Erfolgskonten
Vorsichtsprinzip: Kaufmann soll sich nicht reicher machen, als er ist - in deutscher Buchhaltung mittlere Vorsicht
Realisationsprinzip: Gewinne sind erst dann realisiert, wenn sie ausgewiesen sind, sobald Ware raus ist ist es realisiert
Erfolg = Ergebnis (Gewinn od. Verlust)
Gewinn ( Erträge > Aufwendungen)
Verlust ( Erträge < Aufwendungen)
Privatkonten
nach § 4 EStG
Unterkonto vom EK-Konto und auf selbe Ebene wie GuV-Konto
Privateinnahmen führen zur Erhöhung von EK
Privatentnahmen führen zur Verminderung von EK
EK am Jahresende - EK am Jahresanfang
= Kapitalvermehrung / Kapitalverminderung
+ Privateinnahmen / - Privatentnahmen
= Gewinn / Verlust
Warenkonten von Handelsbetrieben
Handelsbetriebe = Einzelhandels / Großhandelsbetriebe
Warenaufwand (= Einkäufe) -> Aufwandskonto (GuV Soll)
Warenerträge (= Verkauf) -> Ertragskonto (GuV Haben)
Warenbestand -> aktives Bestandskonto (SBK Soll)
Warenverbuchung (aufwandorientiert)
Warenaufwand an Kasse (Einkauf)
Kasse an Umsatzerlöse (Verkauf)
Bestandsveränderungen
Bestandsmehrung
-> Warenendbestand - Warenanfangsbestand = Bestandsmehrung
-> Wareneinkauf - Bestandsmehrung = Wareneinsatz
Buchungssatz: Warenbestand an Warenaufwand
-> erhöht Aufwand, mindert Gewinn
Bestandsminderung
-> Warenendbestand - Warenanfangsbestand = Bestandsminderung
-> Wareneinkauf + Bestandsminderung = Wareneinsatz
Buchungssatz: Warenaufwand an Warenbestand
Rohgewinn / Rohverlust
neben GuV-Konto kommen können der Rohgewinn/Rohverlustauch auch als Differenz aus Erlösen WV und Wareneinsatz errechnet werden
Rohgewinn = Erlöse aus WV > Aufwendungen für Wareneinsatz
Rohverlust = Erlöse aus WV < Aufwendungen für Wareneinsatz
Erlöse aus WV
Rohgewinn/Rohverlust
- Warenaufwand
+ übrige Erträge, - übrige Aufwendungen
= Rohgewinn/Rohverlust
= Reingewinn/Reinverlust
Reingewinn/Reinverlust entspricht Saldo aus GuV-Konto
Periodenabgrenzung
§ 252 HGB Aufwendungen u. Erträge des Geschäftsjahres unabhängig von Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss zu erfassen
Aktive Rechnungsabgrenzung
Aufwand … (Betrag im Vorjahr)
ARAB … (Betrag im Folgejahr) an Kasse … (gesamt)
Passive Rechnungsabgrenzung
Kasse … (gesamt) an Erträge (Vorjahr)
PRAP (Folgejahr)
Industriekontenverbuchung
-> Industriekonten und deren Kontenart
Inputebene:
Rohstoffe (Aktiv), Rohstoffaufwand (Aufwand), Bestandsveränderung Rohstoff (Aufwand)
Hilfstoffe (Hilfstoffe (Aktiv), Hilfsstoffaufwand (Aufwand), Bestandsveränderung (Aufwand)
Betriebsstoffe (Aktiv), Betriebsstoffaufwand (Aufwand), Bestandsveränderung (Aufwand)
Outputebene:
Fertigerzeugnisse (Aktiv), Umsatzerlöse (Ertrag), Bestandsveränderung (Aufwand)
unfertige Erzeugnisse (Aktiv), Bestandsveränderung (Aufwand)
steuerliche Prüffolge
steuerbar: § 1 UStG
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steuerpflichtig steuerfrei § 4 UStG (z.B. Hausarzt)
7% 19%
-> nicht steuerbar: z.B. Privatverkäufe z.B. weil unerheblich
Vorsteuer
-> Vorsteuerabzug ist in jedem Fall günstiger, da sofortige Erstattung der Vorsteuer
-> kann diese nicht geltend gemacht werden, führt dies zu höheren Abschreibungen
-> man kann nicht den gesamten Vorsteuerbetrag an Einkommenssteuern sparen da der Spitzensatz bei 45% liegt
Umsatzsteueroption
§ 4 UStG nennt 28 Fälle, die von USt befreit sind, 5 dieser Fälle können nach § 9 UStG optiert werden (freiwillige Steuerzahlung), wenn Umsatz an Unternehmer bewirkt wird der vorsteuerabzugsberechtigt ist
Sinn: nach § 4 UStG steuerfreie Umsätze werden für vorsteuerberechtigte Unternehmer wieder steuerpflichtig, weil der sozialpolitische Hintergrund für die Steuerbefreiung nach § 4 UStG nicht tragfähig ist,
außerdem ist es somit möglich den Gewinn zu steigern, da man so wieder vorsteuerabzugsberechtigt ist solang es der Käufer auch ist
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