Immaterielle Vermögenswerte - Wann liegen diese vor?
Identifizierbarkeit (IAS 38.8)
Verfügungsgewalt des Unternehmens (IAS 38.13-16)
Künftiger wirtschaftlicher Nutzen (IAS 38.17)
Identifizierbarkeit :
separierbarkeit
Entstehung aus vertraglichen oder anderen gesetzlichen Rechten
Immaterielle Vermögenswerte - Ansatzpflichten/-verbote
entgeltlich erworbene -> Pflicht
selbst erstellte -> Gebot bei Erfüllung bestimmter Kriterien:
Der Vermögenswert kann verkauft und genutzt werden
Die Fertigstellung lässt sich technisch realisieren,
Die Fertigung ist von dem Unternehmen beabsichtigt und
technische, finanzielle und sonstige Ressourcen stehen im adäquatem Umfang zur Verfügung
Es besteht ein Markt für den Vermögenswert, bzw. das Unternehmen kann Nutzen aus der internen Verwendung des Vermögenswerts ziehen
Die auf die Entwicklung entfallenden Ausgaben lassen sich vom Unternehmen verlässlich bestimmen
Marken, Drucktitel Verlagsrechte, Kundenlisten sowie ihrem Wesen nach ähnliche Sachverhalte -> Verbot (IAS 38.63)
Selbst geschaffener Goodwill -> Verbot
i.V.- Goodwill Definition
allgemein:
-> Mehrwert, welcher sich aus der Annahme künftiger Erträge ableitet
-> Differenz, die der Käufer dem gekauften Unternehmen als Ganzes gegenüber dem Wert der einzelnen erworbenen Vermögenswerte und Schulden zuschreibt
Originärer Goodwill
selbst geschaffener Mehrwert, kein i.V., weil nciht identifizierbar
Derivativer Goodwill
Erwerb durch ein Unternehmen
Mit anderen Vermögenswerten zusammen, da Goodwill nicht abgegrenzt werden kann
i.V. - Badwill
Kaufpreis liegt unter dem Marktpreis
Wirtschaftlicher Gewinn für den Käufer
Erfolgswirksame Erfassung
i.V. - Bewertungsmodell Zugang
stets AHK -> IAS 38.24
i.V. - Forschungs- und Entwicklungsphase
Forschungsphase:
Aufwendungen sofort als Aufwand erfassen (IAS 38.54)
Entwicklungsphase
Anwendung der Erkenntnisse aus Forschungsphase
Ansatzpflciht (AHK) bei erfüllung folgender kriterien:
i.V. - Folgebewertung AHK
bestimmte ND:
planmäßige Abschreibungen der AHK
unbestimmte ND:
Jährliche Prüfung, ob unbestimmt eingestufte Nutzungsdauer bestimmbar geworden ist
Durchführung eines obligatorischen Impairmenttests
i.V. - Folgebewertung Neubewertungsmodell
Bemessung fair value unter bezugnahme auf aktiven Markt meist schwer
Oft kein aktiver Markt vorhanden
i.V. sehr speziell und von anderen Unternehmen selten zu gebrauchen
-> Liegt kein aktiver Markt vor, fehlt häufig die geforderte Aktivitätsvoraussetzung
-> Daher kann in der Praxis regelmäßig nicht auf das Modell zurückgegriffen werden
IFRS 16 (Leasing) - Grundlagen
Grundsätzlich verpflichtende Bilanzierung von allen Leasingverhältnissen in Form von sog. Nutzungsrechten (und entsprechenden Verbindlichkeiten) beim Leasingnehmer
Leasing umfasst auch jede Form der Miete
Was ist neu nach IFRS 16 anstatt IAS 17?
