Unterschied zwischen Erfolgsdelikt und Tätigkeitsdelikt?
Erfolgsdelikt: Erfolg tritt ein. Handlung Abtrennbar.
Tätigkeitsdelikten: zeichnen sich durch die Tätigkeit aus. Falsche Aussagen, Betrunkenes Autofahren etc. Hier keine Kausalitätsprüfung und auch keine Prüfung der Objektiven Zurechnung!
Handlung Definiton?
Handlung ist jedes menschliche, gewillkürte und sozialerhebliche Verhalten
Wann ist eine Handlung kausal?
Eine Handlung ist kausal für den Erfolg, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele (sog. Conditio-qua-non-Formel)
Übersetzung: “ursächlich” (siehe Kontext)
Der Handeln war notwendige Bedingung für den Erfolgseintritt in seiner konkreten Gestalt und damit ursächlich
Der Handeln war notwendige Bedingung für den Erfolgseintritt in seiner konkreten Gestalt und damit “conditio sine qua non”
Kumulative Kausalität
Übersetzung + Rechtsfolge
Viele Handlung sind alleinstehend nicht ausreichend, aber zusammen halt dann scho. Alle sind kausal. Easy peasy
Alternative Kausalität
Zwei Leute vergiften jemanden. Beide Kausal geworden? Eigentlich kein Vollendungstäter, aber dann irgendwie doch
Überholende Kausalität: nur Zweithandlung ist ursächlich. Erste Handlung wurde überholt
Fortwirkende Kausalität: Klassischer Fall des Gnadenschusses. Oder Bratpfannenfall
Definition der objektiven Zurechnung
Objektiv zurechenbar ist ein Erfolg, wenn der Täter ein unerlaubtes Risiko geschaffen hat, das sich im konkreten Erfolg realisiert hat.
Zweistufige Prüfung der objektiven Zurechnung
Schaffung eines unerlaubten Risikos:
Wichtig! In der Gesellschaft tolerierte Verhaltensweise zählen nicht dazu, auch allgemeines Lebensrisiko (Flugticket kaufen etc.) oder eine Risikoverringerung sind ausschließungsgründe.
Es benötigt ein Risikozusammenhang zwischen eingetretenem Erfolg und der unerlaubt geschaffenen Gefahr!
Definition eines atypischen Kausalverlaufs:
Bei einem atypischen Kausalverlauf realisiert sich ein Erfolg, der außerhalb dessen liegt, was nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung noch in Rechnung zu stellen ist.
Definiton Vosatz
Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller objektiven Tatumstände, also das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung.
Welche Vorsatzformen gibt es?
Dolus directus 1. Grades
Dolus directus 2. Grades
Dolus eventualis
Abgrenzung zwischen dolus eventualis und (bewusster) Fahrlässigkeit. Rechtsstreit?
Zwei Arten von Theorien: STREITIGKEIT IN DER KLAUSUR NICHT IMMER ERFORDERLICH!"
Contra:
Möglichkeitstheorie: Eventualvorsatz ist, wenn man eine konkrete Möglichkeit der Rechtsgutverletzung erkennt und dennoch handelt. (Kritik: Kaum Abgrenzung zur Fahrlässigkeit möglich)
Wahrscheinlichstheorie: Vorsatz, wenn der Täter die Rechtsgutverletzung für wahrscheinlich (i.s.V. Mehr als möglich) hält. (Überwiegend wahrscheinlich wohl nicht notwendig). (Kritik: Schwierige Abgrenzung zur Fahrlässigkeit, subjektive Vorrausetzungen -> Keine sichere Beantwortung)
Pro (deine Klausurseite i.d.R.):
Billigungstheorie (verwendet vom BGH): Täter erkennt den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und ihn billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zielen Willen wenigstens mit ihm abfindet, mag ich auch der Erfolgseintritt unerwünscht sein.
Hier besteht dann auch eine direkte Abgrenzung zur Fahrlässigkeit. Vertraut der Täter ernsthaft darauf, dass nichts passiert, handelt er fahrlässig.
Jäger erschießt Menschen, den er für ein Wildschwein hielt.
Tatbestandsirrtum gemäß §16 I StGB
Konkreter Fall: Error in persona vel obiecto
Bei tatbetandlicher Gleichwertigkeit: Bloß Motivirrtum: Vorsatz (+)
Bei nicht tatbestandlicher Gleichwertigkeit: Versuch + Fahrlässigkeit
§16 I StGB verlangt nur Angriff auf bestimmtes Tatobjekt, nicht auf bestimmtes Angriffsobjekt; d.h. Nur Kategorie, nicht einzelnes Exemplar von Angriffsobjekt entscheidend.
