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Fragen

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von Issa B.

Sie planen in einem riskanten Geschäftsfeld tätig zu werden und müssen sich entscheiden, ob Sie eine GbR oder eine GmbH gründen. Wofür entscheiden Sie sich und warum?

  • Der Unterschied zwischen GbR und GmbH liegt darin, dass die Gmbh eine juristische Person ist und damit eigene Rechtsfähigkeit besitzt, es sich bei der GbR hingegen um eine Gesamthandsgemeinschaft handelt. (Aber die Rspr. gesteht der GbR Teilrechtsfähigkeit zu, soweit sie als Außengesellschaft auftritt)

  • Alle Rechtsgeschäfte, die der Geschäftsführer (als deren organschaftlicher Vertreter) für die GmbH tätigt, verpflichten die GmbH und nicht die Gesellschafter (vgl. §13 I GmbHG).

    Die Gesellschafter sind lediglich Inhaber der Geschäftsanteile an der GmbH. Due GmbH haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen (§13 II GmbHG), das i.d.R. (weit) über die berühmte Stammeinlage i.H.v. mindestens 25.000€ (§5 I GmbHG) hinausgeht. Muss die GmbH Insolvenz anmelden, trifft dies daher nur das Vermögen der GmbH und nicht der einzelnen Gesellschafter. Daher zählt die GmbH zu den Kapitalgesellschaften: Haften tut nur das Kapital - die Haftung ist auf das Kapital beschränkt.

  • Bei der GbR (§§ 705 ff. BGB) hingegen haftet jeder Gesellschafter persönlich. Wird sie z.B. auf einen sehr hohen Schadensersatzbetrag verklagt, und reicht das Gesellschaftsvermögen Teilrechtsfähigkeit besteht bei der GbR nur in der Hinsicht, dass die GbR Partei eines Gerichtsprozesses sein oder etwas ein Grundstück kaufen kann, nicht jedoch, dass die Gesellschafter vor der persönlichen Haftung bewahrt werden.

  • Daher empfiehlt es sich, ganz besonders in riskanten Geschäftsfeldern, unter dem Schutz der beschränkten Haftung einer GmbH tätig zu werden. Mit einer GbR riskiert man unbeschränlt persönlich zu haften, wenn die Unternehmung scheitert


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Issa B.

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