keine Trennung der Leasingverhältnisse in operativ und finance
Abbildung der Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten in der Bilanz
Abbildung der Abschreibungen und Zinsaufwendungen in der GuV
Erleichterungen im Rahmen von IFRS 16
kurzfristige Leasingverträge
max. 12 Monate
keine Kaufoption
Wahlrecht ist einheitlich für Klassen von Vermögenswerten auszuüben
Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte
Nutzung einzeln oder in Verbindung mit bereits verfügbaren Ressourcen
keine Abhängigkeit oder Verknüpfung mit anderen Vermögenswerten
Ziel: Definition von Gegenständen, die gemeinhin als geringwertig angesehen werden
-> Kein Bilanzansatz, Erfassung der Leasingraten über die Zeit
IFRS 16 Prüfschema
IFRS 16 - Definition spezifizierter Vermögenswert
Leasingverhältnis:
Vertrag, der dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren
-> identifiziert, wenn Vermögenswert konkret im Vertrag spezifiziert
-> Anteile an Vermögenswerten nur Leasingobjekt, wenn physisch getrennte Teile des Gesamten sind (Etage vom Gebäude)
IFRS 16 - Schädlichkeit des spezifischen Vermögenswert
Option zum jederzeitigen und bedingungslosen Austausch des Vermögenswertes ist schädlich
Eine schädliche Option liegt vor, wenn die Möglichkeit zum Austausch praktikabel und wirtschaftlich vorteilhaft für den Leasinggeber ist
Kurzer Zweckgebundener Austausch ist unschädlich (Reparatur, Wartung)
IFRS 16 - Definition Nutzungsrecht
Recht des Leasingnehmers, den Vermögenswert über die Vertragslaufzeit zu kontrollieren und im Wesentlichen komplett zu nutzen
Dispositionsfreiheit: Art und den Zweck der Nutzung des Vermögenswertes können vom Leasingnehmer frei bestimmt werden
Leasingnehmer kann nahezu gesamten wirtschaften Nutzen auf dem Vermögenswert ziehen
IFRS 16 - Definition Vorteilhaftigkeit
notwendig für Leasingnehmer, dass er ökonomischen Nutzen aus dem Leasinggegenstand ziehen kann
Beurteilung der Vorteilhaftigkeit hat sich nur auf die Vorteile der Nutzung zu beziehen
IFRS 16 - Zerlegung des Leasingvertrages in Komponenten
Leasingnehmer und -geber müssen Verträge grundsätzlich in einzelne Komponenten aufteilen
Leasingkomponenten gekennzeichnet, dass einzeln oder in Kombination mit beim Leasingnehmer verfügbaren Ressourcen einen Nutzwert generieren und keine Abhängigkeiten oder starken Verbindungen zu den übrigen Vertragskomponenten besteht
IFRS 16 - Laufzeitbestimmungen
Laufzeit besteht aus
der nicht kündbaren Grundlaufzeit
zu der Zeiträume addiert werden, die durch die Ausübung einer Verlängerungsoption respektive Nicht-Ausübung einer Kündigungsoption (wahrscheinlich) entstehen.
Mietfreie Zeiten sind zwingend in der Laufzeit zu berücksichWgen (IFRS 16.B36).
Optionen sind zu berücksichtigen, sofern die Ausübung/Nicht-Ausübung vom Leasingnehmer vernünftigerweise sicher erwartet werden kann.
Der Vertrag muss beiderseitig durchsetzbar sein, d.h. nicht einseitig ohne Genehmigung der Gegenpartei beendet werden können (IFRS 16.B34)
IFRS 16 - interner Zinssatz
Wird aus der Leasinggeberperspektive ermittelt
als Zinssatz, der den Barwert aus den Leasingzahlungen zzgl. ungarantierter Restwerte der Summe aus dem beizulegenden Zeitwert des zugrundeliegenden Vermögenswertes zzgl. Initialkosten gleichen lässt (IFRS 16.A)
IFRS 16 - Leasingzahlungen
Bestandteile
fixe Zahlungen
Zahlungen, die an beobachtbare Index- oder Zinsentwicklungen gekoppelt sind
erwartete Zahlungsausgänge aus Restwertgarantien
Ausübungspreis Kaufoption
Strafzahlungen Beendigungsoptionen
IFRS 16 - Ansatz und Erstbewertung
Erfassung Leasingverbindlichkeit und Nutzungsrecht zu Beginn der Laufzeit
Werte werden anhand der Leasingverbindlichkeit ermittelt
Bewerung der Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen
Wertansatz des Nutzungsrechtes zu korrigieren um:
Wertansatz der Leasingverbindlichkeit
+ geleistete Zahlungen vor Laufzeitbeginn
- erhaltene Anreizzahlungen
+ Initialkosten (vergleichbar mit Anschaffungsnebenkosten)
+ vertraglich vereinbarte Rückbau- und Rekultivierungs-verpflichtungen, sofern diese nicht über die Nutzung des Vermögenswertes in die Herstellungskosten von Vorräten eingehen
= Wertansatz des Nutzungsrechts (IFRS 16.23 ff.
