Relevanz und Glaubwürdigkeitsausrichtung HGB und IFRS
IFRS näher an Relevanz ausgerichtet
fair Presentation
periodengerechte Erfolgserfassung
HGB näher an glaubwürdiger Darstellung
Vorsichtsprinzip
explizite Wahlrechte
Rechnungslegungsziel nach HGB
Multizielsetzung
Gläubigerschutz
Steuerbilanzgrundlage
Informationen über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (GoB)
Rechnungslegungsziel nach IFRS
Monozielsetzung: Information
Tatsachengetreue
entscheidungsrelevant
Genralnorm im HGB
true and fair view Grundsatz keine Überordnung
Spezialnorm bricht Generalnorm
Generalnorm IFRS
Anwendung der Grundsätze führt zu true and fair view
True and fair view als overriding Principle
Tatsachengetreue und entscheidungsrelevante Informationen
bei Wahlrecht Frage stellen: Was ist tatsachengetreuer?
Dominierende ReLe Grundsätze HGB
Vorsichtsprinzip und Realisationsprinzip
Dominierende ReLe Grundsätze IFRS
Periodengerechte Gewinnermittlung
Grundsatz Unternehmensfortführung
Maßgeblichkeit zur Steuerbilanz HGB (keine bei IFRS)
Einfach -> von Handels auf Steuerbilanz
Ziel: größtmögliche Steuerersparnis
Problematik stiller Reserven
Möglichkeit Schwächen zu kaschieren
Verkauf z.B. Grundstück mit Wertsteigerung wirkt sehr positiv, auch wenn Geschäftsbilanz kritisch zu beurteilen ist
->Verfälscht REalität
Überblick geht verloren
Anpassung des Geschäftsmodells kann dann zu spät erfolgen
Möglichkeit Bildung stiller Reserven HGB
Wahlrechte: realtiv großer Umfang
Möglichkeit Bildung stiller Reserven IFRS
Kaum Wahlrechte -> eingeschränkter Umfang
widerspricht fair presentation
Prüfung IFRS-Abschlüsse
§315e Abs. 1 HGB: IFRS-Konzernabschlüsse treten an die Stelle der HGB-Konzernabschlüsse -> d.h. Prüfung durch Aufsichtsrat nach AktG und Abschlussprüfer nach §316 Abs. 2 HGB
Einzelabschlüsse: relevant bleibt HGB-Abschluss
Enforcementverfahren
Stichprobenartig oder auf Hinweis
Prüfung durch BaFin
BaFin
Eingebunden in europäische Enfocementlandschaft bei der EFRAG
Zuletzt geändertvor einem Jahr