Strafanzeige
Eine Strafanzeige ist eine Mitteilung eines SV an die Strafverfolgungsbehörden, der nach Ansicht des Mitteilenden Anlass zur Strafverfolgung gibt
strafrechtlich relevanter SV
Verdacht
Beschuldigung
Strafantrag
Ein Strafantarg §§ 158 II, 77-77d StPO ist die ausdrückliche oder durch Auslegung zu ermittelnde Erklärung des nach dem Gesetz zum Strafantrag Befugten, dass er die Strafverfolgung wünsche
Bei absoluten Antragsdelikten Prozessvoraussetzung
Befragung
Jedes Verhalten eines Hoheitsträgers, das auf die Erlangung von Informationen durch das Herbeiführen von Äußerungen einer Person gerichtet ist. Dient der Eerlangung von Personen oder sachbezogenen Daten
Vernehmung
Wenn der vernehmende in amtlicher Funktion der Auskunftsperson gegenübertritt und in dieser Funktion Auskunft verlangt
Freiheitsbeschränkung
Durch die öffentliche Gewalt gegen seinen Willen gehindert einen Ort aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der ihm tatsächlich und rechtlich zugänglich ist
Freiheitsentziehung
tatsächliche und rechtlich gegebene körperliche Bewegungsfreiheit durch staatliche Maßnahmen nach jeder Richtung aufgegeben
Verhaftung
Freiheitsentziehung aufgrund eines richterlichen Beschluss
Festnahme
Freiheitsentziehung ohne vorherige richterliche Anordnung
Untersuchungshaft
Dient der Gewaährleistung der Durchführung des Strafverfahrens und Sicherstellung der späteren Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Sicherungsmaßregel
Flüchtig
Wer vor, während oder nach der Tat seine Wohnung aufgibt, ohne eine neue zu beziehen oder sich ins Ausland absetzt mit der Wirkung, dass er für Ermittlungsbehörden und Gerichte unerreichbar und ihrem Zugriff entzogen ist
Verborgen
Wer unangemeldet unter falschen Namen oder an einem unbekannten Ort lebt, um sich dem Verfahren dauernd oder auf längere Zeit zu entziehen
Fluchtgefahr
Wenn Würdigung der Umstände des Falls es wahrscheinlicher macht dass der Beschukdigte sich dem Verfahren entzieht, als dass er sich ihm zu Verfügung halten werde §112 II Nr 2 StPO
Verdunkelungsgefahr
Wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, dass auf sachl. Oder pers. Beweismittel eingewirkt und dadurch Ermittlungen der Wahrheit erschwert werden
Handlungen ,passen unlauter sein (zb vernichtung von Akten)
Wiederholungsgefahr
Durch bestimmte Tatsachen begründete Gefahr, dass der Täter vor rechtskräftiger Aburteilung weitere erhebeliche Starftaten begehen oder fortsetzen werde
Überhaft
Mehrere Haftbefehle gegen einen Betroffenen
Besitz
Ist die tatsächliche sachherrschaft getragen von einem Herschafftswillen unabhängig von dem verbundenen Zweck.
Rechtlich ein auffangtatbestand, wenn Besitzerlangung nciht nachweisbar
Erwerb
Wenn der Täter die eigene Verfügungsgewalt über das btm im Einverständnis mit dem Vorbesitzer erlangt hat und die Verfügungsgewalt ausüben kann
Sichverschaffen
Das erlangen der tatsächlichen Verfügungsgewalt ohne dass ein vom Vorbesitzer abgeleiteter Erwerb vorliegt
Beschlagnahme
Ist eine förmliche Sicherstellung eines Gegenstandes durch Überführung in den amtlichen Gewahrsam
Potentielle beweisbedeutung
Es muss die begründete Möglichkeit bestehen dass die Sache zu beweiszwecken verwendet werden kann
Urkunde
Ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und ihren Auststeller erkennen lässt
ED Behandlung
Umfasst personenbezogene Maßnahmen zur Beschaffung, Sammlung und Auswertung von vergleichsmaterial zur Identifizierung oder Unterscheidung von Personen, toten und Sachen
Ziel: IDF des Taatverdächtigen mithilfe von Sachbeweisen
Sicherstellen
Hoheitsgewässer herstellen
Fahrlässigkeit
Bewusst / unbewusste
Ungewollte Verwirklichung und zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen
im Verkjehr erforderliche Sorgfalt Auer Acht gelassen, zu der er nach konkreten Umständen und persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verpflichtet ist
Unbewusst; voraussehbarer Erfolg nicht bedacht
Bewusst; Erfolg als möglich vorausgesehen, aber darauf vertraut dass es nicht eintritt
Versuch
Vorsätzlich begonnen aber nicht vollendete tat
Grober Unverstand
Für jeden Menschen mit durchschnittlichen Erfahrzungswerten offensichtlich als nciht geeignet erkennbar
Rücktritt vom Versuch
§24 StGB
nur wenn nicht vollendet straflos
Opferschutz; milderer Bestrafung ohne Vollendung, Anreiz von weiterer tat abzulassen
Quasi Kausalität
in dubio pro reo!
Unterlassen ist kausal, wenn gebotene Handlung nciht hinzugedacht werden kann, ohne dass der Erfolg mit sicherer WK entfallen wäre
Eventualvorsatz
Täter hält den Erfolg für möglich und nimmt den billigend in Kauf
kausalität
Conditio sine qua non Formel
Jede Bedingung die nciht hinweg gedacht werden, ohne dass der tatbestandlcihe Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele
Absicht
Dolus directus 1.Grades
Täter hält den Erfolg mindestens für möglich und ihm kommt es auf den erfolg an
Direkter Vorsatz
Der Täter geht sicher davon aus dasss der erfolg eintreten wird und nimmt diesen billigend in kauf
Bedingter Vorsatz/ Eventualvorsatz
Der Täter hält den Erfolg ernsthaft für möglich und nimmt diesen billigend in Kauf
ANfangsverdacht
Tatsachen müssen es für möglich erscheinen lassen, dasss eine verfolgbare straftat begangen wurde §152 II StPO
Hinreichender Tatverdacht
Wenn am Ende des EV der prozessordnungsgemäße beweisbar3e SV nach Prognosenentscheidung wahrscheinlicher zur Verurteilung führt als zum Freispruch
Dringender TV
Wenn nach bisherigen Ermittlungen der BEschuldigte wahrscheinlich auch Täter ist
Berufung
Komplette Beweisaufnahme wiederholen
Revision
Auf Rechtsfehler untersuchen
Strengbweismittel
Alle Feststellungen die das Gericht zu Tat, Schukld, Strafe unter beweis stellt muss im Strengbeweisverfahren passieren
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