Beleidigung
Eine Beleidigung ist jeder rechtswidrige Angriff auf die Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Nicht- bzw. Missachtung.
Rechtswidriger Angriff
Rechtswidrig ist der Angriff, wenn der Täter für sein Handeln keinen Rechtfertigungsgrund bzw. eine Erlaubnis besitzt.
Nicht- bzw. Missachtung
Unter einer Nicht- bzw. Missachtung ist die Herabwürdigung eines Menschen zu verstehen.
Ehre
Die Ehre ist der Träger geistiger und sittlicher Werte, insbesondere in Beziehung auf den guten Ruf und die Geltung.
Zuletzt geändertvor 2 Jahren