Welche Schadensarten gibt es? (Einteilung str.)
“Mangelschäden”
Mangelbedingter Minderwert
Kosten Deckungskauf
Kosten Reparatur
Entgangener Gewinn aus Weiterverkauf
“Mangelfolgeschäden”
Verletzung anderer Rechtsgüter (Leben, Körper, Eigentum)
Ausfall-/Verzögerungsschäden
Nutzungsausfall
Betriebsausfall
Gewinn, der durch Verspätung entgeht
Wie wird bei § 437 Nr. 3 i.V.m. §§ 280 ff. zwischen SE statt der Leistung und SE neben der Leistung abgegrenzt?
Es gibt zwei Grundmeinungen: die zeitliche und die inhaltliche Abgrenzung.
Wie wird bei § 437 Nr. 3 iVm §§ 280 ff. zeitlich abgegrenzt? Welche Untermeinungen gibt es?
SE statt d Lstg sind alle Schäden, die vermieden worden wären, wenn der Verkäufer im spätestmöglichen Ztpkt noch nacherfüllt hätte:
SE statt d Lstg gem. § 437 Nr. 3, § 280 I, III, 281 erfasst nur die Schäden, die nach diesem Ztpkt eintreten
SE neben d Lstg gem. § 437 Nr. 1, 280 I oder II erfasst die Schäden vor diesem Ztpkt
Untermeinung 1:
SE statt d Lstg erfasst die Schäden, die ab Fristablauf iSv § 281 I bzw. ab dem Ereignis, das die Friststezung entbehrlich machte eintreten (§ 281 II, 440), da der Käufer die Lstg jetzt ablehnen darf
Untermeinung 2:
SE statt d Lstg erfasst alle Schäden, die nach dem SE-Verlangen des Käufers entstanden sind, da erst jetzt die NE-Pflicht gem. § 281 IV wegfällt.
Wie wird bei § 437 Nr. 3 iVm §§ 280 ff inhaltlich abgegrenzt?
SE statt d Lstg sind alle Schadenspositionen, die die NE funktional ersetzen.
Abgrenzung nach Umfang der NE:
SE statt d Lstg, § 437 Nr. 3, § 280 I, III, 281: für die Schäden, die “an die Stelle der NE” treten —> Mangelschäden
SE neben d Lstg, § 437 Nr. 3, § 280 I —> Mangelfolgeschäden
SE neben d Lstg gem. § 437 Nr. 3, § 280 II, § 286 —> Ausfall-/Verzögerungsschäden
Was sind die wesentlichen Vertragspflichten eines Kaufvertrags nach § 433?
Verkäuferpflichten:
§ 433 I
S. 1: Besitz- und Eigentumsverschaffung
S. 2: Verschaffung frei von Sach- (iSd § 434) und Rechtsmängeln (iSd § 435; § 436 nennt rechtl. Nachteile, die keinen Mangel darstellen)
§ 475 I: Hilfsregelung zur Fälligkeit bei VGK
Käuferpflichten:
§ 433 II
Zahlung des Kaufpreises und
Abnahme der Ware (daher bei Nichtabnahme durch den Käufer: Gläubiegrverzug, §§ 293 ff. und Schuldnerverzug, § 286, möglich)
Wann muss der Sach- bzw. Rechtsmangel vorliegen?
Sachmangel muss im Zeitpunkt des Gefahrübergang vorliegen, § 434 I, §§ 446f.
Rechtsmangel muss zum Zeitpunkt des Eigentumserwerbs vorliegen, § 435
Kann man die kaufrechtliche Mängelhaftung durch Individualabrede ausschließen?
Grds. wirksam, da Vertragsfreiheit.
Aber Ausnahmen:
§ 444: Arglistiges Verschweigen des mangels oder Beschaffenheitsgarantie des Verkäufers
Zusätzliche Grenzen beim VGK:
Ggü. dem Verbraucher: § 476 I, III: Nur SE ausschließbar bzw. beschränkbar
iRd Unternehmerkette: § 478 II: falls kein gleichwertiger Ausgleich
Wo wird die kaufrechtliche Mängelhaftung durch Gesetz ausgeschlossen?