Ich ziele auf A und treffe ausversehen B…
Tatbestandsirrtum gemäß §16 I StGB. Vorsatz fraglich
Konkreter Fall: aberratio ictus
Gleichwertigkeitstheorie: zu Behandeln wie “error in persona”. Die Intentität des Angriffsobjektives ist nach §16 I StGB nicht erheblich. Töten eines Dritten sei nicht total ungewöhnlich.
Konkretisierungstheorie (i.d.R. Klausurseite): Vorsatz konkretisierte sich auf die anvisierte Person, das spezifische Tatobjekt und nicht auf das nicht wahrgenommene getroffene Angriffsobjekt. Folge: Versuch + Fahrlässigkeit
Ich bau ne Falle, die den Hund H oder den Nachbarn N umbringt. Beide sterben
Alternativvorsatz (dolus eventualis)
Vorsatz für beide
Opfer ist hinter eine Glasscheibe die auch zerbricht. Sachbeschädigung?
Kumulativvorsatz (dolus cumulativus)
Antwort: ja klar
Irrtum über den Kausalverlauf.
Sand in den Mund Fall. Wann reicht es aus, für einen fehlenden Vorsatz gemäß §16 I StGB
Danach muss im Zeitpunkt des Würgens als allein maßgebliche Tathandlung gefragt werden, ob der Irrtum wesentlich oder unwesentlich ist. Kontrollfrage: Ist die Abweichung so beschaffen, dass sie noch in den Gren- zen allgemeiner Lebenserfahrung liegt und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigt (dann unwesentlich)? In der Regel wird von einer unwesentlichen Abweichung auszugehen sein, sodass T nach § 212 I durch das Würgen bestraft wird
Vorzeitiger Erfolgseintritt: Wann Vorsatz?
Vollendung nur dann, wenn der Täter durch die Hanldung mindestens schonSchwelle zum unbeendeten Versuch überschritten hat.
Wie ist das Prüfungsschema der Notwehr?
Notwehrlage:
Angriff
Gegenwärtigkeit
Rechtswidrigkeit
Notwehrhandlung:
Erforderlichkeit (Geeignetheit+)
Gebotenheit
Subjektives Rechtfertigungselement:
Verteidigungswille
Definiton der Notwehrlage gemäß §32 I StGB?
Gegenwärtiger rechtswidriger Angriff
Definiton Angriff
Angriff ist jede Bedrohung eines notwehrfähigen Rechtsguts durch menschliches Verhalten
Nenne paar Indivudalrechtsgüter (notwehrfähige Rechtsgüter)
Leib, Leben, Freiheit, Eigentum, Hausrecht, Besitz, Ehre
Definiton der Gegenwärtigkeit
Der Angriff ist gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert
Definiton Rechtswidrigkeit (Notwehr)
Rechtswidrig ist der Angriff, wenn er im Widerspruch zur Rechtsordnung streht, das heißt wenn der Angreifer seinerseits kein Rechtsfertigungsgrund zur Seite stand und er sich objektiv pflichtwidrig verhalten hat.
Randnotiz: Häufiges Beispiel: 127 I 1 StPO. danach darf man jemanden festhalten, bis die Polizei kommt
Randnotiz:
Nachträglich bekannt gewordenen Umstände fließen nicht in das Erforderlichkeitsurteil ein. Der Maßstab ist die objektive ex-ante-Perspektive. Die Sicht eines besonnenen Drittbeobachters in der Situation des Täters.
Definition Erforderlichkeit. Wann ist eine Notwehrhandlung erforderlich?
Erforderlich ist die Notwehrhandlung, wenn sie bei einer objektiven ex-ante Betrachtung geigend ist, den Angriff abzuwehren, und hierzu das mildeste Mittel ist.
Geeignet sind solche Mittel, die den Angriff sofort beenden oder zumindest abschwächen.
Schusswaffengebrauch beim Strafrecht?
4 Stufen-System:
Verbale Androhung des Gebrauchs
Warnschuss
Schuss in weniger gefährlichen Körperpartien
Erst jetzt: ggf. tödlicher Schuss
Hinweis: Wenn man ausversehen tödlich trifft, ist der Schützte dennoch gerechtfertigt.
Die Rechtsprechung sieht dat nicht so streng. Siehe auch BGH NstZ 2018, 84 mAnm Rückert.
Wenn Notwehr in speziellen Situation nicht geboten ist, welches System muss der Notwehrhandelnde beachten?
