Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
wenn der Täter nicht diejenige Sorgfalt angewandt hat, die von einem besonnen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage und der sozialen Rolle des Täters zu erwarten ist
Objektive Vorhersehbarkeit des Erfolges
Objektive Vorhersehbarkeit liegt vor, wenn der wesentliche Kausalverlauf und der eingetretene Erfolg nicht so sehr außerhalb der Lebenserfahrung liegen, dass mit ihnen nicht gerechnet werden braucht
Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
wenn der Täter nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage gewesen wäre, die objektiv gebotene Sorgfalt einzuhalten
Subjektive Vorhersehbarkeit
wenn der Täter nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage ist, den Eintritt des Taterfolges vorherzusehen
Tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang
Gerade die im Grunddelikt typischerweise angelegte, spezifische Gefahr muss sich in der schweren Folge realisiert haben
Quasi Kausalität
Unterlassen ist dann kausal für den Erfolg, wenn die gebotene Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele
Entsprechungsklausel §13
das Unterlassen entspricht der Verwirklichung des Tatbestandes durch ein Tun
Übel
Jeder Nachteil
Einsperren
Verhindern des Verlassens eines Raums durch äußere Vorrichtungen gegen den Willen des Opfers
Auf sonstiger Weise der Freiheit berauben
Wenn dem Opfer durch ein anderes Mittel die Möglichkeit der Fortbewegung genommen wird
Unbefugt
Handeln gegen den Willen des Opfers
Unglücksfall
Plötzlich eintretendes Ereignis, das erhebliche Gefahren für Personen oder erhebliche Sachwerte mit sich bringt
Gewalt gegen eine Person
Gewalt ist ein durch körperliche Kraftentfaltung physisch wirkender Zwang, der der Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstands dient
Drohung §249
Das Inaussichtstellen eines Übels, auf das der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt (muss sich auf Leib oder Leben beziehen)
Vermögensschaden
Wenn ein Vergleich der Vermögenslage vor und nach der Vermögensverfügung eine negative Abweichung ergibt
Nötigungserfolg
… muss kausal und zurechenbar durch das Nötigungsmittel herbeigeführt worden sein
Verschaffen
setzt voraus, dass der Täter die selbstständige Verfügungsgewalt über die Sachen zu eigenen Zwecken erlangt
Vollständiges Vereiteln
Wenn der staatliche Strafanspruch endgültig unmöglich gemacht wird oder für geraume Zeit verhindert wird
Teilweises Vereiteln
Wenn die Strafe oder Maßnahme entgegen dem wahren Sachverhalt milder ausfällt
auf frischer Tat betroffen
alsbald nach der Tatausführung in unmittelbarer Tatortnähe
Polizei als Amtsträger
Zur Vollstreckung von Gesetzen berufen
Widerstand leisten
jedes aktive, gegen den Vollstreckungsbeamten gerichtete Verhalten, das die Vollstreckungshandlung erschwere oder verhindern soll
Tätlicher Angriff
Jede in feindseliger Absicht unmittelbar auf den Körper zielende Einwirkung ohne Rücksicht auf ihren Erfolg
Zuletzt geändertvor 7 Monaten