Was ist die AGB und welcher Vorraussetzung unterliegt sie?
AGB steht für "Allgemeine Geschäftsbedingungen".
Es sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die ein Unternehmen für seine Kunden oder Vertragspartner festlegt
Müssen transparent, verständlich und rechtlich gültig sein, um wirksam zu sein
Sie regeln die Bedingungen und Rechte, die für das Vertragsverhältnis gelten, z. B. beim Kauf von Waren oder der Nutzung von Dienstleistungen
Was ist die VOB und welche Besonderheiten besitzt Sie?
Ist gerecht für AN und AG
Die DVA hat Sie erstellt, darin sitzen AG’s und AN’s damit Sie für beide Parteien gerecht sind jede änderung benötigt 2/3 Mehrheit
Wird nur gegenüber Unternehmen, und juristischen Personen des öffentlichen Rechts empfohlen
Nur eine Allgemeine Beschäftsbedinung
Besteht aus 3 Teilen A,B und C
A Öffentliche Ausschreibung
B Allgemeine Vertragsbedinungen
C Technische Vertragsbedinungen
Was passiert wenn eine Vertragsklausel der AGB unter dem BGB fällt?
Bedeutet dass diese Klausel gegen geltendes Recht verstößt und somit unwirksam ist
Anstelle der unwirksamen Klausel tritt automatisch die gesetzliche Regelung ein, die im BGB vorgesehen ist
Die restlichen AGB bleiben im Allgemeinen gültig, sofern sie nicht eng mit der unwirksamen Klausel verknüpft sind und eigenständig Bestand haben können
Was passiert, wenn Sie statt der Gewährleistungsfrist von 4 Jahren nach VOB eine Frist von 5 Jahren vereinbaren?
Abweichung von der VOB: Die Vereinbarung einer längeren Gewährleistungsfrist als die in der VOB vorgesehene 4-Jahres-Frist stellt eine Abweichung von den standardmäßigen Regelungen dar
Wenn beide Vertragsparteien (Auftragnehmer und Auftraggeber) ausdrücklich und einvernehmlich eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren festlegen, wird diese Vereinbarung grundsätzlich wirksam
Unterschied Pönale und Schadensersatz
Pönale/Vertragsstrafe: Geldsumme, die bei Vertragsverletzungen gezahlt werden muss, um Vertragsbrüche zu verhindern oder zu kompensieren
Schadensersatz: Finanzielle Entschädigung für den erlittenen Schaden durch Vertragsverletzungen oder unerlaubte Handlungen
Was passiert hinsichtlich der Vertragsstrafe wenn eine grundliegende Behinderung vorliegt nach VOB/B
Wenn eine grundlegende Behinderung (unvorhersehbare und erhebliche Störung) nach VOB/B vorliegt, kann die Vertragsstrafe möglicherweise nicht oder nur teilweise fällig werden. Dies hängt davon ab, ob die Behinderung die Vertragsverletzung verursacht hat und ob der Auftragnehmer dies nachweisen kann
Nennen Sie die max % Höhen der Pönale
Die Höhe der Pönale oder Vertragsstrafe kann variieren und ist nicht gesetzlich festgelegt
Typischerweise liegt sie als Prozentsatz des Vertragswerts zwischen 1% und 10%, kann aber auch höher sein
Wann ist eine Vertragsstrafe verbindlich VOB/B?
Wenn sie schriftlich im Vertrag festgelegt wurde, klar definiert ist und bei Verstößen gegen vertragliche Pflichten greift
Die Höhe der Strafe darf nicht unangemessen hoch sein. Der Vertragspartner muss bei einem Verstoß nachweisen können, dass die Vertragsstrafe fällig ist.
Vergütungsanspruch bei der "Kündigung aus wichtigem Grund” erklärt
Vergütungsanspruch bei der "Kündigung aus unwichtigem Grund” erklärt
Hier auch in einem die Rechtsfolgen
Bei einer "Kündigung aus wichtigem Grund" liegt ein berechtigtes Interesse einer Vertragspartei vor, den Vertrag vorzeitig zu beenden, weil eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar geworden ist.
Wenn eine solche Kündigung rechtmäßig ist, hat die kündigende Partei den Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen oder erlittenen Aufwendungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung.
Die Höhe der Vergütung wird abhängig von den bereits erbrachten Leistungen und den vertraglichen Regelungen sein.
