Angriff (DEF.)
Ein Angriff ist jede durch menschliches Verhalten drohende Rechtsgutverletzung.
Gegenwärtig (DEF.)
Gegenwärtig ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, bereits stattfindet oder noch fortdauert.
Erforderlich (DEF.)
Erforderlich ist die Notwehrhandlung, wenn die Verteidigungshandlung geeignet ist, den Angriff endgültig zu beenden und dabei unter mehreren geeigneten Mitteln, den geringsten Verlust beim Angreifer verursacht.
Gebotenheit (DEF.)
Geboten ist eine Handlung, wenn der Verteidiger nicht rechtsmissbräuchlich handelt und wenn er die sozialethischen und normativen Grenzen des Notwehrrechts nicht überschreitet.
Auf frischer Tat betroffen (DEF.)
Auf frischer Tat betroffen ist, wer während der Tat oder unmittelbar danach am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe angetroffen wird.
Gegenwärtige / Drohende Gefahr (DEF.)
Eine gegenwärtige / drohende Gefahr ist ein durch eine beliebige Ursache eingetretener, ungewöhnlicher Zustand, der bei ungestörtem Fortgang der Ereignisse den baldigen Eintritt eines schädigenden Ereignisses wahrscheinlich erscheinen lässt. Das Ereignis hat bereits begonnen oder steht unmittelbar bevor. (diese Definition erfasst auch die Dauergefahr – ggf. ist im Einzelfall die Gegenwärtigkeit gesondert zu definieren und prüfen).
Körperliche Misshandlung (DEF.)
Körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
Gesundheitsschädigung (DEF.)
Gesundheitsschädigung ist jedes Hervorrufen eines krankhaften (= pathologischen) Zustandes
Gefährliches Werkzeug (DEF.)
Ein gefährliches Werkzeug ist jeder (bewegliche) Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und Art seiner Benutzung im konkreten Fall geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen.
Lebensgefährdende Behandlung (DEF.)
Eine lebensgefährdende Behandlung ist jede Begehungsweise, die generell oder abstrakt geeignet ist, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen. Eine konkrete Lebensgefahr ist nicht erforderlich.
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