§ 442 I
S. 1: Kenntnis des Käufers bei Vertragsschluss, nicht bei Übergabe
S. 2: Grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers, es sei denn, arglistiges Verschweigen des Mangels, oder Beschaffenheitsgarantie des Verkäufers
§ 445
Öffentliche Versteigerung (Ausn.: Arglist/ Beschaffenheitsgarantie des Verkäufers)
Beachte: Bei VGK ist § 445 unanwendbar, § 475 III 2
Beachte: Bei Versteigerung einer gebrauchten Ware gibt es Besonderheiten des § 474 II 2
§ 281 I 3, § 323 V 2
Rücktritt ausgeschlossen bei unerheblichem Mangel
§ 377 II HGB: Verletzung des kaufmännischen Rügeobliegenheit
Beachte: Auch beim Unternehmerregress bleibt ein auf dem Lieferhinweg erfolgter Verstoß gegen die Rügeobliegenheit bestehen, § 445a IV!
Wie kann die kaufrechtliche Mängelhaftung durch AGB ausschließen?
Es gelten die allg. Grenzen aus §§ 444, 476 und 478.
Daneben zusätzliche Grenzen:
§ 309 Nr. 8b: bei Verträgen über Lieferung von neu hergestellten Sachen
§ 309 Nr. 8b cc: gilt auch für Aus- und Einbaufälle
§ 309 Nr. 7: stets zu beachten! also:
Nr. 7a: Personenschäden nicht ausschließbar
Nr. 7b: Sach- und Vermögensschäden grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließbar
Verkürzung der Verjährungsfrist für die Gewährleistung begrenzt die Ansprüche und stellt daher Verstoß gegen § 309 Nr. 7 dar
§ 307 unzumutbare Benachteiligung? Abwägung!
bei Gebrauchtsachen
bei Neu- und Gebrauchtsachen ggü. UN, § 310 I 1 aber Indizwirkung der § 309 Nr. 8b, Nr. 7 a/b gem. § 310 I 2
Was sind personelle Vss. eines VGK?
Der Käufer muss ein Verbraucher iSv § 13 sein, der vom Verkäufer kauft, der ein Unternehmer iSv § 14 ist.
Also NICHT, wenn ein Verbraucher an Verbraucher/Unternehmer verkauft oder ein Unternehmer an einen Unternehmer verkauft.
Was sind sachliche Vss. für einen VGK nach § 474?
Gem. § 474 I muss ein Kaufvertrag über eine Ware (§ 241a I) vorliegen.
Bei einer öffentlich zugänglichen Versteigerung muss gem. § 474 II beachtet werden, ob die Ware neu oder gebraucht ist.
ist die Ware neu, so liegt ein VGK vor.
ist die Ware dagegen gebraucht und der Verbraucher hat hierüber eine klare Info, dann liegt kein VGK vor.
Was sind die sachlichen Vss. für einen VGK nach § 475a?
Es muss ein Kaufvertrag über digitale Produkte vorliegen.
Das ist gem. § 475a I nicht der Fall, wenn die Ware nur ein Datenträger (zB Stick) ist.
Ist die Ware auch ohne digitale Funktion nutzbar, so liegt gem. § 475a II ein VGK vor für Mängel der Sache.
Dagegen sind für digitale Mängel die §§ 327 ff. heranzuziehen, vgl. § 475a II 2.
Was sind die sachlichen Vss eines VGK nach § 475b/c?
Sachkauf und die Bereitstellung digitaler Elemente, ohne die die Sache funktionslos ist, § 475b I.
Ist das Kaufrecht (§§ 433 ff.) auf alle Kaufverträge anwendbar?
Kaufrecht, §§ 433 ff., ist anwendbar auf Kaufverträge über
Sachen (§ 433)
Rechte (§ 453 I 1 Var. 1)
Sonstige Gegenstände (§ 453 I 1 Var. 2)
Unternehmen
Freiberufliche Praxen, etc.
Sonderfälle
Kauf auf Probe, §§ 454 ff.
Wiederkauf, §§ 456 ff.
Vorkauf, §§ 463 ff.
Wann ist das Kaufrecht neben Kaufverträgen noch anwendbar? Welche Vss. gibt es?
Tausch
keine sonstigen Vss.: § 480 verweist auf Kaufrecht
Werklieferungsvertrag, § 650
nur bei beweglichen Sachen
also nicht Grundstücke
die erst noch herzustellen/ zu erzeugen sind
also nicht Reparatur, Wartung (dann Werkvertrag, § 631)
§ 365
bei Hingabe an Erfüllung statt iSv § 364 I
Zu welchem Zeitpunkt muss ein Sachmangel gem. § 434 vorliegen?
