. Die Annahme eines solchen Antrags erfolgt durch:
- ausdrückliche Erklärung der Annahme (schriftlich oder mündlich).
- schlüssiges Handeln (Bezahlung der Ware, gebrauch der Ware).
stillschweigen bei Privatpersonen: grundsätzlich als Ablehnung.
Stillschweigen bei Kaufleuten: eine Annahme, wenn bereits eine Geschäftsbeziehung besteht. Wenn der Kaufmann die Ware nicht möchte, muss er dies unverzüglich mitteilen und die Ware zur Verfügung stellen.
Antrag durch den Käufer (Bestellung)
Geht der Antrag (Bestellung) vom Käufer aus kommt der Vertrag durch verbindliche Bestellung und Bestellungsannahme (durch mündliche Zusage in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware) zu Stande.
Kaufvertragsarten nach der Rechtsstellung und dem Sitz der Vertragspartner
bürgerlicher Kauf
einseitiger Handelskauf (Verbrauchsgüterkauf)
zweiseitiger Handelskauf.
Platzkauf
Distanzkauf
Versendungskauf
Kaufvertragsarten nach Art Güte und Beschaffenheit der Ware
Gattungskauf
Stückkauf
Kauf auf Probe
Kauf zur Probe
Kauf nach Probe
Spezifikationskauf
Kauf in Bausch und Bogen (Ramsch Kauf)
Kaufvertragsarten nach den Lieferbedingungen:
Terminkauf.
Fixkauf/Zweckkauf.
Kauf auf Abruf
Sofortkauf
Streckengeschäft
Kaufvertragsarten nach den Zahlungsbedingungen:
Kauf gegen Vorkasse
Barkauf
Zielkauf
Kommissionskauf
Teilzahlungskauf
Ratenlieferungskauf
unterschiede zwischen:
Angebot unverbindlich
Preis freibleibend.
Solange der Vorrat reicht.
Angebot unverbindlich:
Das Angebot kann verändert oder zurückgenommen werden
Preis freibleibend:
Die angegebenen Preise können sich ändern
Solange der Vorrat reicht:
Die Menge ist begrenzt und kann mit der Zeit ausverkauft sein
Arten der Sachmängel
Mangel in der Beschaffenheit
Mangel in der Art
mangelhafte Montageanleitung
Mangel bei der Montage
Mangel in der Menge
Sachmängel nach Erkennbarkeit
offene Mängel
Sind bei sachkundiger Überprüfung sofort zu erkennen
Versteckte Mängel
Sind nicht sofort, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt ersichtlich, zB. Materialfehler
Arglistig verschwiegene Mängel
Sind versteckte Mängel, die absichtlich verschwiegen werden, um daraus Vorteile zu ziehen
Pflichten des Käufers
Prüfpflicht
Rügepflicht
Aufbewahrungspflicht
Pflichten:
Zweiseitiger Handelskauf
Einseitiger Handelskauf als Verbrauchsgüterkauf
Arglistig verschwiegene Mängel sind innerhalb von drei Jahren nach Entdeckung des Mangels zu rügen, sonst ist Verjährung eingetreten.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Mangel entdeckt wurde.
Aufbewahrungspflicht:
Beim Platzkauf darf der Käufer die beanstandet Ware auf Kosten des Verkäufers sofort zurückschicken
beim Distanzkauf ist der Käufer grundsätzlich verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß aufzubewahren, sie muss dem Verkäufer zur Verfügung gestellt werden, damit dieser entscheiden kann, was damit geschehen soll.
z. B. Abholung oder Weiterleitung an einen anderen Käufer in der Nähe
zweiseitiger Handelskauf:
Prüfpflicht:
Zu prüfen ist unverzüglich ( d.h ohne schuldhaftes verzögern) nach Ablieferung
Rügepflicht:
Offene Mängel, unverzüglich nach Lieferung, sonst ist Genehmigung erteilt
Versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung spätestens zwei Jahre nach Lieferung, sonst ist Verjährung eingetreten
einseitiger Handelskauf als Verbrauchsgüterkauf:
Innerhalb der gesetzlich festgelegten Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, diese Frist Comebuy gebrauchten Gegenständen bis auf ein Jahr reduziert werden
Innerhalb von zwei Jahren nach Lieferung, sonst ist Verjährung eingetreten
Mit Ablauf der Gewährleistungsfrist verjähren Ansprüche aus mangelhafte Lieferung
Rechte des Käufers bei mangelhafter Lieferung
vorrangige Rechte des Käufers (grundsätzlich ohne Fristsetzung)
Nacherfüllung: Käufer hat die Wahl zwischen
Nachbesserung
Neulieferung
Und ggf. Schadensersatz neben der Leistung
(Voraussetzung hierfür sind grundsätzlich ein nachweisbarer Schaden und Verschulden des Verkäufers
Nachrangige Rechte des Käufers:
nur bei erheblichen Mängeln
Rücktritt vom Kaufvertrag
und ggf
Schadensersatz statt der Leistung
oder
Ersatz vergeblicher Aufwendungen
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