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16.10.2023 Das (Früh-)Pädagogische Berufsfeld, Institutionen und Adressat*innen

MK
von Melis K.

Trägerstrukturen von Kitas

Bei der Wahl einer passenden Kindertagesstätte ist nicht nur die pädagogische Ausrichtung ein wichtiges Entscheidungskriterium, sondern auch der Träger der Einrichtung. Auch dieser prägt die Einrichtung stark, da die Verantwortlichkeit bezüglich der Finanzen, des Personals, der Räume und der Ausstattung und vieles mehr beim Träger liegen. Man unterschiedet grundsätzlich zwischen öffentlichen und freien Trägern. Anders als früher sind heute Rahmenbedingungen wie der Personalschlüssel oder die Gruppengröße in der Bundes- bzw. Landesgesetzgebung geregelt. Lesen Sie hier nach, wo genau die Unterschiede liegen, um auch für Ihre Familie die passende Kita zu finden.

Öffentliche Träger

Sie sind Einrichtungen der Stadt oder des Landkreises. Sie werden von offizieller Seite betreut und verwaltet. Die pädagogische Ausrichtung der Kindetagesstätte ist durch den Träger nicht vorgegeben und kann sich von Einrichtung zu Einrichtung stark unterscheiden.

Freie Träger

Die freien gemeinnützigen Träger haben in der Regel die Rechtsform eines als gemeinnützig anerkannten eingetragenen Vereins (gem. e.V.) oder einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH). Auch die Kirchen zählen zu den gemeinnützigen freien Trägern.

Durch das Subsidiaritätsprinzip sollten zunächst einmal immer freie Träger für den Bau bzw. die Gründung einer Kita angefragt werden. Nur wenn sich niemand findet, der weitere Betreuungsplätze schaffen könnte, werden überhaupt öffentliche Einrichtungen geschaffen. Um es freien Trägern überhaupt möglich zu machen Einrichtungen zu gründen und finanzieren, werden für diese öffentliche Gelder zur Verfügung gestellt. Zusätzlich finanzieren sich freie Träger dann über die Kindergartenbeiträge, Sponsoren und Spendengelder und Fördervereine o.ä.

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Melis K.

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