was ist §49 ???
Das beschreibt die anforderungen an die Energieanlagen
Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung
was beinhaltet §49
§ 49 Anforderungen an Energieanlagen; Verordnungsermächtigung. (1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
§ 11 NAV baukostenzuschuss
ab wie viel kw muss man mit bezahlen ?
erst ab einem anschluss von 30kw kann es sein dass man sich mit bis zu 50% an den kosten beteiligt
Zuletzt geändertvor einem Jahr