Instanzenzug und Zuständigkeit
VG: 3 Berufsrichter & 2 ehrenamtliche Richter, sofern die Sache nicht auf den Einzelrichter übertragen wurde, § 5 III 1 VwGO
In 1. Instanz gem. § 45 VwGO zuständig für Streitigkeiten, für die der Verwaltungsrechtsweg offen steht.
-> Berufung-, sofern diese vom VG zugelassen wird oder der Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem OVG erfolgreich ist, §§ 124, 124a VwGO
-> Sprungrevision §§ 234, 235 VwGO ans BVerwG
OVG: 3 Berufsrichter, § 9 VwGO
In 1. Instanz nach §§ 47, 48 VwGO zuständig für: Verfahren die gr Projekte zum Ggenstand haben; Vereinsverbote; Ents über die Gültigkeit von Satzungen, die nach BauGB erlassen wurden & Rechtsverordnungen aufgrund des § 246 II BauGB sowie von anderen im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften, sofern das LR das bestimmt, § 47 VwGO
-> Revision, BVerwG
In 2. Instanz: Gem § 46 VwGO zuständig für: Berufungen gegen Urteile des Verwaltungsgerichts; Beschwerden gegen Entscheidungen des VG
-> Revision
BVerwG
Mediation Strafrecht
Sühneversuch vor Privatklage, § 380 StPO
unterschied Eilrechtsschutz bei BVerfG und VwGO
BVerfG RF-Abwägung
Verhältnis zwischen Bundes und Landesrecht in Bezug auf die Grundrechte
Landesrecht kann die Grundrechte nicht beschränken, sondern nur erweitern --> Art. 31,28 GG
Was prüft der VerfGH NRW?
Grundsätzlich nur die Verletzung von Normen der Landesverfassung. Da die Landesverfassung aber hinsichtlich der Grundrechte auf das GG verweist (Art. 5 LVerf NRW), wird so mittelbar auch das Grundgesetz geprüft.
Wann kann ein Richter alleine Entscheiden?
§ 6 VwGO Kammer überträgt RS
§ 87a I VwGO: Wenn Entscheidung im vorbereitenden Verfahren
§ 87a III VwGO Einverstanden
§ 80 VIII VwGO: im einstweiligen RS
Wann sind ehrenamtliche Richter nicht involviert?
Gerichtsbescheid und bei Beschlüssen, § 5 III 2 VwGO
Was ist ein Berichtserstatter?
Übertragung durch internen Geschäftsverteilungsplan; zuständiger Berufsrichter; bereitet Entscheidung vor und gibt Entscheidungsvorschlag, § 82 II 1 VwGO; in Form eines Vortrags an die Kammer
§ 21g GVG zuständige Richter
Wonach richtet sich der Streitwer?
§ 52 GKG, Streitwertkatalog; orientiert sich an wirtschaftlichen Interesse
Auffangwert 5000, § 52 II GKG
Was tun ggn Gercihtsbescheid
§ 84 VwGO
Berufung, Antrag auf Zulassung der Berufung, Antrag auf mV
Wann kann Ri ohne mV entscheiden?
mit einverständnis der Beteiligten, § 101 II VwGO
bei allen Entscheidungen, die keine Urteile sind, insbesondere Beschluss, Gerichtsbescheid, § 101 III VwGO
Wann sind keine ehrenamtlichen Richter vorgesehen?
§ 5 III VwGO
wie kann man Fußballfans von Stadion fernhalten?
Meldeauflage
Gefährderanschreiben
Platzverweis
Aufenthaltsverbot
Ingewahrsamnahme
Öffentliche Sicherheit
Umfasst den Schutz des Staates, seiner Einrichtungen und Veranstaltungen, den Schutz privater Rechte und Rechtsgüter und den Schutz der objektiven Rechtsordnung
Öffentliche Ordnung
Umfasst alle ungeschriebenen Regelungen, die für ein gedeihliches und friedliches Zusammenleben unerlässlich sind
-> geordnetes Zusammenleben
Gefahr
liegt vor, wenn es aus der Sicht eines obj Beobachters in der Lage des handelnden Beamten bei ungehinderten Geschehensablauf in absehbarer Zeit mit hinreichender Wsl zu einem nicht völlig belanglosen Schaden für die öffentliche S&O kommt.