IFRS 16 - Folgebewertung Leasingverbindlichkeit
Anwendung Effektivzinsmethode
aufspalstung laufender Zahlungen in Zins- und Tilgungsanteil, dabei Anwendung konstanten Zinssatzes, auf Höhe der Leasingverbindlichkeit über gesamte Laufzeit
Die Verbindlichkeit wird um Tilgungsanteile vermindert und durch die Aufzinsung der noch bestehenden Verpflichtungen erhöht
IFRS 16 - Folgebewertung Nutzungsrecht
Anschaffungskostenmodell, so dass (planmäßige) Abschreibungen (IAS 16) und Wertminderungen (IAS 36) zu berücksichtigen sind
IFRS 16 - Ausweis
Nutzungsrechte
in Bilanz als eigenständiger Posten oder
Aufgliederung im Anhang
Abschreibungen auf Nutzungsrechte
unter den Abschreibungen (GKV) bzw. unter den entsprechenden Kostenblöcken (UKV) erfassen
Aufzinsungsaufwendungen der Leasingverb.
Finanzierungsaufwendungen zuzuordnen, die ausweislich von IAS 1.82(b) in der GuV separat darzustellen sind
IFRS 16 - Angaben
Angaben zu Leasingverhältnissen im Anhang sind geschlossen unter einem Erläuterungspunkt zu machen
Sachanlagen - Definition
IAS 16.6:
Materiell
ND erwartungsgemäß > eine Periode
Zu folgenden Zwecken gehalten:
Herstellung oder Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen
Verwaltungszwecke oder
Vermietung an Dritte
Investment Properties IAS 40
Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/ oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden
Unter Immobilien des IAS 40 fallen:
Grundstücke
Gebäude
Teile von Gebäuden oder
Grundstücke mit Gebäuden bzw. Teilen von Gebäuden
BewertungsWAHLRECHT
-> AHK und Anhangangaben zum fair value oder
-> Erfolgswirksame Bewertung zum fair value
Sachanlagen - Ansatz
Bilanzieungsfähigkeit für Vermögenswerte nach Rahmenkonzept
Zeitpunkt der Erfassung -> Anfall der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Anschaffungsnebenkosten auch Kosten, die beim Abbruch bzw. bei der Beseitigung entstehen würden
Sachanlagen - Ansatz Sonderregelungen
Geringwertige Vermögenswerte
Zusammengefasster Ansatz möglich
keine Maße, wann geringwertig und wann zusammengefasster Ansatz möglich ist
Sachanlagen für Umweltschutz, Arbeitssicherheit oder vergleichbare Vermögenswerte
Kein Nutzenzufluss -> Kein Ansatz
ABER: Dennoch sind die Vermögenswerte teilweise unerlässlich für die Geschäftstätigkeit
Daher Ansatz nach IAS 16.11, da die Vermögenswerte den wirtschaftlichen Nutzen anderer Vermögenswerte bedinge
Sachanlagen - Zugangsbewertung
Sachanlagevermögen
AHK
bei selbstgeschaffenen VW
Einbeziehung der Fertigungsgemeinkosten möglich
Investment Properties
Sachanlagen - Komponentenanssatz
Besonderheit Zugangsbewertung:
Getrennte Bestimmung der Abschreibung für jeden wesentlichen Bestandteil eines Sachanlagevermögenswerts (IAS 16.43)
-> Realitätsgerechtere Darstellung komplexer Sachanlagegüter
Identifikation der einzelnen wesentlichen Bestandteile eines Vermögenswerts sowie die Wertermittlung und Bestimmung von deren Abschreibungsparametern
Kriterien für aufteilung
