Kombi aus Diebstahl und Nötigung: Schutz von Eigentum und Gewahrsam sowie Freiheit der Willensbetätigung
Wegnahme fremder Sache (wie bei Diebstahl)
Nötigung muss in qual. Form erfolgen: Gewalt gg. eine Person / Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben
Finalzusammenhang erforderlich
i.d.R: Raub vor Diebstahl und Erpressung prüfen
qualifizierte Nötigungsmittel
Gewalt und Drohung
Gewalt
Jede körperliche Tätigkeit, durch die körperlich wirkender Zwang ausgeübt wird, um geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden
Entreißen eines Gegenstandes = Gewalt?
(-) bei einem Überraschungsangriff: hier will der Täter nicht einen angenommenen Widerstand brechen, sondern erreichen, dass das Opfer erst gar keinen Widerstand entwickelt, den er dann überwinden müsste. Der Täter will dem Widerstand also gerade zuvorkommen.
Gewalt gegen eine Person: entscheidend ist, was der Täter sich vorstellt
Drohung
Zuletzt geändertvor 8 Monaten