Liegt auch vor, wenn der Schaden bereits eingetreten ist und die Verletzung noch fortdauert (ein im Parkeverbot stehendes Auto)
Gegenwärtige Gefahr
Wenn ein Schaden bereits eingetreten ist, noch andauert oder mit an Sicherheit grenzender Wsl unmittelbar bevorsteht
Erhebliche Gefahr
Abstrakte Gefahr
Konkrete Gefahr
Das gefährdete RG ist besonders hochrangig oder eine Vielzahl von Opfern ist betroffen
Abstr Gefahr, wenn eine Sachlage vorliegt, die nach der allg Lebenserfahrung eine konkrete Gfahr begründen -> Behörde kann eine Verordnung erlassen!
Konkr, wenn im Einzelfall eine Situation vorliegt, bei der es bei ungehindertem Geschehensablauf mit hinreichender Wahrschienlichkeit in absehbarer Zeit zu einem nicht völlig belanglosen Schaden für die öff Sicherheit & Ordnung kommt -> Behörde kann VA nach § 8 PolG NRW erlassen
Anscheingefahr und was kann die Behörde tun?
Liegt vor, wenn im Entscheidungszeitpunkt konkrete Anhaltspunkte für das Bestehen einer Gefahr vorliegen, sich aber im Nachhinein herausstellt, dass tatsächlich keine Gefaht vorlag
Wenn es um die RMK des polizeilichen Handels geht, ist die AG eine Gefahr iSd § 8 PolG NRW; wenn es um Kostenersatz- oder EntschädigungsA geht, differenzieren: insoweit gilt, dass der Anscheinsstörer dann, wenn er in zurechenbarer Weise den Anschein des Vorliegens einer Gefahr gesetzt hat, auch auf der Sekundärebene als Störer gilt, wenn sich ex post herausstellt, dass objektiv gar keine Gefahr bestanden hat. Hat der Anscheinsstörer den Anschein demgegenüber nicht in zurechenbarer Weise gesetzt, ist er auf der Sekundärebene wie ein Nichtstörer zu behandeln.
Putativ-/Scheingefahr
Wenn im Entscheidungszeitpunkt keine konkreten Anhaltspunkte für das Bestehen einer Gefahr vorlagen. Hier geht der Beamte fälschlicherweise und pflichtwidrig von einer Gefahr aus; ein Gewissheiten und besonnener Beamter hätte erkannt, dass obj keine Gefahr vorliegt.
Keine Gefahr iSd Pol-und OrdnungsR = das Einschreiten der Behörde ist rw; B trägt Kosten; “Störer” erhält Ausgleich
Gefahrenverdacht
Wenn der handelnde Beamte Anhaltspunkte dafür hat, dass eine Gefahr vorliegt; Ihm ist aber bewusst, dass er nicht über das erforderliche Wissen verfügt, um einen Schadenmit dem erforderlichen Grad an Wslk zu prognostizieren
-> Zulässig sind vorläufige Maßnhamen zur Sachverhaltsaufklärung: Gefahrerforschungsmaßnahmen ->Behörde zahl wegen Aufklärungspflicht
Unzuverlässigkeit
Unzuverlässig ist derjenige, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens keine Gefahr dafür bietet, dass er in Zukunft sein Gewerbe entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ausüben wird (Verschulden ist nicht erfordelich)
Verfahrensmaxime
Dispositionsmaxime: Das VG wird nur auf Antrag tätig; Bindung an die Anträge (§ 88 VwGO) in den Grenzen von § 86 III VwGO (Wahrer Wille/Rechtsschutzziel): K macht Klage anhängig: § 81 VwGO; kann Klage ändern: § 91 VwGO und durch Klagerücknahme (§ 93 VwGO) RS beenden
Untersuchungsgrundsatz: VG erforscht SV vAw, § 86 I VwGO
Mündlichkeitsgrds, § 101 I VwGO (A) § 101 III VwGO
Beschleunigungsgrundsatz
Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 GG
Grds der Verfahrensgleichheit und Fairness
Welche Spruchkörper hat das:
VG
OVG
Wie sind diese besetzt?