Unterschiedliche wirtschaftliche und technische Nutzungsdauer
Wesentlichkeit
Besonderheit
Zusammenfassung Komponenten mit gleicher ND
Zusammenschreibung nicht wesentlicher Komponenten als Sammelposten
zwingende Aktivierung bei Ende der ND und Ersatz einer Komponente
Sachanlagen - Folgebewertung
Wahlrecht der Methoden
Ein Bewertungsmodell muss einheitlich für Gruppe von Sachanlagen und eins einheitlich für investment properties erfolgen
fortführung der modelle in folgenden Perioden
Wie bei immateriellen Vermögenswerten
Ansatz zu AHK oder fair value
Bei AHK muss fair value im Anhang angegeben werden
Sachanlagen - Modell fortgeführter AHK
ND begrenzt:
Planmäßige Abschreibung der Anschaffungs- oder Herstellungs- kosten
Erfassung von Wertminderung als außerplanmäßige Abschreibung
Ehemalige fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Obergrenze für Zuschreibungen
ND unbegrenzt:
Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden planmäßig beibehalten
Keine planmäßige Abschreibung
Erfassung von Wertminderung als
außerplanmäßige Abschreibung
Ehemalige Anschaffungs- oder
Herstellungskosten als Obergrenze für
Zuschreibungen
Vorräte - Definition nach HGB und IFRS
IAS 2.6:
VW, welche in normalem Geschäftsvorgang verkauft werden sollen
oder sich dazu in der Herstellung befinden
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
§ 266 HGB
Fertige Erzeugnisse und Waren
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Offene Saldierung mit geleistete Anzahlungen möglich
Vorräte - Charakterisierung
der normale Geschäftsgang, in dem Vorräte verkauft werden sollen
-> Verkaufsabsicht
die Dauer der Eigennutzung vor Verkauf und
der Zweck der Beschaffung
Relevant für die richtige Anwendung der Standards
Verkauf von Sachanlagen = Sonstige Erträge (IAS 16.68)
Verkauf von Vorräten = Umsatzerlöse
Vorräte - Zugangsbewertung
Bewertung zu AHK
Die Anschaffungskosten umfassen nach IAS 2.11:
Erwerbspreise,
Nicht erstattungsfähige Einfuhrzölle und Abgaben,
Abwicklungs- und Transportkosten,
Sonstige, dem Erwerb unmittelbar zuzurechnende Kosten,
Anschaffungspreisminderungen wie Skonti, Rabatte o. Ä.
-> Gemeinkosten werden nicht den Anschaffungskosten zugeordnet
Tauschgeschäfte und verdeckte Finanzierungsfunktion –> Prüfung, ob wirtschaftliche Substanz vorliegt
Vorräte - Bewertungsvereinfachungsverfahren
Einzelne Bewertung oft nicht möglich oder sinnvoll
Durchschnittsmethode
Der Durchschnitt aus Preis und Menge wird zur Bewertung herangezogen
First-in-first-out-Methode (Fifo-Methode)
Verbrauchsfolgeverfahren
Festwerte
Bewertung zu einem festen Wert, der zu Beginn definiert wurde
Retrograde Methode
Rückwärtsrechnen vom Verkaufspreis ausgehend
Standardkostenmethode
Festsetzung der Plankosten eines Produktionsvorgangs für alle vergleichbaren Produktionsvorgänge als Standardsatz
Vorräte - Folgebewertung
Bei Verkauf
Erfassung Buchwert der Vorräte in der Periode als Aufwand in der GuV, in der die Erträge realisiert wurden
Bei Wertminderung