Der Sachmangel muss im Zeitpunkt des Gefahrübergangs, § 434 I 1 iVm §§ 446, 447, vorliegen.
Wann liegt ein Sachmangel nach § 434 vor?
Wenn die Sache den subjektiven (§ 434 II) oder objektiven (§ 434 III) nicht genügt, oder wenn Montage- bzw. Anleitungsmängel (§ 434 IV) bestehen oder bei einer Aliudlieferung (§ 434 V).
Was versteht man unter subjektiven Anforderungen gem. § 434 II?
Bestimmung der Sollbeschaffenheit nach Vereinbarung:
Nr. 1: der Beschaffenheit
Nr. 2: der vorausgesetzten Verwendung
Nr. 3: mit Zubehör/Anleitungen
Was sind objektive Anforderung nach § 434 III?
Bestimmung der Sollbeschaffenheit objektiv:
Nr. 1: Eignung für gewöhnliche Verwendung
Nr. 2: Beschaffenheit, die erwartet werden kann:
a) nach Art der Sache
b) nach öffentlichen Äußerungen
Nr. 3: entsprechend Muster/Probe
Nr. 4: mit Zubehör/Anleitungen
Wann liegt ein Montage-/Anleitungsmangel nach § 434 IV vor?
Kaufsache ist an sich mangelfrei, aber:
Montage vom Verkäufer durchzuführen und unsachgemäß
unsachgemäße Montage durch Käufer beruht auf fehlerhafter Montageanleitung
Welchen Streit muss man bei der Aliudlieferung nach § 434 V beachten?
Streitig, ob auch bei Totalaliud ein Sachmangel vorliegt oder ob dann Nichtliestung (des Richtigen) anzunehmen ist.
Ist die Zuweniglieferung eine Aliudlieferung?
Nach hM fällt die Zuweniglieferung nun unter I. Es wird nach hM nur die verdeckte Mankolieferung vom Mangel erfasst, bei offener Mangellieferung hingegen tw. Nichtleistung.
Welche Leistungsstörungen können sich im Kaufrecht ergeben? Wogegen verstößen sie?
Nichtleistung des Verkäufers. Dann Verstoß gegen § 433 I 1.
“Schlechtleistung” des Verkäufers, also wenn ein Mangel iSd §§ 434 f. vorliegt. Dann Verstoß gegen § 433 I 2.
Welche Käuferrechte stehen dem Käufer bei Nichtleistung des Verkäufers zu?
Allgemeine Regeln:
Grds.: Fortbestand des Lieferanspruchs aus § 433 I
SE statt der Lstg. aus:
§ 311a II
§§ 280 I, III, 283
§§ 280 I, III, 281 I 1 Var. 1
Rücktrittsrecht
§ 326 V (Unmöglichkeit)
Sonst: § 323
Bei Untergang:
Unmöglichkeit, § 275
Rücktritt, § 323 I Var. 1; § 326 V
SE statt der Lstg gem. § 281 IV
Welche Rechte stehen dem Käufer zu, wenn ein Sachmangel besteht aber der Gefahrübergang nicht erfolgt ist?
Die allgemeinen Regeln.
Welche Rechte stehen dem Käufer bei Schlechtleistung des Verkäufers zu?
Die abgestufen Rechte aus § 437.
§ 437 Nr. 1: Vorrangig NE gem. § 439
§ 437 Nr. 2/3:grds. erst nachrangig, wenn NE-Begehren erfolglos
Nachrangige Rechte:
§ 437 Nr. 2 Var. 1: Rücktritt nach allg. Regeln
§ 326 V bei Unmöglichkeit der NE
§ 323 I Var. 2 bei ausgebliebener NE
§ 437 Nr. 2 Var. 2: Minderung nach § 441
“statt Rücktritt” —> also müssen Rücktritt-Vss. vorliegen (§ 326 V/ § 323 I Var. 2)
§ 437 Nr. 3: SE/AE nach allg. Regeln, §§ 280 ff
Verkäufer kann sich exkulpieren
gem. § 325 kumulativ zum Rücktritt möglich.
Wie sind die Gewährleistungsrechte des Käufers zu prüfen, § 434 ff.?
