Verschuldensfähigkeit
< 7 Jahre: verschuldens/deliktsunfähig
7-17 Jahre: beschränktverschuldens-/ deliktfähig
>= 18 Jahre: verschuldens-deliktfähig
Vertretenmüssen
= subjektive Verantwortlichkeit des Schuldners für die Pflichtverletzun
Pflichtverletzung
= verhalten des Schuldners weicht vom objektiven Pflichtenprogramm des Schulverhältnisses ab
bewusste Fahrlässigkeit
Fürmöglichhalten + Vertrauen auf Nichteintritt
(„es wird schon gut gehen“
Schlechtleistung
= die erbrachte Leistung entspricht ganz oder teilweise nicht der vereinbarten Qualitä
Leistung..
nicht wie geschuldet
nicht vertragsgemäß
direkten Vorsatz
sieht der Handelnde den Erfolg als notwendige (sichere) Folge seines Handelns voraus und handelt trotzdem
Absicht
ist die Herbeiführung des Erfolgs Handlungsmotiv
Bedingter Vorsatz (dolus eventualis)
Fürmöglichhalten + billigend in Kauf nehmen („na wenn schon“)
bösgläubig
positive Kenntnis
grob fahrlässige Unkenntnis
Erfüllungsgehilfe
ist, wer mit Wissen und Wollen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird.40 Der Erfüllungsgehilfe muss aber nicht weisungsabhängig sein; Erfüllungsgehilfe kann daher auch ein selbständiger Unternehmer sein
Schuldnerverzug
die vom Schuldner zu vertretende Nichtleistung trotz Möglichkeit, Fälligkeit, Durchsetzbarkeit und Mahnung
Mahnung
empfangsbedürftige Aufforderung an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen
keine bestimmte Form
realtives Fixgeschäft
wenn die Leistungszeit so wichtig ist, dass der Vertrag mit ihr „stehen und fallen“ soll, die Leistung aber auch danach noch möglich (nachholbar) wäre
absolutes Fixgeschäft
Wenn die Leistungszeit so wesentlich ist, dass eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr darstellt, sondern die Nichteinhaltung der Leistungszeit Unmöglichkeit i.S.d. § 275 Abs. 1 BGB begründet
Zuletzt geändertvor einem Jahr