Amtsträger
Atmsträger ist, wer nach deutschem Recht Beamter ist.
bei der Vornahme
Bei der Vornahme bedeutet, dass die Vollstreckungshandlung unmittelbar bevorsteht, bereits begonnen hat oder noch andauert.
Vollstreckungshandlung
Eine Vollstreckungshandlung ist die Verwirklichung des auf einen bestimmten Fall konkretisierten Staatswillens gegenüber Personen oder Sachen, notfalls durch Zwang.
Widerstand leisten
Widerstand leisten ist jede aktive Tätigkeit, die geeignet ist, die Durchführung der Diensthandlung zu vereiteln oder zu erschweren.
Gewalt
Gewalt ist die durch tätiges Handeln bewirkte Kraftäußerung, die sich unmittelbar oder mittelbar gegen den Beamten richtet, mit dem Ziel, die Amtshandlung zu verhindern oder zu erschweren.
Drohung mit Gewalt
Drohung mit Gewalt ist die Ankündigung der Anwendung von unmittelbarer oder mittelbarer Gewalt gegen den Amtsträger, um die Diensthandlung zu verhindern oder zu erschweren.
Waffen
Waffen sind Gegenstände, die dazu bestimmt und geeignet sind, Menschen erheblich zu verletzen.
gefährliche Werkzeuge
Gefährliche Werkzeuge sind Gegenstände, welche objektiv und nach der Art ihrer Verwendung geeignet sind, Menschen erheblich zu verletzen.
bei sich führen
Bei sich führen meint, dass die Sache für den Täter griffbereit ist, er sich ihr also jederzeit und ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienen kann.
schwere Gesundheitsschädigung
Eine schwere Gesundheitsschädigung ist eine langwierige ernste Krankheit oder eine erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit für eine längere Zeit.
Gemeinschaftlich
Gemeinschaftlich erfordert, dass mindestens zwei Personen an Ort und Stelle bewusst zusammenwirken.
Zuletzt geändertvor einem Jahr