Was ist ein faktisches Arbeitsverhältnis?
Beim faktischen Arbeitsverhältnis handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis, dass in Vollzug gesetzt wurde, dem aber ein unwirksamer Arbeitsvertrag, zugrunde liegt.
In der Rechtsfolge wird das Arbeitsverhältnis für die Vergangenheit als voll wirksam angesehen
(„ex-nunc“ -Wirkung).
-Feststellung der Minderjährigkeit
-Feststellung beschränkter Geschäftsfähigkeit
beide Themen bitte in einem Satz mit Angabe der § abhandeln…
Gemäß §106 i. V. mit §2 BGB ist ein Minderjähriger, der das siebte Lebensjahr, jedoch nicht das 18 Lebensjahr vollendet hat, nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 ff. in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.
Definiere “Krankheit” (rechtliche Definition)
“Krankheit ist ein Regelwiedriger körperlicher und/oder geistiger Zustand”
Definiere bitte “Arbeitsunfähigkeit”
“Arbeitsunfähig ist, wer nicht im Stande ist seine Arbeitsleistung zu erbringen”
Welche §§ benötige ich um zu prüfen, ob ein Tarifbeschäftigter (TVöD) Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat?
§1 Abs.1 i.V.m §22 Abs.1 S.1 = JA, bis zu 6 Wochen
Und 3 EFZG
Welche §§ benötige ich um zu prüfen, ob ein Tarifbeschäftigter (TVöD), der infolge der selben Krankheit wieder erkrankt, einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat?
§1 Abs.1 TVöD i.V.m §22 Abs.1 Satz 2
§ 3Abs.1 Nr.1 und Nr.2 EFZG
wann ist etwas “lediglich rechtlich vorteilhaft”?
Eine Willenserklärung ist lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn der Minderjährige nicht persönlich verpflichtet wird oder ein Recht des Minderjährigen aufgehoben oder beschränkt wird.
Wann ist eine Frage im Bewerbungsverfahren unzulässig?
Frage muss einen Bezug zur Tätigkeit haben, für die geworben wir.
Interesse des Arbeitgebers muss höher wiegen als das Schutzinteresse des Bewerbers
Welches Recht hat der Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch nicht bezüglich der Gesprächsführung?
Dem Arbeitgeber steht kein uneingeschränktes Fragerecht zu
nach welchem Kriterium dürfen Fragen an den Bewerber gestellt werden?
Eine Frage im Vorstellungsgespräch ist immer dann zulässig….
…wenn sie einen Bezug zum Arbeitsplatz hat und das Interesse des Arbeitgebers (Antwort auf seine Frage zu bekommen) gegenüber dem Interesse des Bewerbers / der Bewerberin überwiegt, möglichst wenig persönliche Belange preisgeben zu müssen (Wahrung der Menschenwürde bzw. Persönlichkeitsrechte Art. 1 Abs. 1 u. Art. 2 Abs. 1 GG)
in welchen Gesetzen bewegen wir uns zum Thema:
LGG NRW
LPVG NRW
3. SGB IX Bund
wie entsteht ein Arbeitsvertrag?
Ein Vertrag - also auch ein
Arbeitsvertrag - kommt durch
zwei übereinstimmende
Willenserklärungen zustande,
dem „Antrag“ (i. S. des § 145
BGB) und der „Annahme“ (§§
147 ff.)
was ist ein Antrag?
Ein Antrag (Angebot) ist eine
empfangsbedürftige Willenserklärung,
die von einem Rechtsbindungswillen
getragen sein muss und zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses alle
vertragswesentlichen Bestandteile enthalten und durch
ein schlichtes „ja“ annahmefähig sein muss.
Was ist eine Annahme des Antrags?
Die Annahme ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung,
mit der eine Person ihr Einverständnis mit einem Antrag
ausdrückt.
M. könnte gemäß §22 Abs.1 Satz 1TVöD einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
Voraussetzung dafür ist, dass zwischen der Stadt X und M ein wirksames Arbeitsverhältnis bestanden hat und M Beschäftigte gem. §1 Abs1 TVöD ist. Laut SV hat die Stadt X mit Frau M einen unbefristeten AV und wurde als Beschäftigte im allgemeinen Verwaltungsdienst eingestellt. Durch die Unterwerfungsklausel im Arbeitsvertrag gelten für Sie die Regelungen des TVöD.
M ist Beschäftigte imm Sinne des §1 Abs.1 TVöD
Ein wirksamens AV liegt vor.
Für einen wirksamen Anspruch auf ENtgeltfortzahlung müsste für jede Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeit infolge einer Erkrankung nach §22 TVöD vorliegen.
Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein/e Beschäftigte aufgrund des Krankheitsgeschehens nicht in der Lage ist , die ihr nach dem Arbeitsvertrag obligende Arbeitsverpflichtung zu erfüllen.
Krankheit ist ein …..
Krankheit ist immer dann anzunehmen wenn AU vorliegt.
Ein verhaltensbedingter Grund:
Ein verhaltensbedingter Grund setzt eine schuldhafte Vertragspflichtverletzung durch steuerbares Verhalten voraus.
Zuletzt geändertvor 8 Monaten