VG: § 5 II: Kammern: 3 Richter & 2 ehrenamtliche R, wenn nicht Einzelrichter entscheidet. Achtung: An Beschlüssen außerhalb einer mV sowie an Gerichtsbescheiden wirken die ehrenamtlichen R nicht mit
OVG: Senate: 3 Richer (A) § 9 III 1, 2 VwGO (§ 9 III 1 JustG NRW ivm § 109 I 1 JustG NRW: 3 R & 2 ehrenamtliche R); gr Senat bei Fragen des Landesrecht, § 12 I iVm § 1 I VwGO
BVerwG: Senate, § 10 II VwGO; Revision: 5 Richter; bei Beschlüssen außerhalb der mV 3 R, § 10 III VwGO; gr Senat entscheidet, wenn ein Senat in einer Rechtsfrage von der Ents eines anderen Senats oder des Gr Senats abweichen will, § 1 I VwGO
Wie viele Regoerungsbezirke in NRW, Sitz?
5 Regierungsbezirke: Arnsberg, Detmold, Ddorf, Köln. Münster
Die Bezirksregierungen sind in erster Linie Landesmittelbehörden, die für die Landesregierung Aufgaben im Rahmen der Landesverwaltungen in ihren Bezirken wahrnehmen. Die Bezirksregierungen sind direkt über den Kommunen bzw. den Landräten angeordnet und üben die Kommunalaufsicht über diese aus.
Ihre Aufgaben
Regionalplanung und -entwicklung (dazu sind beigeordnet die Regionalräte)
Aufgaben im Bereich Umwelt- und Arbeitsschutz,
sowie Aufgaben im Bereich der Schulaufsicht.
Wie viele VG, Sitz?
Sitz OVG?
7: Aachen, Arnsberg, DDorf, Gelsenkrichen, Köln, Minden und Münster
OVG Münster
Wann GG in Kraft getreten?
24.05.1949
Wann kann im Verwaltungsprozess Berufung eingelegt werden?
Wenn diese vom VG oder OVG zugelassen wird, § 124 I VwGO
Wer entscheidet dann über die Berufung?
Und welcher Spruchkörper?
Der Senat, § 9 II VwGO
Ist das OVG an die Zulassung durch das VG gebunden?
Ja, § 124a I 2 VwGO
Behörde
Jede Stelle die Aufgaben der öff Verwaltung wahrnimmt, § 1 IV VwVfG
Wie ist die Verwaltung organisiert?
Dreistufig:
Oberste Landesbehörden (Landesregierung, Ministerpräsident, Minsterien, Rechnungshof)
Mittelbehörden (Regierungspräsidien/Bezirksregierungen)
Untere Landesbehörden (die Finanzämter, die Kreispolizeibehörden, Schulämter)
Verhaltensstörer
Zustandsstörer
Verhaltensstörer § 4 PolG NRW: derjenige, der durch sein Verhalten die Grenze zur Gefahr unmittelbar begründet; nach der im PolG geltenden Theorie der unmittelbaren Verursachung ist ein Verhalten ursächlich, wenn es selbst unmittelbar die konkrete Gefahr setzt und damit die Gefahrgrenze überschreitet; entscheidend also wer das letzte Glied in der Kauselkette setzt.
Zustandsstörer (§ 5 PolG NRW) grds der Eig oder Inhaber der tatsächlichen Gewalt über eine Sache oder ein Tier, dessen Zustand gefährlich ist.
Auto der Mandantin abgeschleppt, Was mache ich als RA als erstes?
Wer kann es abgeschleppt haben und wovon hängt das ab?
Polizei anrufen und fragen, wo das Auto steht & ob man es heute noch wiederbekommt + Fragen, ob ich als RA mandatiert werden soll
Polizei oder die Ordnungsbehörden:
Grds sind die OB zur Gefahrenabwehr zuständig, § 1 I OBG NRW
Bei Gefahr im Verzug Polizei, § 1 I 3 PolG NRW
Was sind Beliehene?
Natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die im Auftrag des Staates hoheitliche Aufgaben in eigenem Namen wahrnehmen. Dazu müssen sie durch Gesetz/auf gesetzl Grdl/Rechtsverordnung/mitwirkungsbedürftigen VA/ör- Beleihungsvertrag mit ör Handlungsbefugnissen ausgestattet sein
Sie sind als Behörden anzusehen
ZB TÜV, Bezirksschornsteinfeger, der nicht beamtete Notar oder Amtsarzt
Was sind Verwaltungshelfer?
