In Betrieb setzen
Bestimmungsgemäße Verwendung des Fahrzeugs als Fortbewegungsmittel
Anhänger
Fz, die zum Anhängen an ein Kfz bestimmt und geeignet sind
Fahrzeug
§1 II StVG
Führerschein
Führerschein ist die amtliche Bescheinigung zum Nachweis der Fahrererlaubnis
Betriebserlaubnis
Betriebserlaubnis ist die amtliche Anerkennung der Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges hinsichtlich seiner technischen und baulichen Beschaffenheit
Zuletzt geändertvor einem Jahr