Ausschöpfung von Flucht- und Ausweichmöglichkeiten
Beschränkung auf zumutbare Schutzwehr (leichte Verletztungen und Ähnliches sind hinzunehmen)
Übergang zur Trutzwehr
Wann ist Notwehr nicht geboten?
Angriffe von Schuldlose und Irrenden
Notwehrprovokation (BGH: jo, Rechtswidrigkeit ist egal, Ärgern reicht; h. L.: rechtswidriges Vorverhalten erforderlich!) Bei Absichtsprovokation kein Notwehrrecht, bei fahrlässiger Provokation 3 Stufentheorie. BEACHTE steht’s den Provokationszusammenhang. War der Gegenangriff vorherzusehen. Bei totaler Übertreibung kann Notwehrrecht wieder eine Rolle finden (MG gegen Beleidigung)
Enge persönliche Bindung
Gagatellangriffe, krasses Missverhältnis
Angriffe von Hoheitsträgern, Anwendung von Folter
Schweigegelderpressung
Definition Geboten (Notwehr)
geboten ist die Notwehrhandlung, wenn sei gewisse sozialethischen Schranken nicht überschreitet (Rechtsmissbrauchsschutz)
Definition Verteidigungswille
Der Handelnde muss die Notwehrlage kennen und Verteidigungswillen haben, d.h. In der Absicht handeln, sich zu verteidigen
Theoretisch Streifall, ob Kenntnis ausreicht oder es auch auf Verteidigungsabsicht ankommt.
Auch zu führen bei Notstand. Am Ende auf Ergebnis kommen, dass beides relevant ist.
Notwehr kommt nicht in Betracht. Es wird Notstand sein. Welche BGB-Normen sollte ich zuerst prüfen?
228 Defensivnotstand
904 Angressivnotstand
Wie prüfe ich den Notstand? (§34, §228, §904 BGB)
Interessenabwägung?
Notstandslage
Gefahr
Notstandshandlung
Interessenabwägung
Geschütztes Interesse muss das beeinträchtigte Interesse wesentlich überwiegen.
Angemessenheit der Tat
Subjektives Rechtfertigungselement
Wann besteht eine Notstandslage?
Bei einer gegenwärtigen Gefahr nach objektiv ex-ante Beurteilung (siehe §34 StGB)
Definition Gefahr?
Definition Gegenwärtig? (Notstand)
Gefahr ist ein Zustand, bei dem es nach den konkreten tatsächlichen Umständen wahrscheinlich ist, dass es zum Eintritt eines schädigenden Ereignisses kommt
Gegenwärtig ist die Gefahr, wenn der Zustand bei natürlicher Weiterentwicklung jederzeit in einen Schaden umschlagen kann, sofern nicht sofort Abwerhmaßnahmen ergriffen werden.
Definition der Notstandshandlung?
Die Notstandshandlung muss erforderlich, also zur Gefahrenabwehr geeignet und dabei unter mehreren gleich effektiven Mitteln das mildeste sein.
Wann ist eine Notstandshandlung nicht mehr angemessen?
Nötigungszustand: Falschaussagen vor Gericht aufgrund von Bedrohung etc.
Eingriffe in unantastbare Freiheitsrechte und in die Menschenwürde: Blutspende gegen den Willen
Unterschiede zwischen §904 S. 1 BGB und §34 StGB?
Unterschiede zwischen §228 BGB und §34 StGB?
904: recht strenger Maßstab der Interessenabwägung, aber basically genau wie §34 StGB!
228:
Interessenabwägung “darf nicht außer Verhältnis stehen”. Somit Interessenabwägung stark zugunsten des Notstandhandelnden.
Keine Angemessenheitsprüfung
Es genügt bereits drohende Gefahr
Generell ist 228 weit weniger streng
Prüfungsschema des Festnahmerechts gemäß §127 I 1 StPO? (Gilt für jedermann)
Festnahmelage
a) Auf frischer Tat betroffen oder verfolgt
b) Fluchtverdacht oder Sicherung der Identitätsfeststellung
FestnahmeHandlung
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erforderlich! Festes Zupacken, Fesseln etc. Erlaubt. Tödliche Schüsse unabhängig von der Schwere der Straftat nie!
Subjektives Rechtfertigungselement: Festnahmewille
Paar Definitonen aus §127 I 1 StPO:
“Tat”
“Auf frischer Tat betroffen“
“Verfolgt“
Tat meint eine mindestens rechtswidrige Tat
Auf frischer Tat betroffen ist, wer während der Tat oder unmittelbar danach am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe angetroffen wird.
verfolgt ist der Täter, wenn er sich bereits vom Tatort entfernt hat, aber sichere Anhaltspunkte auf ihn als Täter vorliegen und jemand die Nachteile auf sich nimmt, um ihn zu ergreifen.