I. Wirksamer KV (§§ 433, 453) oder Tauschvertrag (§ 480) oder Werklieferungvertrag (§ 650), über
Sache, § 433
Recht, § 453
oder Erfüllungsstatt, § 365
II. Mangel, §§ 434, 435
Sachmangel, § 434
Mangel nach II-V (+)
z.Ztpkt. des Gefahrübergangs, §§ 446, 447
Vermutung: § 477 nF VGK
bei unselbständiger Haltbarkeitsgarantie für gesamten Garantiezeitraum, § 443 II
Rechtsmangel, § 435
Mangel
Private Rechte Dritter/Dingliche Belastung
schuldrechtl. Positionen, sofern Drittwirkung, zB § 566
Öffentlich-rechtl. Beschränkungen (im Detail str.)
z.Ztpkt. des Eigentumsübergangs
bei beweglichen Sachen, §§ 929 ff.
bei Grundstücken, §§ 873, 925
III. Weitere Vss. je nach Gewährleistungsrecht iSv § 437
NE, § 437 Nr. 1
§ 439: Wahlrecht des Käufers: Reparatur oder Neuherstellung
Rücktritt, § 437 Nr. 2 Var. 1
Minderung, § 437 Nr. 2 Var. 2
gem. § 441 I “statt Rücktritt” also dieselben Vss.
SE, § 437 Nr. 3 Var. 1, gem. §§ 280 ff.
statt
§§ 280 I, III, 283 bzw. § 311a II bei unmöglicher NE
§§ 280 I, III, 281 I 1 Var. 2 bei Ausbleiben der NE
neben
§§ 280 I, II, 286 bei Verzug mit NE
§ 280 I bei Mangelfolgeschäden, sonstigen Schäden
AE, § 437 Nr. 3 Var. 2, gem- § 284
Ersatz vergeblicher Aufwendungen —> “anstelle SE statt” also dieselben Vss.
IV. Kein Gewährleistungsausschluss
Gesetz
§ 442: Kenntnis des Käufers/grob fahrlässige Unkenntnis
§ 445: öffentliche Pfandversteigerung
§ 377 HGB: kaufmännische Rüge
Vertrag
Grenzen § 444: Arglist des Verkäufers/ Beschaffenheitsgarantie
§ 476: VGK
§§ 305 ff. bei AGB (§ 309 Nr. 7, 8b; sonst § 307)
V. Verjährung, § 438, falls Einrede von Verkäufer erhoben wurde
Frist, § 438 I, II
Für Ansprüche aus § 437 Nr. 1, 3:
30 Jahre: dingliche Mängel
5 Jahre: Bauwerke/eingebaute Teile
2 Jahre: bewegliche Sachen
II: Beginn mit Übergae (nicht mit Kenntnis vom Mangel)
§ 438 III —> bei Arglist des Verkäufers:
Regelverjährung gem. §§ 195, 199, also grds- 3 Jahre ab Jahresende und Kenntnis/grob fahrlässige Unkenntnis
Beachte § 438 IV, V —> Gestaltungsrechte:
Rücktritt/Minderung (§ 437 Nr. 2) sind gem. § 218 unwirksam
falls NE-Anspruch verjährt wäre
Was sind sie Rechtsfolgen der §§ 474 ff.?
Die allg. Vorschriften von §§ 434 ff.gelten weiter. Käufer hat Rechte gegend den Verkäufer aus dme Katalog des § 437.
Aber es bestehen Verbesserungen für den Verbraucher in den §§ 475 ff. durch:
§ 475
§§ 475 a-c: für Waren mit digatalen Produkten
§§ 475 d-e: Sonderbestimmungen
§ 476: Abweichende Vereinbarungen
§ 477: Beweislastumkehr
§ 479: Formalien zur Garantie
Was besagt § 475 BGB?
§ 475 regelt die anwendbaren Vorschriften.
I: Hilfsregelung zur Fälligkeit
II: bei Versendungskauf ist § 447 unanwendbar
Ausn.: Käufer hat Transporteur gewählt
III: bei Neulieferung gem. § 439 I schuldet Käufer keinen Nutzungsersatz
§§ 442, 445 sind unanwedbar
IV: Vorschuss für Kosten der NE
V: NE innerhalb angemessener Frist, ab Mängelanzeige des Verbrauchers
VI: Verbesserungen bei Rückgewähr gem. § 346 bzgl. § 348 bei Rücktritt des Käufers
Was regeln §§ 475a-c?
