Grundsatz der formellen Richtigkeit
§239 Abs. 3 HGB „Eine Eintragung darf nicht in der Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr erkennbar ist.“
§146 Abs. 2 AO „Bücher und die sonstigen erforderlichen Aufzeichnungen sind im Geltungsbereich dieses Gesetzes (BRD) zu führen und aufzubewahren.“
Die Buchführung soll den gesetzlichen Formvorschriften genügen
• Verbot von radieren/löschen/überkleben
• Verhinderung nachträglicher Eintragungen
• Gesetzliche Aufbewahrungsfristen einhalten
Grundsatz der Zeitfolge
§239 Abs. 2 HGB / §146 Abs. 1 AO „Die Eintragung in Büchern/Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden.“
§239 Abs. 4 HGB / §146 Abs. 5 AO Bücher können auch in einer geordneten Ablage von Belegen oder auf Datenträgern geführt werden.
Die Buchführungen sollen zeitnah und in der Folge ihres zeitlichen Anfalls vorgenommen werden.
• Jeder Geschäftsvorfall ist zeitlich (Grundbuch) und sachlich (Hauptbuch) zu erfassen
• Offene Posten sind in der Buchführung möglich
Grundsatz der Klarheit und Nachprüfbarkeit
§238 Abs. 1 HGB „Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.“
Die Buchführung soll klar und übersichtlich sein, dass sie nicht nur Unternehmer, sondern auch einem sachverständigen Dritten (z.B. Steuerberater) verständlich sind
• In einer lebendigen Sprache
• Auf Datenträger: gespeicherte Daten müssen jederzeit wieder lesbar gemacht werden
Grundsatz der Vollständigkeit
§239 Abs. 2 HGB / §146 Abs. 1 AO „Die Eintragung in Büchern / die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden.“
Alle buchführungspflichtigen Geschäftsvorfälle müssen lückenlos verbucht werden
• Alle Belege und Buchungen müssen erfasst werden
• Keine Buchung ohne Beleg
• Zwischen Beleg und Buchung soll eine kurze Zeit liegen
• Kasseneinnahmen und Kassenausgaben müssen täglich verbucht werden
Grundsatz der materiellen Richtigkeit
Die Geschäftsvorfälle solllen ihrem tatsächlichen Inhalt gemäß verbucht werden
• Die Buchung muss auf dem richtigen Konto verbucht werden
Grundsatz der periodengerechten Abgrenzung Buchführungspraxis + §249 ff. HGB
Die Buchungen sollen in dem Abrechnungszeitraum vorgenommen werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören
1) Was ist ein “Gewerbebetrieb”? (Kriterien)
Vgl. 15 Abs. 2 S. 1 EStG:
• Selbständig
• Nachhaltig
• Auf Gewinnerzielung gerichtet
• Eine am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligende Tätigkeit
Keine Gewerbe sind?
• Land und Forstwirtschaft (Ausnahmen)
• Freie Berufe vgl 18 EStG
• Reine Vermögensverwaltung, vgl. 14 AO Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Was bedeutet „nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb“? (Gewerbebetrieb)
Nach „Art“ z.B.:
• Vielzahl von Geschäftsbeziehungen
• notwendige Maschinen und Gerätschaften, Büroausstattung
• vielseitiges Leistungsangebot
Nach „Umfang“ z.B.:
141 Abs. 1 AO: Umsatz > 600.000
241a HGB: Gewinn > 60.000
• Mitarbeiterzahl
• Betriebsgröße
• Bilanzsumme
Buchen auf Bestandskonten
(Fragen)
Welche Konten sind hierbei betroffen?
Wie verändern sich die Konten?
Auf welcher Seite der Bilanz stehen die Konten?
Aktivtausch
Betroffene Konten sind auf der Aktiva Seite
Minderung einer Position und Mehrung einer Position auf der Aktiva Seite
Bilanzsumme ändert sich nicht
Beispiel: Ein Unternehmer entnimmt 2.000€ aus seiner Geschäftskasse und zahlt diese auf seinem Unternehmensbankkonto ein.
Passivtausch
Die betroffenen Konten sind beide auf der Passiva Seite
Minderung einer Position und Mehrung einer Position auf der Passiva Seite
Bilanzsumme verändert sich nicht
Beispiel: Eine kurzfristige Lieferantenschuld wird in eine langfristige Darlehensschuld umgewandelt.
Aktiv-Passiv-Mehrung
Aktiva Seite und Passiva Seite ist betroffen
Mehrung einer Position auf beiden Seiten
Die Bilanzsumme steigt auf beiden Seiten
Beispiel: Ein Unternehmer kauft für seine Unternehmung einen Firmenwagen auf Rechnung.
Aktiv-Passiv-Minderung
Konten auf Aktiva und Passiva Seite
Minderung einer Position auf beiden Seiten
Die Bilanzsumme verringert sich auf beiden Seiten
Beispiel: Eine kurzfristige Lieferantenschuld wird durch eine Banküberweisung bezahlt.
Aktivkonten
stehen links
Anfangsbestände stehen auf der Soll Seite
Abgänge stehen auf der Haben Seite
Passivkonten
stehen auf der rechten Seite
Anfangsbestände stehen auf der Haben Seite
Abgänge stehen auf der Soll Seite
T Konto
links steht Soll (Einnahmen)
Rechts steht Haben (Ausgaben)
Summe muss wie bei der Bilanz auf beiden Seiten immer gleich sein
Warum müssen Schlussbestände auf den Aktiv- und Passivkonten mit den Inventurwerten abgestimmt werden?
Die Abstimmung der Schlussbestände von Aktiv- und Passivkonten mit den Inventurwerten dient der Überprüfung der Konten ausgewiesenen Soll-Bestände (Buchwerte) durch die bei der Inventur festgestellten Istbestände
Begründen Sie, dass Aktiv- und Passivkonten als Bestandskonten gelten
Aktiv- und Passivkonto weisen Bestände von Vermögenswerten und Schulden aus, die zum Abschlussstichtag durch Inventur nachzuweisen sind
Was ist unter einem Saldo zu verstehen?
Der Differenzbetrag zwischen Soll und Haben
Aufwendungen
Werden im Soll gebucht
Erträge
Werden im Haben gebucht
Zuletzt geändertvor einem Jahr