Aufwand in der Periode in der sie angefallen sind
Verluste
Wertaufholung
Verrechnung mit Materialaufwand in der Periode
AHK -> Wertobergrenze
Vorräte - Niederstwertprinzip
Niedrigerer Wert aus Kosten und Marktpreis
Kosten: AHK
Marktpreis: Nettoveräußerungswert
Geschätzter Verkaufserlös abzgl. noch anfallende geschätzte Fertigstellungs- und Vertriebskosten
-> Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- und Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert zu bewerten
Abschreibung auf den Nettoveräußerungswert, wenn Vorräte
beschädigt wurden
teilweise oder völlig überaltert sind oder
ihr Verkaufspreis aus anderen Gründen gesunken ist
-> Keine Abwertung, wenn die daraus zu fertigenden Erzeugnisse nicht abgewertet werden müssen
IFRS 9 - Finanzinstrumente Definition
Vertrag, der gleichzeitig
bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert
beim anderem Unternehmen zu finanzieller Verbindlichkeit oder Eigenkapitalinstrument führt
IFRS 9 - Eigenkapitalinstrument Definition
Begründet einen Residualanspruch am Vermögen abzüglich der Schulden eines Unternehmens
Abstellen auf die Größe, die nach dem Abzug der Schulden vom Vermögen übrig bleibt und
die wirtschaftliche Substanz hat Eigenkapitalcharakter
Ein Eigenkapitalinstrument liegt somit vor, wenn keine finanzielle Verbindlichkeit gegeben ist.
(Anteilseigner an der Unternehmung)
IFRS 9 - Finanzielle Vermögenswerte Definition
Flüssige Mittel (Zahlungsmittel und -äquivalente)
Aktivistische Eigenkapitalinstrumente
Vertragliche Rechte
flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte zu erhalten
Verträge, die mit eigenen Eigenkapitalinstrumenten erfüllt werden und
originäre Finanzinstrumente sind, die zum Erwerb einer variablen Zahl eigener Eigenkapitalinstrumente verpflichten oder
ein derivatives Finanzinstrument darstellen, das nicht durch einen festen Betrag liquider Mittel bzw. finanzieller Vermögenswerte gegen eine feste Anzahl eigener Eigenkapitalinstrumente erfüllt werden kann
IFRS 9 - Finanzderivate
liegt vor, wenn:
Wertentwicklung wird durch die zukünftige Entwicklung des Basisobjekts bestimmt
keine Anfangsauszahlung erforderlich oder eine, die im Vergleich zu anderen Vertragsformen, von denen zu erwarten ist, dass sie in ähnlicher Weise auf Änderungen der Marktbedingungen reagieren, geringer ist (IFRS 9.BA.3)
Termingeschäft, welches zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt wird
Unterscheidung nach Termingeschäften, die
bedingt (Option)oder
unbedingt (Festtermingeschäft) sind
IFRS 9 - originäre Finanzinstrumente
Forderungen
Zahlungsverpflichtungen oder
Eigenkapitalinstrumente
IFRS 9 - Kategorien von finanziellen Vermögenswerten
AC -> FI die zu AK folgebewertet werden
FVOCI -> GuV neutral zum fair value
FVTPL -> GuV wirksam zum fair value
IFRS 9 - Ansatz
Ansatz von finanziellen Vermögenswerten und Schulden sobald das Unternehmen Vertragspartei wird
-> Bilanzierung schwebender Geschäfte, nicht geplanter!