Allerdings kann die Kündigung aus wichtigem Grund auch eine Vertragsstrafe nach sich ziehen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
Anspruch auf Vergütung
Beweislast
Bei einer "Kündigung aus unwichtigem Grund" handelt es sich um eine vorzeitige Vertragsbeendigung, bei der kein berechtigtes Interesse vorliegt und der Grund für die Kündigung als unwichtig oder unbedeutend angesehen wird.
In diesem Fall hat die kündigende Partei in der Regel keinen Anspruch auf eine Vergütung für die erbrachten Leistungen oder erlittenen Aufwendungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung.
Die Vertragsparteien müssen die vereinbarten Regelungen im Vertrag beachten, um mögliche finanzielle Folgen der Kündigung zu klären.
Es ist wichtig, dass die Kündigung aus unwichtigem Grund keine unangemessenen oder sittenwidrigen Konsequenzen nach sich zieht und den Vertragspartner nicht unverhältnismäßig benachteiligt
Vertragsstrafe
Schadensersatzansprüche
Zwei Beispiele VOB/B aus wichtigem Grund und unwichtigem Grund
Sicherheitsmängel werden ignoriert aufgrund der akuten Gefahr für die Arbeiter und die Struktur des Gebäudes darf man kündigen
Vertragsverpflichtungen nicht erfüllt
Verzug mit Beginn
Unternehmen ändert seine Geschäftspläne und entscheidet, dass es den Bürokomplex doch nicht benötigt
Auftraggeber gerät in finanzielle Schwierigkeiten und möchte die Baukosten reduzieren
Beispiele Bauablaufstörung durch AN und AG nach VOB/B
Der Bauunternehmer (AN) kann die Arbeiten nicht wie geplant fortsetzen, weil unvorhergesehene Materialengpässe zu Verzögerungen führen.
Der Auftragnehmer (AN) hat Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal für die Bauarbeiten zu finden, was zu Verzögerungen im Bauprozess führt.
Der AN hat Schwierigkeiten, die vereinbarten Materialien rechtzeitig zu beschaffen, da es Lieferengpässe oder Verzögerungen seitens der Lieferanten gibt.
Der Auftraggeber (AG) verlangt während der Bauphase mehrere Änderungen am Bauplan, genehmigt diese aber nicht rechtzeitig und vollständig, wodurch der Bauablauf verzögert wird.
Der Auftraggeber (AG) verspätet sich bei der Freigabe von genehmigten Plänen, wodurch der AN nicht mit der geplanten Ausführung beginnen kann.
Der AG ändert die Bauanforderungen während der Bauphase häufig und umfangreich, was zu Verzögerungen und zusätzlichem Aufwand für den AN führt.
Welche Anspruchsgrundlagen müssen vorliegen um einen gestörten Bauablauf geltend zu machen und welche Nachweise müssen erbracht werden nach VOB/B
Vertragsgrundlagen
Bauablaufstörung
Mitwirkungspflichten
Ursächlicher Zusammenhang
Dokumentation
Nachweis der Störung
Auswirkungen
Mitteilung
Warum können Behinderungen nicht aufsummiert betrachtet werden VOB/B?
Behinderungen im Baurecht werden einzeln betrachtet, um ihre individuellen Auswirkungen auf den Bauablauf und Fertigstellungstermine angemessen zu bewerten.
Die Summierung könnte zu Komplexität und Konflikten führen, daher werden Behinderungen separat behandelt, um faire Lösungen zu finden
Was muss erfolgen um Anspruch auf Bauzeitverlängerung gewährt zu bekommen? VOB/B
Nachweis der Behinderung
Nicht zu vertretende Behinderung: Es muss nachgewiesen werden, dass der AN die Behinderung nicht selbst verursacht oder zu verantworten hat. Die Behinderung darf nicht auf Versäumnisse oder Verschulden des AN zurückzuführen sein.
Mitteilung an den Auftraggeber
Prüfung durch den Auftraggeber: Der AG wird den Bauzeitverlängerungsantrag prüfen und die tatsächlichen Auswirkungen der Behinderung auf den Bauablauf bewerten.
Zustimmung und Vereinbarung: Wenn der AG die Behinderung anerkennt und feststellt, dass die Voraussetzungen für eine Bauzeitverlängerung erfüllt sind, wird eine Vereinbarung über die Verlängerung der Ausführungsfrist getroffen.
