Abweichungen wegen Eigenart in der Konzern GuV
-> Grundsätzlich Orientierung an § 275 HGB
Gesonderter Ausweis „Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen“, soweit nach der Equity-Methode bewertet (§ 312 Abs. 4 S. 2 HGB
Gesonderter Ausweis des anderen Gesellschaftern zustehenden Gewinns/Verlusts nach dem Posten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (§ 307 Abs. 2 HGB)
Ergebnisverwendungsrechnung
Ergebnisverwendungsrechnung und Entsprechenserklärung nach § 161 AktG nur für die einzelne Unternehmung sinnvoll
Konzernabschluss dient nur Informationszwecken, daher eigentlich keine Ausschüttungsinformationen möglich und nötig
in praxis meist trotzdem freiwillig in konzernabschluss integriert
Seit BilRUG: Ergebnisverwendungsvorschlag oder –beschluss des Mutterunternehmens muss in den Konzernanhang aufgenommen werden (§ 314 Abs. 1 Nr. 26 HGB)
Zuletzt geändertvor 8 Monaten