Zeitpunkt des Ansatzes:
Es wird darauf abgestellt, ob ein marktüblicher Kauf oder Verkauf gegeben ist
-> Ein für den Markt üblicher Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Abwicklung wird nicht überschritten
Kein Marktüblicher Vertrag
Für den übermäßig langen Zeitraum zwischen Vertragsabschluss muss ggf. ein Finanzderivat angesetzt werden
Marktüblicher Vertrag
Wahlrecht nach IFRS 9.3.1.2
Einheitliche und stetige Anwendung
Ansatz zum Handelstag oder zum Erfüllungstag
IFRS 9 - Zugangsbewertung
Klassifizierung des Finanzinstrumentes
Bewertung entsprechend der Klasse
Bei Fair value: Entescheidend ob erfolgswirksam oder -neutral
IFRS 9 - Klassierung von finanziellen Verbindlickeiten
Nicht zu handelszwecken gehalten und ohne fair value option oder split accounting mit host vertrag -> AC
Zu handelszwecken gehaltene, mit fair value Option und derivate -> FVTPL
Zu den zu Handelszwecken gehalten (IFRS 9.BA.7):
a) Derivate, die kein Sicherungsinstrumente sind;
b) Lieferverpflichtungen beim Leerverkauf finanzieller Vermögenswerte;
c) Bei Absicht, in kurzer Frist zurück zu kaufen;
d) Teil eines Portfolios eindeutig identifizierter und gemeinsam verwalteter Finanzinstrumente, mit kurzfristigen Gewinnmitnahmen in jüngerer Vergangenheit
IFRS 9 - Klassifirzierung von finanziellen Vermögenswerten
Halten -> AC
Vereinnahmen vertraglicher Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert
Halten und Verkauften -> FVOCI
Vereinnahmen vertraglicher Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert und Veräußerung finanzieller Vermögenswerte
Sonstige -> FVTPL
Alle übrigen Geschäftsmodelle
Handel -> FVTPL
IFRS 9.A:
kurzfristiger Verkauft oder Zurückkauf;
beim erstmaligen Ansatz Teil eines Portfolios in dem es in
jüngerer Vergangenheit kurzfristige Gewinnmitnahmen
gab; oder
ein Derivat ist (Ausnahme: Derivate als finanzielle
Garantie oder designierte und wirksames Sicherheitsinstrumente)
IFRS 9 - Cashflow Kriterium
Zielsetzung: Elementare Kreditvereinbarungen sollen einfach mittels Effektivzinsmethode abgebildet werden können
Tilgung = Zahlung, die den ausstehenden Kapitalbetrag reduziert. Dieser ist der beizulegende Zeitwert beim erstmaligen Ansatz
Zinsen = vertraglich festgelegtes Entgelt für (IFRS 9.4.1.3(b))
Zeitwert des Geldes
Ausfallrisiko
andere grundlegende Risiken (z.B. Liquiditätsrisiko (IFRS 9.B4.1.7A))
Kosten des Kreditgeschäfts
Gewinnmarge
IFRS 9 - Fair value option
Optionale Zuordnung zu FVTPL
Voraussetzung: Vermeiden oder verringern von Rechnungslegungsanomalien, liegen vor wenn
bestimmte finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden bezüglich
Wertänderungen und Ertragsrealisation unterschiedlich erfasst werden und
ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen diesen Vermögenswerten und Schulden besteht
Wahl ist unwiderruflich
Wahl muss bereits beim erstmaligen Ansatz für das gesamte asset getroffen werden
IFRS 9 - Klassifizierung von Derivaten
Finanzielle Vermögenswerte & Eigenkapitalinstrumente
Optionen, Swaps, Futures, usw. (=Derivate) erfüllen das Zahlungsstrom-Kriterium nie und sind daher immer FVPL
Hybride oder strukturierte Produkte, die aus einem Basisinstrument (host contract) und einem eingebetteten Derivat bestehen werden nicht aufgeteilt und daher immer FVPL kategorisiert
Finanzielle Verbindlichkeiten
Aufteilung in Einzelprodukte notwendig, wenn
strukturiertes Produkt nicht insgesamt zum fair value bewertet wird
Risiken von Derivat und host contract nicht eng verbunden und
das eingebettete Instrument isoliert betrachtet ein Derivat darstellt.