Grundlegende Verbindung zwischen der Behinderung, die zur Bauzeitverlängerung führt, und der tatsächlichen Verzögerung in der Bauleistung.
Die VOB/B legt Wert auf eine klare und nachvollziehbare Darstellung dieses Zusammenhangs, um eine gerechte und angemessene Anpassung des Bauvertrags zu ermöglichen
Nennen Sie Rechtsfolgen der Behinderung VOB/B
Bauzeitverlängerung
Anspruch auf zusätzliche Vergütung
Vertragsanpassungen
Vertragsstrafen
Was ist ein Mangel bzw. wann liegt ein Mangel vor? VOB/B
Wenn die Leistung nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften, Verwendung, Beschaffenheit und Regeln der Technik (DIN-Norman) entspricht
Was muss der AG unternehmen, nachdem er einen Mangel erkennt?
Hat 2 Jahre Anspruch auf Beseitigung
Mängelrüge
Fristsetzung
Was passiert, wenn AG Mangel nicht in seiner Örtlichkeit genau beschreibt?
Verzögerung der Mängelbeseitigung
Unklarheiten und Streitigkeiten
Kosten und Zeitverlust
Was kann der AG in Bezug auf Abschlusszahlung vornehmen bei einem Mangel?
Abschlusszahlung zurückhalten (er behält einen Teil z.B den ca. den Betrag vom Mangel und zahlt den Rest aus, wenn der Mangel beseitigt wurde) und mindern, wenn der Mangel nicht beseitigt, wird
Was können Sie tun, wenn der AG einen Mangel vorschiebt, sie jedoch keinen Mangel erkennen?
Dokumentation auf DIN hinweisen je nachdem fachlichen oder rechtlichen Beistand holen
Wann erfolgt ein Verzug?
Wenn AN die vereinbarte Leistung nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Frist erbringt.
Ein Verzug kann auch eintreten, wenn der Auftragnehmer die Arbeiten nicht in der vertraglich geschuldeten Art und Weise ausführt.
Nennen Sie die Rechtsfolgen für einen Verzug?
Verzugsstrafen
Schadensersatz
Nachfristsetzung
Selbstvornahme: Wenn der Auftragnehmer im Verzug ist und seine Leistung nicht fristgerecht erbringt, kann der Auftraggeber unter bestimmten Umständen die Arbeiten selbst vornehmen lassen oder durch Dritte ausführen lassen. Die Kosten für die Selbstvornahme kann der Auftraggeber dem säumigen Auftragnehmer in Rechnung stellen.
Kündigung des Vertrags: In besonders schwerwiegenden Fällen kann der Auftraggeber den Vertrag mit dem Auftragnehmer fristlos kündigen, wenn dieser trotz Nachfristsetzung seine Leistung nicht erbracht hat.
Was tun wenn der AN nicht in der vereinbarten Schnelligkeit arbeitet aus sicht des AG’s?
Mängelrüge setzten (Mahnung)
Nachfrist setzen
Mahnung formulieren
- Betreff: Mahnung aufgrund von Verzögerungen bei der Auftragsausführung
- Sehr geehrte Damen und Herren / [Name des Auftragnehmers],
- mit diesem Schreiben möchten wir Sie auf Verzögerungen bei der Ausführung des Auftrags mit der Bezeichnung [Auftragsnummer / Projektname] aufmerksam machen. Gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen sollten die Arbeiten bis zum [ursprünglich geplanten Fertigstellungsdatum] abgeschlossen sein.
- Leider haben wir festgestellt, dass die Arbeiten nicht in dem vorgesehenen Tempo und Umfang ausgeführt werden, was zu Verzögerungen im Bauablauf führt. Dadurch entstehen uns erhebliche Nachteile und möglicherweise zusätzliche Kosten.
- Wir weisen darauf hin, dass die vertraglich festgelegten Fristen und Termine für uns von entscheidender Bedeutung sind, um [Grund für die Eile / Auswirkungen der Verzögerungen, z. B. rechtzeitige Fertigstellung des Projekts, Einhaltung von Folgegewerken, etc.] zu gewährleisten.
- Aus diesem Grund fordern wir Sie hiermit auf, die Arbeiten unverzüglich in einem angemessenen Tempo und gemäß den vertraglich vereinbarten Leistungsanforderungen fortzusetzen und das Projekt bis spätestens [neues, realistisches Fertigstellungsdatum] abzuschließen.
