Objektiver Tatbestand
Vollendeter aber nicht beendeter Diebstahl
Auf frischer Tat
Betroffen
vollendeter, aber nicht beendeter Diebstahl
Vollendeter Diebstahl:
Wenn sämtliche Voraussetzungen der Wegnahme
Beendigung: Tritt ein, wenn der neue Gewahrsam eine gewisse Festigung und Sicherung erreicht hat
Enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang notwendig
Zuletzt geändertvor 8 Monaten