Andere Person
Eine andere Person ist jede lebende Person, die nicht mit dem Täter identisch ist.
Körperliche Misshandlung
Eine körperliche Misshandlung ist jede üble unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.
Körperliches Wohlbefinden
Ist der Zustand, der vor Einwirkung des Täters vorhanden war und ist dann beeinträchtigt, wenn dieser durch die Tat negativ beeinflusst wird.
Körperliche Unversehrtheit
Die körperliche Unversehrtheit ist beeinträchtigt, wenn es zu einer Substanzverletzung, einem Substanzverlust, einer Herabsetzung der körperlichen Funktion oder zu einer körperlichen Verunstaltung gekommen ist.
Gesundheitsschädigung
Ist das Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustandes physischer oder psychischer Art.
Gift
Ist jede organische (lebende) oder anorganische (unlebende) Substanz die im konkreten Fall durch chemisch oder chemisch-physikalische Wirkung geeignet ist, die Gesundheit in erheblichem Maße zu schädigen.
Andere Stoffe
Sind solche, die auf mechanischem, biologisch-physiologischem oder thermischem Wege wirken.
Gesundheitsschädlich
Sind die Stoffe, wenn sie nach ihrer Art, der beigebrachten Menge, der Form der Beibringung und der Körperbeschaffenheit des Opfers geeignet sind, einen, wenn auch vorübergehenden, krankhaften Zustand hervorzurufen oder zu steigern.
Beibringen
Liegt in der Herstellung einer Verbundung zwischen Gift bzw. dem anderen gesundheitsschädlichen Stoff und dem Körper, so dass sich die gesundheitsschädliche Wirkung entfalten kann.
Waffe
Unter waffe ist nur eine Waffe im technischen Sinne zu verstehen, also ein Werkzeug, dass seiner Natur nach oder nach allgemeiner Verkehrsaufassung dazu bestimmt ist, auf mechanischem oder chemischem Weg Menschen erhebliche Verletzungen beizubringen
Werkzeug
Ist ein körperfremder beweglicher Gegenstand
Gefährliches Werkzeug
i.S.d. §224 I Nr.2 StGB ist nach herrschender Meinung ein Werkzeug, dass nach objektiver Beschaffenheit und nach der Art der Verwendung im konkreten Fall dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Überfall
Ist jeder plötzliche, unerwartete Angriff, auf den sich das Opfer nicht vorbereiten kann
Hinterlistig
Ist ein Überfall, wenn der Täter planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht berechnenden Weise (also mit List) vorgeht, um dadurch dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren und die Vorbereitung auf die Verteidigung nach Möglichkeit ausschließt.
Beteiligte
Unter beteiligte sind Mittäter und Teilnehmer (Anstifter, Gehilfe) zu verstehen.
Gemeinschaftlich
Ist die Körperverletzung dann verübt, wenn mindestens zwei Personen an Ort und Stelle bewusst zusammenwirken und dem Opfer unmittelbar gegenüberstehen.
Eine Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
Lieg vor wenn die Verletzungshandlung den konkreten Umständen nach generell (abstrakt) geeignet ist, dass Leben des Oopfers in Gefahr zu bringen.
Zuletzt geändertvor einem Jahr