IFRS 9 - Klassifizierung von Eigenkapitalinstrumenten
Optionale Zuordnung von Eigenkapitalinstrumenten zu FVOCI anstatt FVTPL, außer
das equity instrument wird zu Handelszwecken gehalten
das Instrument stellt eine vom Erwerber bilanzierte bedingte Gegenleistung nach IFRS 3 dar
es handelt sich um ein Instrument, das beim Emittenten als finanzielle Verbindlichkeit darstellt, jedoch nach IAS 32.16A-D als EK auszuweisen ist
Hybride oder derivative Instrumente, die z.B. wegen einer fixed-for-fixed- Bedingung als EK zu qualifizieren sind
Wahl ist unwiederruflich
Wahl kann einzeln ausgeübt werden
Wertänderungen werden erfolgsneutral im OCI erfasst ohne jemals recycelt zu werden, Dividenden werden erfolgswirksam erfasst
IFRS 9 - Reklassifizierung finanzieller Vermögenswerte
Reklassifizierung bei Änderung des Geschäftsmodells (GM), die selten auftreten
Keine Reklassifizierung finanzieller Verbindlichkeiten
Stichtag: Beginn der Berichtsperiode nach Änderung des Geschäftsmodells
Reihenfolge: Erst GM ändern; dann reklassifizieren
Keine Änderung des Geschäftsmodells liegt vor, wenn
die Absicht sich nur in Bezug auf bestimmte finanzielle Vermögenswerte ändert, auch wenn sich die Marktbedingungen signifikant ändern (IFRS 9.B4.4.3(a));
ein Markts für bestimmte finanzielle Vermögenswerte vorrübergehend verschwindet (IFRS 9.B4.4.3(b)); oder
finanziellen Vermögenswerten zwischen Teilen des Unternehmens mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen transferiert werden
IFRS 9 - Reklassifizierung AC -> FVOCI & FVTPL
IFRS 9 - Reklassifizierung FVOCI -> FVTPL
Vermischung der Bewertungsmaßstäbe des beizulegenden Zeitwerts und der Anschaffungskosten
Zuerst zum beizulegenden Zeitwert
Zusätzlicher Einbezug der Anschaffungsnebenkosten
-> Ausnahme: FVTPL muss ausschließlich zum fair value angesetz werden
Bester Schätzer für den Fair Value beim Zugang ist nach IFRS 9.B5.1.2A der Transaktionspreis. Daher soll bei der Bewertung ausschließlich auf Marktdaten abgestellt werden
IFRS 9 - Ausnahmefall Zugangsbewertung
Forderungen aus Lieferung und Leistung
ohne wesentliche Finanzierungskomponente, oder Laufzeit dieser <1 Jahr: Bewertung zum Transaktionspreis nach IFRS 15
mit Finanzierungskomponente: Bewertung zum Barwert (Abzinsung auf Barwert)
Mehrkomponentengeschäfte (multiple-element arrangements) können neben Transaktionen mit Eigentümern Ursache für ein Auseinanderfallen von Transaktionspreis und fair value sein
IFRS 9 - Zugangsbewertung von Derivaten
Derivate, die nicht zu Sicherungszwecken erworben werden (siehe unten) haben beim Zugang
einen Wert von Null, wenn Termingeschäft oder Zinsswap ohne AK handelt
Ursache gleichverteiltes Risiko zwischen Käufer und Verkäufer
-> Wert ungleich null bei ungleicher Risikoverteilung
IFRS 9 - Folgebewertung
*2: Nicht notierte (IFRS 9.B5.2.6) EK-Instrumente: AK können bestmöglicher Schätzer für fair value sein (IFRS 9.B5.2.3), wenn
nicht genügend aktuelle Informationen vorliegen oder
die Bandbreite möglicher beizulegender Zweitwerte, in der die AK liegen, zu groß ist
IFRS 9 - expected-loss-Modell
90 Tage überfälligkeit der Zahlung = Kreditausfall
ab 30 Tage Überfälligkeit = Signifikanz
Beeinträchtigte Bonität: Ein oder mehrere Ereignisse mit nachhaltiger Auswirkung auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme sind eingetreten
Kreditverlust = Differenz zwischen allen Zahlungen, die vertragsgemäß geschuldet werden, und sämtlichen Zahlungen, die voraussichtlich eingenommen werden (d. h. alle Zahlungsausfälle), abgezinst zum ursprünglichen Effektivzinssatz
IFRS 9 - Erfassung von Kreditverlusten
