Wer ist Halter eines KFZ?
Die Eigentümerstellung alleine ist nicht ausreichend, vielmerh geht es darum, wer wirtscahftlich für das Auto einsteht / verantwortlich ist
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wer auch tatsächlich verantwortlich ist (Verfügungsgewalt etc., wer trägt die Kosten, wer hat welches INtesse etc.)
Wann gibt es eine (Teil) Klageabwesiung im Fall der ca. Angaben eines Leistungsantrags (z.B. Bei Schmerzensgeld)?
Wenn der c Rahemn um mehr als 20% über oder unterschritten wird, vgl. 92
ODER
Wenn Mitverschulden angenommen wird oder wesentliche Tatsachen nicht erwiesen werden sind
Wie erfolgt die Bemessung des Streitwerts / Gekührenstreitwerts bei einem unbezfferten Leistungsantrag ?
Nach den Vortstellung des KLägers oder aber durch vorläufige Festsetzung durch das Gericht nach 63 GKG
Merke: 7 StVG ist Halterhaftung
9 StVG Mitversczulden wenn nicht mehrer KFZ beteiltigt sind
17 StVG dann bzgl wenn mehrerer KFZ beteilti sind zwischen diesen Parteien !
Wann grefit der 906 II 2 direk tund wann analog ?
Direkt: wenne ine wesentliche Beeinträchtigung nach §906 II S. 1 zu dulden ist
Analog: wenn Beeinträchtigungen aus tatsächlichen oder aus rechtlihen Gründen nicht abgewerht werden konnte
Aufbau §823
Obj. TB: Verhalten + Rechts oder Rechtsgutsverletzung + Kausalität dazwischen
RW: ggf. Rechtfertigung
Schuld: Verschuldensfähigkeit etc 823, 827 f.
Schaden —> 249 ff.
Wann spielen Verkehrssicherungspflcihten eine Rolle ?
wenn es sich um eine mittelbare Verletzung gehandelt hat oder eine Verletzung durch UNterlassen oder aber wenn es durch Vettrag übernommen wurde, bzw. klar ist dass eine bestimtme Gefahrequellen nur von einer Person in en Verkehr gebracht wurde und idese deswegen auch darüber wacht
An was ist zu denken, wenn ein Schuldner die Leistung endgültig verweigert ?
Rücktrittsrecht ohne Fristsetzng, vgl. 323 II
Direkter Eintritt des Verzugs, wenn Forderung bereits fällig, wegen 286 II Nr. 3
Abgrenzung von Konstitutvien / Deklartorischen Schuldversprechen / reine Beweiserleichterung
Vorab: 780, 781 (SChuldversprchen, Schuldanerkenntnis gehen in der Praxis ineinander über und sind insofern deckungsgleich, ebenso die KOmmentierung jeweils aufeinadner verweisen (Grüneberg hier sehr hiöfreich siehe 780, 781!)
Abstrakt (= Konstitutvi): begründet eine eigenen Vertragliche Anspruchsgrundlage! völlig losgelöst von etwaigen sosntigen Ansprüchen !
Deklaratorisch: eine bereits bestehende Schuld wird durch rechtsgeschäftlcihen Willen bestätigt ! (so werden Einreden etc verhindert)
Beweiserleichterung: lediglich Erklärung über die tatsächlichen Umstände, kein Rehctsgeschäftlicher Bindungswillen
ABgrenzung: jeweils nach Einzelfall, Willen der Parteien, obj, Empfängerhorizont —> es gibt keine grundsätzliche Vermutung für das eine oder das andere; ist jedoch der Verpflcihtungsgrund genannt so spricht einiges dafür, dass es sich um ein deklartorisches handelt; ist er nicht genannt so spricht einiges für ein abstraktes Schuldanerkenntnis
Was ist nach der wohl h.M. ungeschriebens Tatbestandsmekrmal bei der Wertersatzpflicht nach §346 Abs. 2?
Unmöglichkeit der Herausgabe der “Sache”
—> ist die Herausgabe möglich (wenn auch in verändertem Zustand), so kann kein wertersatz verlangt werden
—> erst wenn Unmöglichkeit vorliegt kann Wertersatz verlange werden
Kann man Anfechutngsründe nachschieben ?
NAchdem man mit Angabe eines bestimmten Anfechutngsgrunds die Anfechtung erklärt hat kann man für diese Anfechtung dann keine Gründe mehr nacscheiben welchen einen anderen Anfechtungsgrund darstellen! Lediglich Ergänznugnen sind denkbar
Die Nennung neuer Anfechutngsgründe kann aber als erneute (zweite) Anfechtung zu sehen sein, welche Aber dann auch ebenso wiederum an 121 BGB etc gemessen werden muss !
Welche materiell rechtlichen Ansprüche kommen in Betracht, wenn es darum geht den Erlös von einer Sache nach einer Versteigerung und Auskehr nach Zwangsvollstreckungsverafhren zurückzuerhalten, wenn die versteigerte Sache schuldnerfremd war, also einen Dritten gehlört hat.
