Wie sieht eine optimale Patientenstruktur In der ambulanten P-Praxis aus?
Hohe Therapieeinsicht und –Motivation (= geringe Ausfallzeiten)
Geringe Komorbidität
Schwach ausgeprägte Störung mit geringer Neigung zu Krankenhausaufenthalten
Keine Suchterkrankung
Wirtschaftliche Praxisführung: Wie ist die optimale Auslatung?
Auslastungsplanung in der ambulanten P-Praxis
Steuerungsgröße: -> Honorarunterschiede und der Aufwand von nicht vergüteten Leistungen
Optimales Verhältnis von
» Antragspflichtigen und Nicht-Antragspflichtigen, da Nicht-Antragspflichtige Leistungen nur teilweise vergütet werden
» Geringer Anteil Gutachterberichte
» Hoher Anteil Langzeittherapie
» Optimale Planung der Anschlussbehandlungen
Wo ist die Abrechnung von Leistungen im ambulanten Bereich geregelt?
Abrechnung von leistungen im ambulanten Bereich (EBM)
Psychotherapierichtlinie seit 2017
Wozu dient die Offene Sprechstunde?
Psychotherapeutische Sprechstunde (offene Sprechstunde)
Schaffung einer psychotherapeutischen Sprechstunde. Diese soll Patienten einen zeitnahen und niederschwelligen Zugang zur ambulanten Versorgung ermöglichen
Im Rahmen einer (Differenzial-)Diagnostik soll in der Sprechstunde abgeklärt werden, inwiefern eine behandlungsbedürftige krankheitswertige Störung vorliegt und weitere Hilfe notwendig ist
Welche Pflichten/Regelgungen gibt es in Hinblick auf die Offene Sprechstunde?
Therapeuten müssen die offene Sprechstunde anbieten.
Es müssen mindestens zwei Stunden in der Woche als offene Sprechstunde oder mit Terminvergabe vorgehalten und der Terminservicestelle der KV gemeldet werden.
Die Sprechstunde ist als Einzelbehandlung in Einheiten von mindestens 25 Minuten angedacht: bei Erwachsenen höchstens sechsmal je Krankheitsfall (insgesamt also bis zu 150 Minuten = 3 Therapiestunden),
bei Kindern und Jugendlichen höchstens zehnmal je Krankheitsfall (insgesamt also bis zu 250 Minuten).
Eine Sprechstunde von zusammen mindestens 50 Minuten ist verpflichtend für alle Patienten, die eine Psychotherapie machen wollen.
Was weist du zur telefonischen Erreichbarkeit im ambulanten Setting?
Zur Verbesserung der Terminkoordination legt die Richtlinie eine telefonische persönliche Erreichbarkeit von 150 Minuten pro Woche bei vollem Versorgungsauftrag bzw. 75 Minuten pro Woche bei hälftigem Versorgungsauftrag fest.
Diese Sprechzeit muss nicht durch den Therapeuten selbst abgedeckt werden; sie ist zum Beispiel an das Praxispersonal delegierbar.
Diese Leistung kann nicht abgerechnet werden
Abrechnung von Psychotherapeutische Akutbehandlung
Ein neu hinzugekommenes Versorgungselement ist die psychotherapeutische Akutbehandlung.
Sie dient als zeitnahe Intervention im Anschluss an die offene Sprechstunde zur Besserung akuter psychischer Krisen- und Ausnahmezustände – mit dem Ziel eine Fixierung und Chronifizierung der psychischen Symptomatik zu vermeiden.
Die Akutbehandlung erfolgt als Einzelbehandlung in Einheiten von mindestens 25 Minuten bis zu 24 Mal je Krankheitsfall (insgesamt also bis zu 600 Minuten = 12 Std.) und ist gegenüber der Krankenkasse anzeigepflichtig, aber nicht berichts-/antragspflichtig.
Sie muss innerhalb von 14 Tagen nach Indikationsstellung begonnen werden.
Die Stunden der Akutsprechstunde werden auf das Stundenkontingent von KZT 1 angerechnet
Welchen Umfang haben die probatorischen Sitzungen?