Reicht bei §172 I 1 STPO bereits Verdacht aus???
materiell rechtliche Lösung
Vorliegen der Tat notwendig! (Arbeit mit Erlaubnistatbestandsirrtum)
Strafprozessuale Lösung:
Verdacht reicht aus. Handelnde werden für den Staat tätig und sind nicht schlechter zu stellen als der Staat, für den bereits der dringende Tatverdacht genügt. So trauen sich die Leute auch zu helfen.
-> Bevorzugte Ansicht!
Einwilligung ist gesetzlich nicht geregelt, dennoch gilt sie. (Analogieverbot)
Wie funktioniert das Prüfungsschema?
Dispositionsbefugnis des Einwilligenden über das Rechtsgut
Hier gelten lediglich Indivialrechtsgüter (körperliche Unversehrtheit, Eigentum usw.)
Einwilligungserklärung und Zeitpunkt
Erklärung muss vor der Tat erfolgt sein und während der Tat noch fortbestehen.
Einwilligungsfähigkeit
Maßgeblich ist geistige und sittliche Reife, nicht etwa starre Atlersgrenzen.
Freiheit und Ernstlichkeit der Einwilligungserklärung
Erklärung Frei von Willensmängeln. Keine rechtsgutbezogene Irrtümer. (Beinverlust vor der OP unerwähnt)
Kein Verstoß gegen die guten Sitten (§228 StGB)
Kein “Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden”. Objektiver Grad der Gefährlichkeit genügt i.d.R.
Wie immer: Handeln in Kenntnis und aufgrund der Einwilligung
Sind Motivirrtümer bei der Einwilligung beachtlich?
e.A. Ja. Immer. Sie schließen die Freiheit der Einwilligung aus
a.A.: Nur rechtsgutbezogene Irrtümer sind beachtlich
Autonomes Handeln werde in einem funktionalen Strafrechtssystem rechtsgutsbezogen bestimmt, danach habe sich auch Frage des Irrtums zu richten.
Grenzen dürfen dort liegen, wo es nicht mehr um einen “wesentlichen” Mangel handelt!
Aufbau der mutmaßlichen Einwilligung?
Mutmaßliche Einwilligungserklärung
a) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Einholung der Einwilligung (Wohnungsbrand oder sowas)
b) Ermittlung des hypothetischen Willens
aa) Wille des Opfers aus vorher erklärten Äußerungen erkennbar?
bb) Ermittlung des mutmaßlichen Willens durch allgemeine Wertvorstellungen, Überzeugungsansätze etc.
cc) Abstellen auf das, was objektiv gemeinhin als normal und vernünftig angesehen wird.
Was ist die Hypothetische Einwilligung und wie funktioniert diese?
Hätte X eingewilligt, wenn man ihn - was nicht möglich war - vor dem Eingriff gefragt hätte, sondern man fragt Patientien nachträglich, ob er eingewilligt hätte, wenn man ihn - wie dies auch möglich war - vor dem Eingriff ordnungsgemäß aufgeklärt und dann gefragt hatte.
Aufbau Selbsthilfelage:
Selbsthilfelage
a) Fälliger und einredefreier zivilrechtlicher Anspruch
b) Keine rechtzeitige obrigkeitliche Hilfe
c) Gefährdung der Anspruchsverwirklichung
Selbsthilfehandlung
a) Wegnahme/ Zerstörung/ Beschädigung einer Sache oder Festnahme des fluchtverdächtigen Schuldners
b) Erforderlichkeit
Subjektives Rechtfertigungselement: Selbsthilfewille
Wann ist jemand schuldunfähig?
Erkläre alle Punkte und nenne die Paragraphen
§19 StGB Personen unter 14 Jahren
§20 StGB Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Krankhafte seelische Störungen, Tiefgreifendnde Bewusstseinsstörung (3,0 oder 3,3 z.b.), Intelligenzminderung, Schwere anderer seelischen Störungen (Neurosen, Triebstörungen)
Randnotiz: Schulunfähigkeit gemäß 20 muss bei Begehung der Tat (Actio libera in causa) stattgefunden haben!
§17 StGB Verbotsirrtum. Entweder, weil der Täter die Norm überhaupt gar nicht kennt (direkter Verbotsirrtum), oder weil er diese zu seinen Gunsten zu eng auslegt (Subsumtionsirrtum). Er könnte sich auch einen Rechtfertigungsgrund ausdenken, den es in der Rechtsprechung nicht gibt (Erlaubnissatzirrtum) und irrt sich über dessen grenzen (Erlaubnisgrenzirrtum).
