GHS01
EXPLOSIVE STOFFE UND GEMISCHE (GHS01):
Wirkungen: explodieren durch Schlag, Reibung, Funkenbildung, Feuer oder durch Hitzeentwicklung
Vorsichtsmaßnahmen: nicht reiben oder stoßen, Feuer-, Funken und Wärmeentwicklung meiden
GHS02
ENTZÜNDBARE STOFFE (GHS02):
Wirkungen: brennen und bilden mit Luft explosionfähige Gemische
Vorsichtsmaßnahmen: von offenen Flammen fernhalten, Gefäße immer schließen
GHS03
BRANDFÖRDERNDE STOFFE (GHS03):
Wirkungen: verstärken Brände, bei Mischung mit brennbaren Stoffen entstehen explosionsfähige Gemische
Vorsichtsmaßnahmen: von brennbaren Stoffen fernhalten und nicht mit brennbaren Stoffen mischen
GHS09
UMWELTGEFÄHRDETE STOFFE (GHS09):
Wirkungen: sind für Wasser- oder Bodenorganismen giftig und können Ökosysteme schädigen
Vorsichtsmaßnahmen: nur im Sondermüll entsorgen, keinesfalls in die Umwelt gelangen lassen
GHS05
ÄTZENDE UND ZERSETZENDE STOFFE (GHS05):
Wirkungen: zerstören Haut- und Körpergewebe, schwere Augenschäden sind möglich
Vorsichtsmaßnahmen: Berührung mit Haut und Augen meiden, Schutzbrille und Handschuhe tragen, bei Kontakt mit Wasser spülen
Zuletzt geändertvor einem Jahr