Konfusion
= Vereinigung von Forderung und Schuld in einer Person
Konnexität
= auf demselben rechtlichen Anspruch beruhend
Aufrechnender
Gläubiger der Gegenforderung und Schuldner der Hauptforderung
Gegeenforderung
Anspruchsgegner
= Schuldner der Gegenforderung und Gläubiger der Hauptforderung
Hauptforderung
Synallagma
= wechselseitigkeit voneinander abhängig
Gegenseitigkeitsverhältnis
Erfüllung (§362 Abs. 1 BGB)
Bewirken der gescchuldeten Leistung
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