Randnotiz: Prüfung in zwei Schritten: Fehl das Unrechtsbewusstsein? War es vermeidbar? (Hier gilt sehr strenger Maßstab)
Vollrausch aufbau?
Tatbestand
Schuld (-)
§323a StGB ansprechen!
Strafbarkeit, Handlung das “Scih betrinken” mit Vorsatz!
Objektiver Tatbestand:
Wichtiger Rechtsstreit! Darf man das? Defekttrinken als Handlung??
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz des Defekt trinkens
Vorsatz der eigentlichen Tathandlung
Schuld
Wie funktioniert der ETBI? Zu welchem Teil der Klausur gehört das?
“Vorsatzschuld”
Prüfen in einem eigenen Punkt zwischen “Rechtswidrigkeit” und “Schuld”, nachdem alle anderen RWG abgehandelt sind.
Behandlung des ETBI is str. Welche Ansichten gibt es?
Lehre von negativen Tatbestandsmerkmalen
Zu behandeln mit §16 I StGB. Kritik: Kein Unterschied zwischen Tatbestand und Rechtswidrigkeit.
Strenge Schuldtheorie:
Ein Fall eines Verbotsirrtums: §17 StGB ist anzuwenden.
Vorsatzschuldverneinende einschränkende Schuldtheorie:
Vorsatz hat Doppelfunktion (sowohl im TB, also auch als Handlungsunrecht)
-> h.M. Man verwendet nur die Rechtsfolge des §16 I StGB
Wie prüfen ich einen Erlaubnistatbestandsirrtum?
Schritt 1
Alle in Betracht kommenden RFG prüfen (Notwehr, Notstand, Einwilligung)
Schritt 2
Liegt überhaupt ein ETBI vor? Prüfung des ETBI beginnen mit
“Fraglich ist, ob T sich Umstände vorgestellt hat, bei deren tatsächlichem Vorliegen er gerechtfertigt gewesen wäre."
Jetzt prüfen des RFG unter Zugrundelegung der Tätervorstellung
Schritt 3
Rechtliche Behandlung des ETBI (unter Nennung der Theorien), einleitender Satz etwa
“Mangels eindeutiger gesetzlicher Regelung ist die Behandlung des Erlaubnistatbestandsirrtums umstritten.“
§16 I direkt (Lehre von den neg. TBmerkmalen)
§17 I direkt (strenge Schuldtheorie)
§16 I 1 StGB analog (eingeschränkte Schuldtheorien):
vorsatzunrechtverneindende einschränkte Schuldtheorie
vorsatzschuldverneinende eingeschränkte Schuldtheorie
Letzteres folgen und Tada!
Welche Straftheorien gibt es? Erkläre die Unterkategorien und die Bedeutung der einzelnen Theorien
Wie lautet das Prüfungsschema des §35 StGB?
Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit des Täter oder ihm nahestehende Personen
Subjektiver Entschuldigungstatbestand
Keine zumutbare Hinnahme der Gefahr (§35 I 2 StGB)
Serlbstverursachung der Gefahr?
Bestehen eines besonderen Rechtsverhältnisses? (Ärzte, Soldaten, Feuerwehrleute, Richter)
Sonstige Fälle (Unverhältnismäßigkeit etc.)
Wie prüft man ein Notwehrexzess nach §33 StGB?
Überschreiten der Grenzen der Notwehr
Problemfälle: extensive und putative Notwehrexzesse erfasst?
Asthenischer Effekt
Bewusste Grenzüberschreitung?
Kenntnis und Verteidigungswille
Welche Grenzen können überschritten werden bei §33 StGB. Verwende Ansichten
Auch Putativnotwehrexzess?
Nur intensiver Notwehrexzess.
“Grenzen” können nur bei tatsächlicher Notwehrlage überschritten werden.
Auch extensiver Notwehrexzess
Vor und nach dem Angriff möglich
Differenzierung
Zumindest nachteiliger extensiver Notwehrexzess, wen enger zeitlicher Zusammenhang -> §33 direkt/analog
Putativnotwehrexzess?
Täter stellt sich irrümlich einen Angriff and damit eine Notwehrlage vor.
§33 analog bei Unvermeidbarkeit des Irrtums
§35 II analog
§33 analog, wenn Opfer ANgriff selbst verschuldet hat und beim Täter unvermeidbaren Irrtum hervorgerufen hat
Aufbau des übergesetzlichen Notstands? (Nicht wirklich wichtig)
Gefahr für Leben nicht nahestehender Dritter
Keine zumutbare Hinnahme der Gefahr
Zuletzt geändertvor einem Jahr