Körperliche Misshandlung (§ 223 Abs. 1 StGB)
Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird
Gesundheitsschädigung
Eine Gesundheitsschädigung ist jedes Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustandes
“Beibringung” von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB)
Ein gefährliches Werkzeug ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Verwendung im Einzelfall dazu geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen hervorzurufen.
“Überfall” und “hinterlistig” (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB)
Ein Überfall ist ein Angriff auf das Opfer, dessen dieses nicht versieht und auf den es sich deshalb nicht vorbereiten kann.
Hinterlistig ist der Überfall, wenn der Täter planmäßig seine wahren Verletzungsabsichten verschleiert.
Unmittelbarkeitszusammenhang (§ 227 StGB)
Der Unmittelbarkeitszusammenhang setzt voraus, dass eine dem Grunddelikt eigentümliche spezifische Gefahr geschaffen worden ist und sich gerade diese Gefahr in der schweren Folge niedergeschlagen und realisiert hat.
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