Helfen nur im Auftrag und nach WEisung einer Behörde
Üben untergeordnete Tätigkeiten aus, die die öffentliche Hand unterstützen; ihr Handeln wird dem beauftragten Verwaltungsträger zugerechnet
<-> Beliehner erfPlot selbstständig hoheitliche Aufgaben in eigenem Namen + in eigener Verantwortung
Schülerlotzen, Ordnungsschüler, Abschleppunternehmen
Juristische Personen des öff Rechts
Körperschaften
Anstalten
Stiftungen döffR
Wie unterscheiden sich diese von einer Körperschaft des privaten Rechts?
EIne KS des ÖffR ist ör organisiert und kann auch ör handln. Sie verdankt ihre Rechtssubjektivität einem Hoheitsakt (Gesetz oder Rechtsverordnung)
KS des Privatrechts (Verein, AktienG, GmbH) entsteht durch den Willensakt der Mitglieder
Wie kann man die Körperschaften des öR grob unterteilen?
Gebietskörperschaften (B, L, Gemeinden) -> bestimmend für die Mitgliedschaft ist Wohnsitz oder Geschäftssitz
Personenkörperschaften (Rechtsanwaltskammer oder staatliche Universitäten) ->Mitgleidschaft nach bestimmten individuellen Eigenschaften
Realkörperschaften (Industrie- und Handelskammer) -> knüpft an Eig oder Besitz
Verbandskörperschaften (etwa kommunale Zweckverbände, Abfallbeseitigungsverbände)
Anstalten des ÖffR
Ein Bestand von Sach- und Personalmitteln, der eine bestimmte Verwaltungsaufgaben erfüllen soll; nimmt keine Mitglieder auf, sondern gewährt Benutzern eine Nutzungsmglk <-> Anstalt (Rundfunkanstalten, kommunale Sparkassen)
Stiftungen des ÖffR
Rechtsfähige Organisationen, denen ein Stifter Vermögensmasse zweckgebunden zur Erfüllung best Aufgaben übertragen hat (nur Nutznießer)
Unterschied Flächennutzungsplan und B-Plan
FNP: gilt für das gesamte Gemeindegebiet und dient als Grundlage für die verbindlichen Bauleitpläne
Keine rechtsverbindliche Wirkung, bindet Gemeinde aber im Hinblick auf die Aufstellung von Bebauungsplänen, die nach § 8 II BauGB aus dem FNP zu entwickeln sind
(=vorbereitender Bauleitplan)
BBplan: enthält nach § 8 I 1 BauGB die gegenüber jedermann verbindliche Festsetzung für die städtebauliche Ordnung; Satzung (§ 10 BauGB); verbindlich
Staatsstrukturprinzipien
Demokratie: alle Staatgewalt vom Volk
Republik: nicht-Monarchie: Staatsoberhaupt bestimmt nicht ein der Verfassung übergeordnetes Prinzip wie Erbfolge
Rechtsstaat:
Grds der Gewaltenteilung: gegenseitige Abhänigkeit und Kontrolle
Bindung der drei Gewalten an die GG
Vorbehalt des Gesetzes: Exekutive: kein Handeln ohne Gesetz
Rechtsweggarantie, Art. 19 IV
Wesensgehaltsgarantie, Art. 19 II: GG dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht beeinträchtigt werden
Grds der Verhältnismäßigkeit: Eingriffe der Verwaltung
Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 GG: Gericht darf keine Ents treffen ohne den Betroffenen ohne Äußerungsmöglichkeit eingeräumt zu haben (A) vorläufige Entscheidungen
Garantie des gesetzlichen Richters, Art. 101 GG
Rechtsklarheit & Bestimmheit von Gesetzen
Rückwirkungsverbot
Sozialstaat: sozG und sozS
Bundesstaat
Unterschied zwischen echter und unechter Rückwirkung
Grds nicht gestattet: Echt: Rückbewirkung von Rechtsfolgen, wenn für einen abgeschlossenen SV eine andere als die bisher geltende Rechtsfolge angeordnet wird
Verstoß gegen Vertrauensschutzes, wenn neue RF belastend ist
zulässig, wenn das Vertrauen des Bürgers nicht schutzwürdig ist, weil: konnte mit Neuregelung rechnen, nichtige Bestimmung wird durch neue ersetzt; bisherige Rechtslage unklar/verworren/lückenhaft; unerheblicher Schaden
Unecht: tatbestandliche Rückanknüpfung: wenn ein Gesetz auf gegenwärtig begonnene, noch nicht abgeschlossene SV für die Zukunft einwirkt und damit gleichzeitig die betroffne Rechtsposition nachträglich entwertet (Anwendung neuen Rechts auf einen DauerSV)
Zulässig, wenn nicht schutzwürdiges Vertrauen entgegensteht
ZB Gewerbesteuer wird für das Jahr 2012 mit Gesetz vom 1.4.2012 erhöht
Wahlsystem
Personalisierte Verhältniswahl:
Kandidat des Wahlkreises; wer die meisten Stimmen bekommt -> Direktmandat
Landesliste. Entscheidend für Zusammensetzung des BT im Verhältnis zu den anderen Parteien; bestimmt wie viele Sitze
Bsp: Partei hat so viele Zweitstimmen erhalten, dass sie 7 Kandidaten in den BT schicken kann;5 über Direktmandat, dann noch 2 über Liste
Wie kommt Partei in den BT wenn sie 5% Hürde nicht erreicht?