§§ 475 a-c regeln für Waren mit digitalen Produkten.
§ 475a: Regelungen zur Konkurrenz zu §§ 327 ff.
§ 475b, c: Ergänzungen zum Mangelbegriff des § 434 bei Waren mit digitalen Elementen
Was regeln die §§ 475d-e?
Sonderbestimmungen.
§ 475d: Sonderbestimmung zu Rücktritt/SE ohne Fristsetzung
§ 475e: Sonderbestimmung ggü. § 438 zur Verjährung
Was reget der § 476?
Abweichende Vereinbarungen.
I: Einschränkungen bei abweichenden Vereinbarungen zum Nachteil des Verbrauchers
II: Einschränkungen bei Verkürzung der Verjährung
III: SE gem- § 437 Nr. 3 ausschließbar vorbehaltlich des AGB-Rechts, §§ 307 ff.
IV: Umgehungsverbot
Was regelt der § 477?
Beweislastumkehr.
innerhalb des 1. Jahres
Vermutung, dass überhaupt Mangel (also keine andere Ursache) und schon bei Gefahrübergang
Ausn.: § 477 I Hs. 1: Vermutung mit Art der Sache/Art des angeblichen Mangels nicht zu vereinbaren
innerhalb der ersten 6 Monate beim Kauf lebender Tiere, § 477 I 2
Ist § 479 eine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Garantie?
Nein, gem. § 479 IV.
Welche Ansprüche für SE statt d. Lstg. kommen bei dem Verweis von § 437 Nr. 3 in Betracht?
Kleiner SE statt bei möglicher NE: §§ 280 I, III, 281 I 1
Großer SE statt bei möglicher NE: §§ 280 I, III, 281 I 3
Kleiner SE statt bei anfänglich unmöglicher NE: § 311 a II 1
Großer SE statt bei anfänglich unmöglicher NE: § 211 a II 3 iVm § 281 I 3
Kleiner SE statt bei nachträglich unmöglicher NE: §§ 280 I, III, 283 S. 1
Großer SE statt bei nachträglich unmöglicher NE: §§ 280 I, III. 283 S. 2 iVm § 281 I 3
Welche Ansprüche für SE neben d. Lstg. kommen bei dem Verweis von § 437 Nr. 3 in Betracht?
wegen Verzögerung der NE: §§ 280 I, II, 286
als einfacher SE wegen Schlechtleistung: § 280 I
Wann liegt eine Schlechtleistung im Kaufrecht vor?
Sach-/Rechtsmangel nach §§ 434, 435
—> Verstoß gegen § 433 I 2 als PV
Ist eine Fristsetzung bei §§ 280 I, III, 281 I erforderlich?
Grds. (+)
Ausnahme: entbehrlich
gem. § 281 II
gem. § 440
beim VGK: gem. § 475d
Was sagt § 437 Nr. 1 aus?
Anspruch auf NE nach Wahl des Käufers.
Entweder Mängelbeseitigung nach § 439 I Var. 1 oder Neulieferung gem. § 439 I Var. 2.
Was sagt § 439 aus?
II: Verkäufer trägt auch erforderliche Kosten für Transport, Arbeit, Material
III: Verkäufer trägt auch Kosten für Ausbau/Entfernung und Einbau/Neuanbringung
Ausnahme: § 439 IV: Totalverweigerungsrecht
Besteht nach § 437 Nr. 2 uneingeschränkt ein Rücktritts- bzw. Minderungsrecht?
Rücktritt: (-), Mangel darf nicht unerheblich sein, § 323 V 2
Minderung: (+), auch wenn Mangel nur unerheblich, § 441 I 2
Ist eine Fristsetzung für den SE neben d. Lstg. erforderlich?
Nein.
Was sind zusätzliche Vss. für Rücktritt/Minderung?
Erfolgloser Ablauf eienr angemessenen Frist zur NE
§ 323 I var. 2 (§ 441 I)
oder Fristsetzung entbehrlich
§§ 323 II, 326 V
§ 440 (beachte: § 475d)
Was sind zusätzliche Vss. für den SE statt d. Lstg.?
Erfolgloser Ablauf einer angemessenen Frist zur NE
§ 281 I Var. 2
§ 281 II
§ 440
Verschulden des Verkäufers erforderlich, aber vermutet § 280 I 2
Woraus ergibt sich die unselbstständige Garantie?
Unselbstständige Garantie: Gewährleistungsrechte werden nur modifiziert.
