Mittelalter
Versorgung:
• Unter dem Prädiktum (=Partner der nicht versagt) der Caritas (Kirche) gab es Hospitäler zur
Unterkunft, Verpflegung, Pflege und – natürlich – geistiger
Beistand, primär für Arme, Alte und Waisen, Isolation von
Kranken.
• Seelenheil/Erlösung durch Nächstenliebe/Solidarität.
• Kirchliche Hospitäler wurden durch Einrichtungen des weltlichen
Johanniter-Ordens ergänzt
14.-16. Jahrhundert
Entmachtung von Fürsten + Reformation -> Abnahme kirchlicher Einrichtungen
– Verlagerung auf städtische Einrichtungen – Beginn der kommunalen
Armenfürsorge
• Jeweilige Selbsthilfeorganisation der Zünfte (selbständige Handwerker),
Gesellenbruderschaften, Genossenschaften (Händler) und Gilden (Kaufleute)
sind Vorläufer der Krankenversicherung. Z.B. zahlten Gesellen 1/10 des Lohns
in Kasse ein -> Unterstützung bei Krankheit
• Merkmale des Gesundheitssystems im Mittelalter:
- Anbindung der Versicherung an Arbeitsverhältnis
- Versicherungspflicht
- Beitragsfinanzierung
- Solidarausgleich
- Familie war bei Zünften auch mitversichert
- Selbstverwaltung
• (Heute noch vorhandene traditionelle Gliederung der Krankenkassen in AOK,
Knappschaft, BKK, TK, DAK, IKK, KKH reicht in Grundzügen zurück bis zu Gilden
und Zünften)
Ende spätes Mittelalter
Aufkommende industrielle Revolution: Fabriken, Landflucht –> Städte /
Fabriken, neue Art von Lohnabhängigkeit – keine Sozialleistungen, Zerfall
der Zünfte, Entwicklung zu gewerkschaftlich organisierten Verbänden.
Arbeiterbewegung - Politisierung
Preußisches Allgemeines Landrecht (1794)
- regelt Sozialleistungen durch Manufakturen und Handwerksmeister
- Anerkennung staatlicher Verantwortung für soziale Sicherung Bedürftiger
Weimarer Republik
Die Gestaltung der Sozialversicherung wurde erstmals als
„ausdrückliche Aufgabe“ des neu geschaffenen demokratischen
Staates definiert (Art. 161 Verfassung).
• Ausweitung Versicherungspflicht für Beschäftige im ÖD und
weitere Angestelltengruppen
• 1927 Arbeitslosenversicherung
• Rechtsanspruch auf Arbeitslosenunterstützung war gebunden an
Arbeitswilligkeit und unfreiwilliger Arbeitslosigkeit
• paritätisch finanziert, maximal 3% des Lohns
• Bildung eines gem. von Ärzten und Krankenkassen besetzten
„Reichsausschuss für Ärzte und Krankenkassen“ (Vorläufer des
heutigen gemeinsamen Bundesausschuss).
Nationalsozialismus
• Bis Kriegsende traten 80% der Ärzte in NSDAP ein
• „Rassenhygiene“ (Sozialdarwinismus und Eugenik). Ziel: Gebär- und
Wehrdienstfähigkeit des Volkes
• Zwangssterilisation und Euthanasie
• Beteiligung der Ärzte am Holocaust in KZs + unethische Menschenversuche
(Joseph Mengele)
• Kriegsbedingter Ressourcenmangel im Gesundheitssystem im Inland, da
Ressourcen an Front verlagert
• 1937 Ersatzkassen -> Körperschaft Ö-Recht. Nach wie vor Trennung in
Arbeiter und Angestellte!
Bis dahin nicht umgewandelte Hilfskassen -> Privatkassen!
Besatzungszeit und Gründung BRD
07. Mai 1945, Reims: Bedingungslose Kapitulation d. dt. Wehrmacht = Kriegsende (für Deutschland)
• 1945 – 1949 Besatzungszeit
• 4 Besatzungszonen: USA, England, Frankreich = Westdeutschland (inkl. West-Berlin); Sowjetunion (UdSSR) = Ostdeutschland (inkl. Ost-Berlin)
• Marshallplan USA für Wiederaufbau Europas und auch Deutschlands
• 1948 Berliner Luftbrücke („Rosinenbomber“)
• 1. Aufkommender Konflikt Alliierte vs. UdSSR (Beginn Kalter Krieg), letztere möchte Ost-Deutschland nicht für Marshallplan (= aus ihrer Sicht „westlicher Kapitalismus“) öffnen (-> später DDR -> Warschauer Pakt).
• 1949 Gründungsjahr BRD
• 24. Mai 1949: Grundgesetz (= Verfassung), enthält Menschenrechte
• 15. Sept. 1949: Konrad Adenauer 1. Bundeskanzler
Gesundheitswesen (Ende spätes Mittelalter)
• Hilfskassen für Arbeiter, Gesellen, Dienstboten
• Zwangshilfskassen, die für alle Berufsgruppen geöffnet waren -> Vorläufer AOK
• Freiwillige BKK
=> Fazit: Nur ¼ der abhängig Beschäftigten war bis hier versichert
Das 1871 gegründete Kaiserreich verfolgte die wachsende Arbeiterbewegung zu unterdrücken (Vermeidung einer Umsturzgefahr) sowie die Arbeiterschaft durch Sozialreformen mehr an das Kaiserreich zu binden
-> In den Folgejahren wurde durch Institutionalisierung des Versicherungsgedankens der Unterbau des heutigen Sozialsystems geschaffen:
1883 Krankenversicherung:
Allgemeine Versicherungspflicht für Arbeiter. Bessergestellte Berufe und Selbständige mussten für sich selbst sorgen. Wer keiner RVO-Kasse (Innungs-, BKK, Knappschaft..) angehörte wurde von der AOK „aufgefangen“. Beitrag: 2/3 Arbeitnehmer, 1/3 Arbeitgeber.
Familienversicherung war nicht verpflichtend! aber als Satzungsleistung möglich
1884 Unfallversicherung
• gewährte im Fall von arbeitsbedingten Unfällen und Berufskrankheiten Sachleistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation und Geldleistungen bei Erwerbsunfähigkeit und Tod
• 100% durch den Arbeitgeber finanziert
1889 Gesetz betr. die Alters- und Invaliditätsversicherung („Rentenversicherung“)
• Gesetzliche Rentenversicherung, die je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wurde
• Altersrenten wurden erst nach Vollendung des 70. Lebensjahres gewährt
Angestellte zunächst von Versicherungspflicht befreit, konnten
in staatl. Hilfskasse, mussten Beitrag komplett alleine zahlen.
Ab 1911:
• erst 18% der Bevölkerung krankenversichert, aber schon 2000 Krankenkassen!
• Einführung Versicherungspflicht für Angestellte
• Hilfskassen -> „Ersatzkassen“. Waren in privater Rechtsform, boten substitutiven Schutz
• Städte/Gemeinden hatten freie Träger und die Kirche nun als größter Träger abgelöst.
Zuletzt geändertvor einem Jahr