Etwas erlangt
Unter etwas Erlangtem ist der Erhalt jedes vermögenswerten Rechts bzw. jeder vermögenswerten Rechtsposition zu verstehen.
Durch Leistung
Leistung ist die bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.
Surrogate
Surrogate sind die durch die bestimmungsgemäße Ausübung eines Rechts erlangten Gegenstände sowie der Ersatz für Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung des erlangten Gegenstandes.
Unmöglichkeit
Unmöglichkeit ist die dauerhafte (endgültige) Nichterbringbarkeit der Leistung.
in sonstiger Weise
In sonstiger Weise ist eine Bereicherung erlangt, wenn die Vermögensverschiebung aus Sicht der verobjektivierten Empfängers nicht auf einer Leistung beruht.
auf dessen Kosten
Die Bereicherung erfolgt auf Kosten des Anspruchstellers, wenn derselbe Vorgang einerseits zum Vermögensvorteil des Bereicherten und andererseits unmittelbar zu einem Vermögensverlust des Anspruchstellers fürht.
Nichtberechtigter
Ein Nichtberechtigter ist, wer ohne Befugnis über ein fremdes Recht im eigenen Namen verfügt.
Zuletzt geändertvor 6 Tagen