Was sind die Vss. einer unselbstständigen Beschaffenheitsgarantie?
Bestehen eines wks. Kaufvertrags, § 433
Fehlen einer garanteirten Beschaffenheit
ggf. Einhalten weiterer Garantiebedingungen
z.B. kein unautorisiertes Öffnen des Gerätes, schriftliche Mängelanzeige
Wonach richten sich generell die Rechtsfolgen bei einer Garantie?
Rechtsfolgen gem. § 443 I
“Rechte aus der Garantie gegenüber Garantiegeber”
entweder ausdrücklich in Garantie bestimmt oder
zu den in der einschlägigen Werbung angegeben Bedinungen oder
falls Garantie keine RF ausspricht: im Zweifel die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus § 437
Was sind die Rechtsfolgen einer unselbsständigen Beschaffenheitsgarantie?
Verschuldensunabhängiger SE, § 276 I 1 Hs. 2 (str.)
Erheblichkeit iSv §§ 281 I 3, 323 V 2 wird vermutet
Gewährleistungsausschluss gem. § 444 Var. 2 unwirksam, soweit im Widerspruch zur Garantie
Verkäufer kann sich nicht auf grob fahrlässige Mangelunkenntnis berufen, § 442 I 2
Was gilt bei der unselbstständigen Beschaffenheitsgarantie für die Verjährung?
Frist: § 438 I
Beginn: Ablieferung, § 438 II (str.)
Wann muss die garantierte Beschaffenheit bei der unselbstständigen Beschaffenheit fehlen?
Im Zeitpunkt des Gefahrübergangs, §§ 434 I, 446, 447
Was sind die Vss. der unselbstständigen Haltbarkeitsgarantie?
Bestehen eines wirksamen Kaufvertrags, § 433
Vorliegen eines Sachmangels, § 434
ggf. Einhaltung weiterer Garantiebedingungen
z.B. regelmäßige Wartung in einer Vertragswerkstatt
Was muss bei den Rechtsfolgen einer unselbstständigen Haltbarkeitsgarantie beachtet werden?
Bei während der Garantiefrist auftretendem Sachmangel wird Garantiefall vermutet, § 443 II.
Unterschiede zur unselbstständigen Beschaffenheitsgarantie:
Kein Verschuldensunabhängiger SE, § 276 I 1 Hs. 2, da Haltbarkeitsgarantie keine Garantie iSv § 276 I 1 (str.)
Keine Erheblichkeitsvermutung iSv §§ 281 I 3, 323 V 2
Gewährleistungsausschluss gem. § 444 Var. 2 nicht unwirksam, weil § 444 Var. 2 nur für Beschaffenheitsgarantie gilt
auch § 442 I 2 gilt nicht, da nur für Beschaffenheitsgarantie. Zudem liegt Sachmangel ohnehin nicht z.Z.d. Vertragsschlusses vor, sondern entsteht erst später.
Wann muss der Sachmangel bei der unselbstständigen Haltbarkeitsgarantie auftreten?
Innerhalb der Garantiefrist (zeitliche Bestimmung, ggf. auch andere Umstände, z.B. Kilometerleistung), § 443 II
Welchen Streit gibt es bzgl. der Verjährung bei der unselbstständigen Haltbarkeitsgarantie?
M1:
Beginn: Ablieferung, § 438 II, es sei denn Garantiefrist länger als Verjährungsfrist, dann erst mit Mangelentdeckung
M2:
Beginn: Mangelentdeckung (§ 438 II modifiziert)
M3: Regelverjährung, §§ 195, 199
Woraus ergibt sich die selbstständige Garantie?
Eigener Garanteivertrag, §§ 311 I, 443
Was sind die Vss. einer selbstständigen Garantie?
Wks., selbstständiger Garantievertrag, §§ 311 I, 443
a) Käufer-Dritter (Hersteller)
Angebot des Garantiegebers und Annahme des Käufers gem. § 151
Verkäufer als Vertreter des Garantiegebers
Als Vertrag zugunsten Dritter zw. Hersteller und Verkäufer, § 328
b) Käufer-Verkäufer
nur, falls Verkäufer übererfüllungsmäßigen Erfolg, der über das Kaufrecht hinausgeht, garantiert
Kaufvertrag, der Bestand hat (auflösende Bedingung für Garantievertrag, § 158 II)
Eintritt des Garantiefalls, d.h. idR:
Abweichen von der garantierten Beschaffenheit (Beschaffenheitsgarantie) oder
Auftreten eines Sachmangels innerhalb der Garantiefrist (Haltbarkeitsgarantie) oder
Ausbleiben eines über die Mangelfreiheit hinausreichenden Umstandes
Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus der selbstständigen Garantie?