- Wir setzen Ihnen eine Nachfrist bis zum [Datum der Nachfrist, angemessen im Verhältnis zur Verzögerung] zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung. Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, ob Sie dieser Nachfrist nachkommen können und ob Sie Maßnahmen ergreifen werden, um den Verzug zu beheben.
- Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, im Falle weiterer Verzögerungen oder Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten, etwaige Verzugsstrafen und Schadensersatzforderungen geltend zu machen.
- Wir erwarten Ihre umgehende Stellungnahme zu dieser Angelegenheit und hoffen, dass Sie die erforderlichen Schritte unternehmen, um den Bauablauf wieder gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu beschleunigen.
- Mit freundlichen Grüßen,
Anordnungsrecht nach VOB erklärt
Das Anordnungsrecht nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) bezieht sich auf das Recht des Auftraggebers (AG), Änderungen oder zusätzliche Leistungen während der Ausführung eines Bauprojekts anzuordnen. Es ist in § 1 Abs. 3 VOB/B geregelt und gewährt dem AG das Recht, in bestimmten Fällen eine Anordnung zu treffen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht
Anordnungsrecht nach BGB erklärt
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Anordnungsrecht nicht als eigenständige Regelung verankert. Allerdings gibt es im BGB Regelungen, die es dem Auftraggeber (AG) ermöglichen, Änderungen oder zusätzliche Leistungen anzuordnen, ähnlich wie es in der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) der Fall ist. Die relevanten Bestimmungen befinden sich insbesondere im Werkvertragsrecht.
Gemäß § 650 BGB regelt der Werkvertrag die Herstellung oder Veränderung eines Werkes durch den Unternehmer (Auftragnehmer) im Auftrag des Bestellers (Auftraggeber). Im Rahmen des Werkvertrags hat der Auftraggeber ein Anordnungsrecht, das ihm erlaubt, Änderungen oder zusätzliche Leistungen gegenüber dem Auftragnehmer anzuordnen.
Unter welchen Voraussetzungen müssen Sie die zusätzlichen Leistungen/Arbeiten ausführen?
Sofern sie notwendig sind für die fachgerechte Beschaffenheit des Gebäudes
Zusätzliche Leistungen:
Zusätzliche Leistungen sind im Wesentlichen Änderungen oder Ergänzungen zum ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang des Bauvertrags.
Sie werden in der Regel vom Auftraggeber (AG) angeordnet, um während der Ausführung des Projekts auf veränderte Anforderungen oder neue Gegebenheiten zu reagieren.
Die VOB/B regelt, dass zusätzliche Leistungen schriftlich angeordnet werden sollen, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer (AN) ist grundsätzlich verpflichtet, den Anordnungen des Auftraggebers hinsichtlich zusätzlicher Leistungen nachzukommen.
Die Vergütung für zusätzliche Leistungen wird in der Regel gesondert vereinbart und kann auf verschiedenen Grundlagen basieren, wie z. B. Einheitspreisen oder Pauschalpreisen.
AN hat das Angebot für die Ausführung übernommen und es ist eine Pauschalsumme vereinbart. Es fallen Mehrleistungen und somit Mehrkosten an. Bekommt der AN diese Vergütet?
Gemäß VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) kann der Auftragnehmer (AN) grundsätzlich Vergütung für Mehrleistungen verlangen, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden oder sie aus unvermeidbaren Gründen notwendig wurden. Es gibt jedoch einige wichtige Voraussetzungen und Regelungen, die beachtet werden müssen
Was muss man tun um nicht in die sogenannte Gewährleistungsfalle zu geraten? VOB/B
Um einer Gewährleistungsfalle vorzubeugen, ist es wichtig, dass der Käufer oder Auftraggeber die gelieferten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen gründlich prüft und bei entdeckten Mängeln diese rechtzeitig und schriftlich rügtAuch der Verkäufer oder Auftragnehmer sollte bei einer Mängelrüge umgehend reagieren und die Mängel beseitigen, um etwaige Gewährleistungsansprüche zu erfüllen. Eine klare und schriftliche Dokumentation aller Vorgänge ist dabei essenziell, um im Falle von Streitigkeiten oder Gewährleistungsansprüchen eine rechtliche Grundlage zu haben
Thema Mengenänderung
Wenn der EP der Menge nicht mehr als 10% im Vertrag vorgeschriebenen Umfang ist gilt der Vertragliche EP weicht er ab so muss neu verhandelt werden auf Grundlagen der ganz normalen Kalkulation
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