Aufstellungspflicht
Innerhalb von 5 Monaten
-> § 290 Abs. 1 HGB, bei kapitalmarktorientierten Konzernen innerhalb von 4 Monaten
Ist so aufzustellen, als sei der Konzern ein einziges Unternehmen
besteht eine Prüfungs- und Offenlegungspflicht?
Ja
Welche Inhalte sind Relevant?
Inhalte nach § 315 HGB; Auslegung: DRS 20
-> Besondere Berücksichtigung der Wesentlichkeit
Was ist der Konzernlagebericht für den IFRS-Konzernabschlusses deutscher Unternehmen
Pflichterweiterungsbestandteil
Wann darf der Konzernlagebericht mit dem Lagebericht des MU zusammenleget werden?
Nach § 315 Abs. 3 HGB, wenn sie zusammen offengelegt wurden
Was ist das Ziel der lageberichterstattung?
Aufgabe: Ergänzung (Konzern-)Jahresabschluss um Darstellung der wirtschaftlichen (Zahlenmaterial bewertend,sachlicher und zeitlicher Hinsicht erweiternd kommentierend).
wenn relevanz auch technische, rechtliche, politische und volkswirtschaftliche sowie zunehmend auch ökologische und soziale Gesichtspunkte
überwiegend Zukunftsorientiert
-> Brücksichtigung zukünftiger Chancen und Risiken
Grundsätze der Lagebrichterstallung
Vollständigkeit
Verlässlichkeit und Ausgewogenheit
Klarheit und Übersichtlichkeit
Vermittlung der Sicht der Konzernleitung
Wesentlichkeit
Informationsabstufung
Zuletzt geändertvor 8 Monaten