§280 I, 241 II —> Verschulden notwendig
§§687 II, 677, 678 —>keine berechtigte GoA weil kein Fremdgeschäftsführungswillen und nicht berechtigt, weil kein Pfädnugnspfandrecht (nach h.M. )
Keine unberechtigte GOA, weil keine positive Kenntnis vom Eigentum des Dritten
§985 -, durch Zahlung an den Gläubiger erwirbt dieser Kraft Hoheitsakt Eigentum an dem Erlös
§823 —> verschulden notwendig
§812 I 1 Alt. 2 BGB (+) —> weil kein pfädnugnspfandrecht nach h.M. entstanden ist und deswegen kein Rehctsgrund für das Behaltendürfen besteht
Woraus folgt, dass Angriffs und Verteidgungsmittel und Sachanträge nach Schluss der mündlihcen Verhanldung unzulässig sind ?
Angriffs und Vertedigungsmittel, vgl 296a
Sachanträge: vgl. 297, 261 II, 256 II !
Kann der Gläubiger nach Erlösherausgabe an den Eigentümer, weil der GLäubiger eine schuldnerfremde Sache pfändetet nochmals vollstrecken ?
Ja da durch die Erlösherausgaeb keine Sperrwirkung nach §819 ZPO erfolgt
Er bracuht dann nach §733 ZPO allerdingsin einen neue vollstreckbare Ausfertigung
Welche Wichtige Abgrenzung muss in der Statthaftigkeit der Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung nach §766 ZPO unternommen werden ?
Wie nimmt man diese Abgrenzung vor ?
Abgrenzung zwischen Vollstreckungsmaßnahmen, diese fallen unter §766 und Entscheidung im Vollstreckungsverfahren, diese FAllen nur unter §793 und nicht unter §766 ZPO
Abgrenzung: Entscheidung liegt dann vor, wenn ein Vollstreckungsantrag abgelehtn wurde oder stattgegeben wurde und dabei die Gewährung rechtlichen gehörs notwendig war oder rechtliches Gehör gegeben wurde
Was ist bei der Geltendmachung eines ZUrückbehaltungsrechts stets zu beachten?
IM zweifel enthält die Erklärung eine konkludente Aufrechnungserklärung, falls das Zurückbehaltungsrecht aus welchen Gründen auch immer nicht existent ist oder nicht zu berücksichtigen ist
Wann muss man bei einer Aussage und der Frage der Verletzung des APR eine Abwägung mit Grundrechten treffen und wann nicht ?
Eine Abwägung ist immer dann notwendig wenn es sich nicht um Schmähkritik handelt. Handelt es sich um Schmähkritik so muss nciht nach Art. 5 GG abgewogen werden. Es reicht dann insoweit die Feststellung dass das APR verletzt wurde.
Handelt es sich nicht um Schmähkritk muss immer mit Art. 5GG abgewogen werden und subsumiert werden ob eine Verletzung des APR vorliegt oder nicht
Verhältnis von 9 zu 17 StVG?
9 ist einschlägig wenn nicght mehrere KFZ am Unfall beteiligt sind. sind mehrere bteiligt so ist 17 STVG lex specialis
Wie kann mann Zinsen verlangen, welche über dem Gesetzlihcen STandard nach 288 liegen?
Als Verzugschaden über 286, denn 288 IV sagt bereits, dass ein weitergehender Schaden nicht ausgeschlossen ist !
Wie kann man vorgerichtliche Anwaltskosten erstzebne?
Wenn der Schuldner bereits im Verzug ist, dann über 286, ansonsten nur kosten ab Verzug
Wenn ein Schadesnersaz geltend gemacht wird, so ist im Rahmen von 249 die Rechtsverfolgung auch grds. vom SE mit erfasst
Warum falllen Zinsen auf vorgerichtliche Anwaltskosten nicht unter den 286 III?
Weil es sich um eine Nebenforderung handelt, welche nicht von der Entgeldabrede umfasst ist
Wie werden vorgerichtliche Anwaltskosten verzinst?
Es gelten hier die allgemeinen Grundsätze —> 286 oder 288
jedenfalls ist aber zu beachten, dass die Zinsforderung nicht unter 286 III fällt, und eine einseitige Frisstsetzunge nicht unter 286 II Nr. 1 fällt, so dass in der Regel lediglich Prozesszinsen oftmals anfallen werden, 288, 291
Inkasso kosten für die EIntreibung einer Forderung ersatzfähig?
Ja grds. wenn die Vss. des 286 bereits vorliegen und der Schuldner im Verzug ist, die Höhe ist jedoch durch das RVG begrenzt, da auhc anwälte die bereitscjaft zur Eintreibung haben und auch an das RVG insoweit gebunden sind, vgl. 286 Rn. 49 Grüneberg
Wichtig: 241 meint auch vertragliche verkehrssicherungspflichten —> Wer eine Gefahr schafft muss auch dafür sorgen dass dadurch niemand zu schaden kommt
Zuletzt geändertvor 2 Monaten