Erwarteter Kreditverlust wird beim erstmaligen Ansatz erfasst, obwohl dieser bereits im fair value eingepreist sein müsste
In Bewertungskategorie AC:
Buchung Aufwand (GuV) an finanzieller Vermögenswert
Ausweis in separater Position in der GuV (IAS 1.82(ba))
Überleitung von 12-Monats-Kreditverlust auf gesamten Kreditverlust
Bewertungskategorie FVOCI:
Keine Überleitung – kein separates Wertberichtigungskonto nötig (IFRS 7.16A)
Keine Buchung gegen Buchwert, da dieser zum fair value bewertet ist (IFRS 9.5.5.2)
Buchung Aufwand (GuV) an OCI
Erfassung latenter Steuern nicht explizit vorgeschrieben, in der Literatur jedoch gefordert
IFRS 9 - Hedge Accounting
Derivate als Sicherungsgeschäfts
Vermeidung des Risikos aus Kursänderungen durch FVTPL Instrument (z.B. Derivat) mit gegenläufigen Effekt
Kursverlust wird im Idealfall durch einen Gewinn aus dem Derivat ausgeglichen
Unterscheidung zwischen dem Abschluss von Sicherungsgeschäften (hedging) und deren bilanziellen Darstellen
Definition Hedge Accounting
Zusammenfassung des Grund- und Sicherungsgeschäft zu einer Sicherungsbeziehung
IFRS 9 - Arten von Sicherungsbeziehungen
fair value hedge: Absicherung des beizulegenden Zeitwerts
cashflow hedge: Absicherung von Zahlungsströmen
hedge of a net investment in a foreign operation: Absicherung einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb
IFRS 9 - Fair value hedge
“Absicherung gegen die Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit mit Auswirkung auf die GuV”
Änderungen des fair value des gesicherten Grundgeschäfts in der GuV erfassen
Kompensation der Effekte aus dem Grund- und dem Sicherungsgeschäft in der GuV
kein vollständiger Ausgleich = Ausdruck einer nicht perfekten Effektivität des hedge.
IFRS 9 - cashflow hedge
Absicherung gegen Änderungen der Zahlungsströme, die auf bestimmte Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten zurückzuführen sind und Auswirkungen auf die GuV haben, jedoch ist das Grundgeschäft noch nicht in der Bilanz erfasst
Änderungen des fair value des Sicherungsderivats im OCI erfasst.
Ineffektive Teil des fair value des Sicherungsderivats in der GuV erfassen
Im Eigenkapital wird der kleinere Betrag der kumulierten fair value-Änderung des Sicherungsgeschäfts und der kumulierten fair value-Änderung der gesicherten cash flows erfasst
IFRS 5 - Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
Als langfristig qualifizierte Vermögenswerte sollen kurzfristig veräußert werden
Ohne IFRS 5 auch kein Ansatz als kurzfristiger Vermögenswert möglich
Absicht des Unternehmens, einen langfristigen Vermögenswert, eine Gruppe von Vermögenswerten (disposal group) oder einen Geschäftsbereich zu veräußern oder an die Eigentümer auszuschütten, ist relevant
Die Veräußerungsabsicht impliziert, dass die zukünftigen Cashflows aus einem Vermögenswert nicht länger aus dessen Nutzung, sondern aus der Veräußerung erzielt werden sollen bzw. können
IFRS 5 - Bewertung
Bewertung mit niedrigerem Wert aus
Buchwert und
beizulegendem Zeitwert abzüglich veräußerungskosten
keine Planmäßigen Abschreibungen, weil Abschreibung: Nutzenverzehr -> Keine Nutzung, keine planmäßigen Abschreibung
Abschreibung auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Erfassung von Wertminderungen. Ein vorhandener Goodwill wird zuerst abgeschrieben
Folgebewertung von Veräußerungsgruppen mit Vermögenswerten nach IFRS 5.5
Bewertung der Vermögenswerte, welche originär nicht unter den Anwendungsbereich von IFRS 5 fallen zunächst nach den einschlägigen IFRS
Anschließend Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der gesamten Gruppe
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