Nr. 1
Umschlossener Raum
Raumgebilde, das dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden und mit Vorrichtungen umgeben ist, die das Eindringen von Unbefugten abwehren sollen (z.B. Garten, Fahrgastraum)
Einbrechen
Gewaltsames Öffnen, erheblicher körperlicher Krafteinsatz erforderlich
Einsteigen
Eintritt auf einem dafür nicht vorgesehenen Weg unter Überwindung von Hindernissen
Falsche Schlüssel
solche, die zum Zeitpunkt der Tatbegehung nicht (mehr) zu der Öffnung des jeweiligen Raumes bestimmt sind
Andere Werkzeuge
Gegenstände, mit denen auf den Schließmechanismus eingewirkt wird (z.B. Dietriche)
Nr. 2
Schutzvorrichtung
Einrichtung, die geeignet und bestimmt ist, die Wegnahme einer Sache erheblich zu erschweren
Nr. 3
Gewerbsmäßig
Verschaffen einer nicht nur vorübergehenden Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang durch wiederholte Tatbegehung
Nr. 6
Ausnutzen der Hilflosigkeit
Hilflos ist ein körperlicher Schwächezustand (Betrunken, blind, krank, Ohnmacht)
Meinungsstreit Versuchsstrafbarkeit § 243
1. Fall: Diebstahl versucht, Regelbeispiel vollendet
2.Fall: Diebstahl ist versucht, Regelbeispiel ebenfalls
BGH: §243 StGB hat tb.ähnl. Charakter, Reichweite sollte durch Umwandlung von Qualifikation in Strafzumessungsregel nicht eingeschränkt werden
A.A.: § 22 StGB spricht von TB, versuchtes Regelbeisp. lässt sich nicht ohne Weiteres mit verwirklichtem Regelbeisp. gleichsetzen
Zuletzt geändertvor einem Monat