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BWL Grundlagen

SH
von Sophia H.

Merkmale und Unterschiede zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften:


Einzelunternehmen:

  • Eigentum: Das Unternehmen gehört einer einzelnen Person, die alleiniger Eigentümer und Entscheidungsträger ist.

  • Haftung: Der Inhaber haftet persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Sein persönliches Vermögen ist mit dem Geschäftsvermögen verbunden.

  • Steuerliche Behandlung: Die Einkünfte aus dem Einzelunternehmen werden direkt dem Inhaber zugerechnet und in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung versteuert.

  • Buchführung: Es gelten die Buchführungspflichten nach den handelsrechtlichen Vorschriften.

Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaft):

  • Eigentum: Das Unternehmen gehört mindestens zwei Personen (Gesellschaftern), die gemeinsam am Unternehmen beteiligt sind.

  • Haftung: Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ihre persönlichen Vermögen sind mit dem Geschäftsvermögen verbunden.

  • Steuerliche Behandlung: Die Gewinne der Gesellschaft werden auf Ebene der Gesellschafter versteuert. Es gibt keine Körperschaftsteuer.

  • Buchführung: Es gelten die Buchführungspflichten nach den handelsrechtlichen Vorschriften.

Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH):

  • Eigentum: Das Unternehmen gehört den Gesellschaftern in Form von Kapitalanteilen (Geschäftsanteilen oder Aktien), die gehandelt werden können.

  • Haftung: Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen (Stammkapital) beschränkt. Ihr persönliches Vermögen ist in der Regel geschützt.

  • Steuerliche Behandlung: Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne. Die Ausschüttung von Gewinnen an die Gesellschafter unterliegt der Einkommensteuer.

  • Buchführung: Kapitalgesellschaften sind zur doppelten Buchführung und zur Erstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet.

Haftungsunterschiede zwischen BGB-Gesellschaft und GmbH:

  • BGB-Gesellschaft: Bei einer BGB-Gesellschaft haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dies bedeutet, dass ihr persönliches Vermögen zur Begleichung von Schulden herangezogen werden kann.

  • GmbH: Bei einer GmbH ist die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen (Stammkapital) beschränkt. Ihre persönlichen Vermögen sind in der Regel geschützt, und Gläubiger können nicht auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen, um Schulden der GmbH zu begleichen


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Sophia H.

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