3 Direktmandate = Grundmandatsklausel, § 6 BWahlG
Überhangsmandate
mehr Direktmandate als der Partei laut Zweitstimmen zustehen; dürfen td in den BT
Ausgleichsmandat: damit Verhältnis der Zweitstimmen td eingehalten wird
Wie ist der Begriff öff Gewalt in Art. 19 IV GG zu verstehen?
Nur vollziehende Gewalt: Schutz durch die Gerichte nicht vor den Gerichten
Unterschied unbestimmter Rechtsbegriff und Ermessen?
Unbestimmte RB kann auf TB und auf RF-Seite vorkommen (zB Unzuverlässigkeit, notwendige Maßnahme nach § 14 NRWOBG)
Ermessen immer RFSeite
Sind unbestimmte Rechtsbegriffe immer voll überprüfbar?
Es gibt solche mit Beurteilungsspielraum: wenn die Behörde einen uneinholbar Wissensvorsprung hat
Bei
beamtenrechtliche Eignungs- und Leistungsbeurteilungen
Prüfungen
Prognose- und Risikoentscheidungen
Überprüfung, ob
Behörde von einem unzutreffenden SV ausgegangen ist
VerfahrensVorschriften/-Grds verkannt
Sachfremde Erwägungen
Willkür
Ermessensfehler
Nichtgebrauch
Überschreitung
Fehlgebrauch: wesentliche Punkte fehlen in der Abwägung, sachfremde Erwägungen, Zweck des Ermessens nicht (hinreichend) berücksichtigt
Muss ich als Gericht akzeptieren, dass die Behörde meint jmd sei unzuverlässig?
Nein, uneingeschränkte Prüfung
#effektiven Rechtsschutz (Art. 19 IV GG)
Der Begriff der Unzuverlässigkeit zielt auf eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Gewerbebetriebes ab und umfasst eine Prognose dieser Ordnungsmäßigkeit für die Zukunft. Für die Entscheidungsfindung sind folglich Tatsachen von Relevanz, die unmittelbar mit dem konkret betriebenen Gewerbe zusammenhängen. Diese Tatsachen können vor Gericht ebenfalls erhoben und ausgewertet werden, sodass die Behörde keinen Wissensvorsprung innehat, der ihr einen Beurteilungsspielraum einräumt und damit die gerichtliche Kontrolldichte einschränkt. Die Bewertung der Unzuverlässigkeit ist vor Gericht rekonstruierbar, sodass eine vollumfängliche Kontrolldichte besteht.
