Aufbau Tatbestand bei einseitiger Teilerledigungserkörung
1. Einleitungssatz
„Die Parteien streiten darum, ob sich der Rechtsstreit wegen […] in der Hauptsache erledigt hat.“
„Die Parteien streiten um restlichen Schadensersatz aus […] sowie darum, ob sich der Rechtsstreit wegen […] in der Hauptsache teilweise erledigt hat.“
2. Unstreitiger Sachverhalt
3. Streitiges Klägervorbringen
4. Prozessgeschichte zum Verständnis des geänderten Antrags (Perfekt)
→ angekündigter oder zunächst gestellter Antrag des Klägers (nicht eingerückt)
→ Das vom Kläger als „Erledigung“ angesehene Ereignis (z. B. Zahlung/Aufrechnung)
5. Geänderter Klageantrag (des Klägers) (eingerückt)
„Der Kläger hat den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledig erklärt“ (Es wird kein Antrag gestellt)
→ bei Teilerledigung: Reduzierter Antrag und Teilerledigungserklärung (beides eingerückt)
6. Antrag des Beklagten zur Klage (Klageabweisung)
7. Streitiges Beklagtenvorbringen zur Klage und Widerspruch gegen Erledigungserklärung
8. Prozessgeschichte
Aufbau Tatbestand bei übereinstimmender (Teil-)Erledigungserklärung
→ Das von beiden Parteien als „Erledigung“ angesehene Ereignis (z. B. Zahlung/Aufrechnung)
→ Teilerledigungserklärungen
Zuletzt geändertvor einem Jahr