§ 443 I
“Rechte aus der Garantie”
entweder ausdrücklich in selbstständigem Garantievertrag bestimmt oder
zu den in der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen oder
falls Garantie keine RF ausspricht: im Zweifel die gesetzl. Gewährleistungsrechte, § 437 analog, wobei:
anstelle des RR ein Anspruch auf Ersatz des Kaufpreises und
anstelle des Minderungsrechts ein Anspruch auf Zahlung des Minderungsbetrages tritt
Sekundäransprüche aus §§ 280 ff., wenn Garantiegeber seinen Verpflichtungen aus der Garantie nicht nachkommt
z.B. SE statt der Lstg., §§ 280 I, III, 281
Verzögerungsschaden, §§ 280 I, II, 286
Beachte: NICHT:
§ 276 I 1 Hs. 2, es sei denn, Dr übernimmt ausdr die verschuldensunabhängige SE-Haftung, da selbst bei Beschaffenheitsgarantie eines Dr dieser idR nicht konkludent verspricht, verschuldensunabhängig für sämtliche Schäden einzustehen
§ 444 Var. 2, da ohnehin kein Haftungsausschluss zw. Käufer und Dr möglich
§ 442 I 2 Var. 2, da Dr sich ohnehin nicht auf § 442 berufen kann
Welcher Streit existiert bei der Verjährung der selbstständigen Beschaffenheitsgarantie?
§ 438 analog
Beginn: Ablieferung an Käufer
M2: Regelverjährung, §§ 195, 199
Welchen Streit gibt es bei der Verjährung der selbstständigen Haltbarkeitsgarantie?
Beginn: str., ob mit Mangelentdeckung oder Ablieferung
Wie kann der Verkäufer gegen den Lieferanten gem. §§ 445a, 445b einen Rückgriff vornehmen?
normale Gewährleistungsansprüche: Verkäufer gegen Lieferanten aus § 437
Eigenständiger Aufwendungsersatzanspruch aus § 445a I
Wie prüft man den eigenständigen Aufwendungsersatzanspruch aus § 445a I?
I. Vss. des § 445a I
KV: V-Lieferant über neue Sache
KV am Ende der Kette, § 445a
falls aber am Ende verbraucher: Verbesserungen, § 478
V hat gem. § 439 II, III, VI S. 2 oder § 475 IV geschuldete Aufwendungen für NE getätigt
Vom K geltend gemachter Mangel war bereits bei GÜ vom Leferant auf V vohanden
Vermutung gem. § 478 I falls am Ende VGK
II. Kein Ausschluss der GWL
Vertrag:
a) § 478 II:
falls am Ende VGK: gleichwertiger Ausgleich erforderlich
Ausn.: SE, § 478 II 2
b) Allg. Grenzen: § 444, §§ 305ff.
Gesetz:
a) § 445a IV iVm § 377 HGB: Mängelrüge V —> Lieferant
b) § 442: Kenntnis/grob fahrlässige Unkenntnis
III. Durchsetzbarkeit
Verjährung gem. § 445b I, aber: Ablaufhemmung, § 445b II
IV. RF
Aufwendungsersatz, § 445a I
Wie prüft man normale GWL-Ansprüche des Verkäufers gegen den Lieferanten aus § 437?
I. Normale Vss., §§ 434 ff., ggf. Erleichterungen gem. § 478
Vss. des § 445a I
a) KV: V-Lieferant über neue Sache
b) KV am Ende der Kette, § 445a I
falls am Ende VGK: Verbesserungen gem. § 478
Erleichterungen gem. § 445a II, ggf. § 478
§ 445a II: Keine Fristsetzung bei § 281 I, § 323 I
§ 478 I: Falls am Ende VGK: Gleichklang mit der BWL-Umkehr des § 477 beim verkäuferregress
§ 445a III, § 478 III: gilt für gesamte Kette
Verjährung gem. § 438, aber: Ablaufhemmung, § 445b II
GWL-Ansprüche aus § 437
Zuletzt geändertvor einem Jahr