Rechtsverordnung
Satzung
Verwaltungsvorschrift
Rechtsnorm, die von Exekutive zur Regelung staatlicher Angelegenheiten erlassen wird = Gesetzesgleiche Bindungswirkung
Rechtsnorm von einer jurP des öR, um innere Angelegenheiten zu regeln -> Selbstverwaltungsgarantie
Generell-abstrakte Anordnungen einer Behörde an nachgeordnete Behörden, um Ablauf und Aufbau zu ordnen
Rechtsbehelfe
Formlos
Dienstaufsichtsbeschwerde: A+W dienstlichen Verhaltens
Fachaufsichtsbeschwerde: Entscheidung Amztswalter auf Recht- und Zweckmäßigkeit
Gegenvorstellung: Bürger begehrt neue Sachprüfung, Anspruch auf Bescheidung
Kostenfrei
Keine Frist
Keine materielle Beschwer erforderlich
Kein Suspensiveffekt
Nicht geregelt, Art. 17 GG, daraus auch Anspruch auf Entscheidung
förmlcih
•Außergerichtlich: Widerspruch (§§ 68 ff. VwGO)
•Gerichtlich: Klage
Bundesrat
Durch den BR wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der EU mit
RG. 51 GG: Mitglieder der Regierungen der Länder, die sie beruft und abbestellt
Stimmenanzahl bestimmt sich nach Anzahl der Einwohner
69 Mitglieder übersandt nicht gewählt
Wer wählt den Bpräs
Wie lange
Bundesversammlung, Art. 54 GG, sonst keine Aufgaben; Mitglieder des BT und eine gleiche Anzahl von Delegierten, die von den Landesparlamenten entsprechend ihrer Fraktionsstärke entsandt werden
5 Jahre
An wen in NRW wenden, wenn ich Baugen haben will?
Bauaufsichtsbehörde, §§ 69 I, 60 I Nr. 3 BauO NRW
Unterscheid Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht
Bauplanungsrecht = Bundesrecht (Art. 74 I Nr. 18 GG): Aufgabe, die rechtliche Qualität des Bodens und seiner Nutzbarkeit festzulegen = flächenbezogenes Recht (BauGB und BauNVO)
BauO = Länder zuständig; Umsetzung und Durchführung der konkreten Bodennutzung in Form von Bauvorhaben = Objektsbezogen; Sicherheitsrichtlinien Anforderungen = GefahrenabwehrR
Ich bin Mitarbeiter im Ordnungsamt. A kommt und beschwer sich über Nachbarn; Doppelhaushälfte und hat auf der Grenze Kübel aufgestellt, sodass Mauer entstanden sei.
Was mache ich als erstes?
Zuständigkeit prüfen
Vorgang anlegen
Ortstermin?
Prüfung einer baurechtlichen Ordnungsverfügung: sind die Kübel bauliche Anlagen, braucht er Baugen?; was könnte gegen die Mauer sprechen?: Abstandsvorschriften? (Ausreichend Belüftung, Belichtung, Brandschutz) Werden die Kübel einem Gestaltungsmaßstab gerecht? (Verunstaltungsverbot)
Ich will ein Haus in Köln errichten, zuständiges Organ für die Erteilung?
OBM ist untere Aufsichtsbehörde nach § 62 BauI NRW iVm § 63 I Nr. 3a BauO NRW
Und wenn der Fall in Bergheim als kreisangehöriger Gemeinde spielt?
Dann wäre das der Bürgermeister der Stadt. Bergheim 60.000 Einwohner = Große kreisangehörigen Stadt. Bei diesen und den Mittleren ka Städten ist die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 60 I Nr. 3a BauO NRW bei den Städten selbst angesiedelt.
Jemand baut ohne BG, obwohl er eine braucht. Was tun?
Baueinstellungsverfügung oder Nutzung untersagen -> noch keine Beseitigung wegen Verhältnismäßigkeitgrds, rm Zustand ist leicht herzustellen
Beseitigungsverfügung, wenn er auch keine Gen bekommen würde
B erbaut im AußenB ein Haus ohne BG; sieht ein das Haus abgerissen werden muss, will aber sowieso in 1 Jahr nach Malle auswandern; was kann die Behörde tun?
Beseitigungsanordnung; ggf unter Befristung
Nutzung untersagen
Baustopp verfügen
Ör Vertag mit B, der regelt, dass der Bauwillige den VA bestrandskräftig werden lässt die Behörde ihn aber erst in einem 1 Jahr vollstreckt
Nachteil? Lösung?
Ggf Klage nötig
Sofortige Vollstreckungsunterwerfung, § 61 I 1 VwVfG NRW
Erweiterung eines Hauses mit einer Terassenüberdachtung (45m2), Baugenehmigung erforderlich?
genehmigungspflichtiges Vorhaben? (Grds BG für errichten, ändern, abriss erforderlich) -> § 63 I 1 iVm § 2 I 1 BauO NRW
(A) genehmigungsfrei -> §§ 65-67 und 80 BauO NRW subsumieren
Hier GB; vereinfachtes Verfahren (Standard), § 68 (I 4) BauO NRW
Was ist ein Vorbescheid? Unterschied Baugenehmigung?