Im Umfang auf maximal vier Sitzungen reduziert. Minimum 2 Stunden
Da die offene Sprechstunde der Probatorik vorgelagert ist, stehen so unter Umständen in Summe mehr Stunden für die Diagnostik zur Verfügung
Da ein Therapeutenwechsel zwischen den verschiedenen Elementen (offene Sprechstunde/Probatorik) möglich ist, können die Leistungen von unterschiedlichen Behandlern erbracht werden.
Wie lang ist eine Langzeittherapie? Was ist hier zu beachten?
Es ist weiterhin möglich direkt nach der Probatorik eine Langzeittherapie zu beginnen.
Die Höchststundenzahlen variieren je nach psychotherapeutischem Verfahren. (48/80/100/300)
Das Stundenkontingent im ersten Bewilligungsschritt wurde auf 36 (ST) und 60 Sitzungen (einheitlich TP/VT) erhöht.
Bei Verlängerung einer Langzeittherapie bleibt es zukünftig der Krankenkasse überlassen, ob sie einen Bericht an den Gutachter einfordert.
Prinzipiell bleibt jedoch die Langzeittherapie gutachterpflichtig
Wie lang ist eine Kurzzeittherapie? Was ist hier zu beachten?
Bei der Kurzzeittherapie entfällt das Gutachterverfahren generell
Aber Anzeige/Antragspflicht an KK
Die Stundenkontingente in der Kurzzeittherapie wurden zweigeteilt, in Teile von jeweils 12 Sitzungen (KZT 1 + KZT 2)
In den Fällen, in denen die ersten zwölf Stunden nicht ausreichen, muss erneut ein Antrag an die Krankenkasse gestellt werden
Bilden Maßnahmen der Rezidivprophylaxe einen eigenen Leistungsbereich?
Die vom G-BA angedachten Maßnahmen der Rezidivprophylaxe zur Stabilisierung der erarbeiteten Fortschritte und Verhinderung von Rückfällen bilden keinen eigenständigen Leistungsbereich.
Die Stunden, die für eine weitere niederfrequente Behandlung genutzt werden sollen, sind Bestandteil des bewilligten Gesamtkontingents.
Bereits im Antrag einer Langzeittherapie soll angegeben werden, ob und in welchem Umfang eine Rezidivprophylaxe angedacht ist.
Eine Verlängerung der Behandlung zur Rezidivprophylaxe ist nicht zulässig
Was ist besonders bei der Gruppentherapie in Hinblick auf die Abrechnung von Leistungen?
Analog zur Kurzzeittherapie entfällt auch für Gruppentherapien die Berichtspflicht.
Die Kontingente wurden denen der Einzeltherapie angeglichen (also auch 12+12) und der Wechsel zwischen Einzel- und Gruppentherapie flexibilisiert.
Auch soll die Einführung von Kleingruppen (Mindestgröße drei Teilnehmer) in allen Therapieverfahren helfen, mehr Gruppentherapien anbieten zu können.
Welche Änderungen der Psychotherapierichtlinie 2023 in Bezug auf die Abrechnung von Leistungen sollen geschehen? Was ist das Ziel?
Änderungen der Psychotherapierichtlinie 2023
Der G-BA hat den Auftrag bis Ende 2022 die PT-Richtlinie zu überarbeiten
Ziel ist die Abschaffung des Gutachterverfahrens und die obligatorische Einführung eines Qualitätssicherungssystems
Qualitätssicherung soll nach dem derzeitigen Stand der Diskussion erreicht werden durch:
Einführung praxisindividuelles Qualitätsmanagementsystem (z.B. QUEP)
Obligatorische Durchführung von standardisierten psychometrischen Test´s zu min. drei Testzeitpunkten (Beginn, Mitte, Ende)
Evaluation der Behandlung nach 2 Jahren durch Patientenbefragung
-> Achtung: aktuelle Änderungen möglich
Gebe einen groben Überblick zur Abrechnung von Leistungen
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