Erforderlichkeit zur Aufgabenerfüllung
Subsidiarität
Verhütung von Straftaten i.S.d. § 12 (1) BPolG mit erheblicher Bedeutung
Erhebliche Bedeutung
Tatsachen
Erforderlich
Kontakt-/Begleitperson
aussichtslos/erschwert
Zuletzt geändertvor einem Jahr