Encounter-Ebene = Spontanöffentlichkeit => spontane Kommunikation auf der Straße, am Arbeitsplatz oder im Wohnbereich
→ keine Differenzierung in Leistungs- oder Publikumsrolle
→ Vermittlungsrolle ist nicht vorhanden
→ räumliche, zeitliche und soziale Beschränktheit
→ Merkmal: fließender Übergang zwischen privater Kommunikation mit wechselseitig hoch selektiven Publikumsbezügen und öffentlicher Kommunikation mit einem prinzipiell unbegrenzten Publikum
Themen- oder Versammlungsöffentlichkeit
→ thematisch festgelegte Interaktions- und Handlungssysteme (z.B. Veranstaltungen und Demonstrationen)
→ Differenzierung von Leistungs- und Publikumsrolle ist ausgeprägter
→ erlangen mehr öffentliche Aufmerksamkeit
Medienöffentlichkeit
→ hier vollzieht sich öffentliche Kommunikation am Folgereichsten
→ starke Differenzierung von Leistungs- und Publikumsrolle
→ dauerhaft vorhandenes Publikum
Selektionsstufen => nur ein Bruchteil der unteren Ebenen gelangt in die höhere Ebene
Art. 5 I 2
Alle zur Verbreitung geeigneten und bestimmten Druckerzeugnisse, insbesondere:
periodische Presse,
nicht regelmäßig erscheinende Druckwerke
Ausweitung des Begriffs auf Ton und Bildwerke in den Pressegesetzen.
Darunter fällt: Gedruckte Presse, Ton und Bildwerke, soweit auf einen Trägermedium verfügbar
auch einmalige oder nur zur internen Verbreitung (Schülerinnenzeitung) bestimmten Druckerzeugnisse
wichtig: körperliches Speichermedium
Ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans mittels Telekommunikation
Darunter fällen:
Linearer Rundfunk
Non-lineare Internetdienste, soweit relevant für die öffentliche Meinungsbildung
(journalistisch-gestaltete Telemedien, Online-Presse)
Art. 10 Abs. 1 EMRK, Art. 11 GrCh
Deutsch: Telemedien bzw. Telemediendienste
Lücke in Art. 5 I 2
Medien tragen zur Funktionsermöglichung der Demokratie bei, in dem sie zwischen dem Volk und dem Parlament, der Regierung vermitteln und informieren. Damit erfüllen sie nicht nur eine Wächterfunktion, sondern tragen auch zu Meinungsbildung bei.
Dafür müssen die Medien rechtlich so ausgestaltet sein, dass sie unabhängig von staatlichen Einflüssen sind und die Pluralität der Medien durch den Staat gewährleistet wird.
Bereitstellung einer Infrastruktur durch Grundversorgungsauftrag
→ TK: flächendeckende, günstige Versorgung mit Diensten durch den Universaldiensteleister
→ Medien: flächendeckende, unentgeltliche Versorgung mit Informationen, Bildung, Kultur durch einen Anbieter medialer Infrastruktur (in dualer Ordnung: Grundversorger)
Sicherung der Qualität der Dienste
→ TK: technisch, durch Vorgaben für Standards
→ Medien: inhaltlich, durch Aufstellung journalistischer Standard, Programmgrundsätze im Rundfunk
Konnektivität
→ TK: Sicherung der Netzneutralität, Ermöglichung der Ende-zu-Ende-Kommunikation
→ Medien: Sicherung der chancengleichen Kommunikation aller durch Konzentrationsrecht, Drittsendezeiten (Vielfalt), Auffindbarkeit
Drittschutzaufgabe
→ TK: Verbraucherschutz (z.B. Notrufmöglichkeit, Missbrauchsschutz)
→ Medien: Jugendschutz, Werbebeschränkungen
Förderung des Wettbewerbs
→ TK: natürliches Monopol, Marktregulierung
→ Medien: Abschaffung der Sondersituation, keine sektorspezifische Wettbewerbsförderung (über GWB)
Gemeinsamkeiten
→ Starke Grundversorger, aber andere Finanzierungsmechanismen
→ Ziele werden durch sektorspezifisches Recht und Aufsicht umgesetzt
Zulassung privater Veranstalter, §§ 4 ff. LMG NRW und Plattformregulierung, technische Zugangsfreiheit, §§ 12 ff. LMG NRW
Programmaufsicht, §§ 31 LMG NRW und Programmbeschwerden, §§ 33d LMG NRW
Medienspezifische Konzentrationskontrolle,§33 ff. LMG NRW
Medienkompetenz,§39 LMG NRW und Bürgermedien, §§ 40 ff. LMG NRW
Lokaler Hörfunk, §§ 52 ff. LMG NRW
Organisation: Medienkommission (§§ 93 ff. LMG NRW) und Direktor (§§ 100 ff. LMG NRW)
Instrumente: z.B. Beanstandung und Untersagung nach § 118 Abs. 1 LMG NRW; Bußgelder nach § 115 MStV
Presserecht schafft journalistische Sorgfaltsstandards, als Grundlage der Public- Watchdog-Funktion der Presse,
Rundfunkrecht sichert Vielfalt und Unabhängigkeit im Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privaten Rundfunk (duale Ordnung),
Recht für (journalistisch-redaktionelle) Telemedien gewährleistet Transparenz bei politischer Kommunikation und journalistische Sorgfalt, um Glaubwürdigkeit der Medien zu stabilisieren.
Zu den Aufgaben gehören der Grundversorgungsauftrag, die Sicherung der Qualität, die Konnektivität, Drittschutzaufgabe und die Förderung des Wettbewerbs.
Zuletzt geändertvor 10 Monaten