Vorweggenommener Teil der Genehmigung = Feststellender VA
BG = hat einen feststellenden und einen regelnden Teil = kein Verstoß + Aufhebung des präventiven Verbots
Teilbaugenehmignug
Genehmigung bzgl eines Teils des Vorhabens, es kann schon gebaut werden
Nachbar iSd Bauplanungsrecht
jeder, der in der durch die Rechtsnorm geschützte Position von dem konkreten Vorhaben beeinträchtigt wird; erfasst alle umliegenden Eig & ihnen gleichgestellten dinglichen Berechtigten
Im ImmSchG & GaststG weiter: Mieter und Pächter, wenn sie sich mehr als nur vorübergehend im Einwirkungsbereich bewegen
Gemeingebracuh und Sondernutzung StrWG NRW
Gemeingebrauch, § 14 StrWG: wenn Straße zum Verkehr, also zur Überwindung von Entfernung benutzt wird
Sondernutzung, § 18 StrWG darüber hinaus -> SN-Erlaubnis
Fall: Partei willl einen Infostand aufbauen, wie wird Behörde entscheiden?
Was kann die Behörde machen, wenn Sondernutzung vorliegt & keine Genehmigung?
Ermessen: Aber Ausstrahlungswirkung der GG (Art. 5 GG und Art. 21 I 2 GG) führt zu einer Ermessenreduzierung auf Null
<-> Versammlung (-), da Information im Vordergrund steht
§ 22 StrWG: beenden oder untersagen
Wann wird ein Straße zu einer öff Straße?
Widmung, § 6 StrWG iFe Allgemeinverfügung, § 35 S. 2 VwVfG NRW = hoheitlicher Rechtsakt durch den eine Sache einer besonderen öff Nutzungsordnung unterstellt wird <-> § 5 WaStrG
Versammlung
Örtliche Zsmkunft mehrerer Personen zu einem gemeinsamen Zweck
Enger begriff: Zweck muss in einer gemeinsamen Meinungsbildung/-Äußerung in öffentlichen Angelegenheiten liegen
Weiter Begriff: Jeder Zweck ausreichend (es sei denn Komsum: Kino)
Was ist ein VA?
Wann wird ein VA wirksam?
§ 35 VwVfG (über jedes Merkmal muss was gesagt werden können!)
Mit Bekanntgabe, § 43 I VwVfG
Bekanntgegeben:
wenn die für die B zuständige Behärde
in amtlicher Eigenschaft
wissentl und willentlich
den Inhalt des VA dem Betroffenen ggüb eröffnet und
der VA dem Andressaten auch zugegangen ist
In welcher Form kann ein VA bekanntgegeben werden?
Form vorgschrieben: § 73 III VwGO: ZU)
§ 3a I VwVfG elektronisch, mündlich oder sonst wie (Handzeichen eines Polizisten bei einer Verkehrskontrolle), § 41 I 1 VwVfG ivm § 37 II 1 VwVfG
ermessen
Wie wird die AllgV bekanntgegeben?
Wie VA
Kann aber auch öff bekannt gegeben werden, § 41 III 2 VwVfG)
Was ist bei einer AllgV in formeller Hinsicht noch anders?
Keine Anhörung, § 28 II Nr. 4 VwVfG
Keine Begründung, § 39 II Nr. 5 VwVfG
unterschied Anordnungs- und RegelungsA?
Sicherung: ggw Zustand
Regelung: Rechtskreis soll erweitert werden
RA stellt Antrag nach § 123 VwGO; Aus dem Beteiligtenvorgehen ergibt such aber, dass er § 80 V VwGO begehrt; wie wird das Gericht reagieren?
Gericht kann über Antragsbegehren nicht hinausgehen, §§ 88, 122 VwGO; An die Fassung der Anträge ist Gericht nicht gebunden -> Maßgeblich ist wirkliches Rechtsschutzziel -> §§ 133, 157 BGB -> G darf nach dem Rechtsgedanken des § 140 BGB umdeuten
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