Erweiterter und klassischer Sicherheitsbegriff
Der erweiterte Sicherheitsbegriff geht von einem historisch etablierten, engen (klassischen)
Sicherheitsbegriff (Kern) aus.
Politische Veränderungen haben zu einer schrittweisen Erweiterung seit den 1950er Jahren geführt.
Der erweiterte Sicherheitsbegriff besteht aus - 4 - Dimensionen, welche noch einmal in sich unterteilt
sind.
Sachdimension
Beschreibt Politikbereiche, in denen Gefahren wahrgenommen werden sowie die Art
der Sicherheit, die gewährleistet werden soll.
Referenzdimesion
Beschreibt, wessen Sicherheit (durch die Sicherheitspolitik) gewährleistet werden
soll.
Raumdimension
Beschreibt die geographischen Bereiche auf die sich die Sicherheitspolitik bezieht
Gefahrendimension
Definiert die Unsicherheit, die durch Sicherheitspolitik überwunden werden soll.
PSMF
Ein privates Sicherheits- und Militärunternehmen ist ein Wirtschaftsunternehmen, das von einem
Staat oder einem Unternehmen beauftragt wird, in Kriegs- oder Krisengebieten militärische Aufgaben
zu erfüllen.
Trennungsgebot
Das Trennungsgebot beschreibt die organisatorische und funktionelle Trennung von Verfassungsschutz und Polizei
- es verbietet nicht den Informationsaustausch (informationelles Trennungsprinzip)
organisatorische Trennung
Angliederungsverbot von Nachrichtendiensten an Polizei
funktionelle Trennung
Aufgabenwahrnehmung darf nicht deckungsgleich sein
kompetenzrechtliche Trennung
Verbot der Ausstattung von Nachrichtendiensten mit
exekutiven Befugnissen; keine Weisungsrechte; kein Ersuchen
zu nicht befugten Maßnahmen (auch nicht bei Amtshilfe)
personelle Trennung
Verbot einer Personalunion zwischen Personal und
Nachrichtendienst
informationelles
Trennungsprinzip
Daten zwischen den Nachrichtendiensten und Polizeibehörden
dürfen grundsätzlich nicht ausgetauscht werden
Verschwimmen der Grenzen zwischen Innen und Außen
Transnational
in dem Sinne, dass die Akteure (ob PMK oder OK) über Ländergrenzen
hinwegarbeiten und kooperieren
Hybrid
in dem Sinne, dass sie sowohl politisch-religiös als auch ökonomisch motiviert
sein können
Professionell
in dem Sinne, dass feindliche Akteure besser organisiert sind als das eigene
Staatsgewaltmonopol / Streitkräfte
Rational
in dem Sinne, dass feindliche Akteure nutzen-maximierende nachvollziehbare
Ziele verfolgen, die aber sehr unterschiedlich ausfallen können.
Deshalb sind sie weniger berechenbar als staatliche Akteure
Four Block Warfare
Eine Krise in einem Land kann nur bekämpft werden, wenn alle vier Kriterien gleichwertig betrachtet
werden:
1. Humanitäre Aufgabe
2. Peace Keeping
3. bewaffneter Kampf
4. Psychologische Unterstützung / Information (Transparenz)
Eingriff
Ein Eingriff ist jedes staatliche Handeln, dass dem, Einzelnen ein Verhalten, das in den Schutzbereich
fällt, ganz oder teilweise unmöglich macht oder erschwert
Angemessen
Eine Maßnahme ist angemessen, wenn ihre Auswirkungen nicht im krassen Missverhältnis zum
angestrebten Zweck stehen.
Grundrechtsgleiche Rechte
Grundrechtsgleiche Rechte sind in Deutschland alle subjektiven Rechtspositionen mit Verfassungsrang, die nicht systematisch im Ersten Abschnitt des Grundgesetzes (GG) aufgeführt
sind; also keine Grundrechte sind, gegen deren Verletzung aber dennoch die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht statthaft ist.
Die grundrechtsgleichen Rechte sind in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG einzeln aufgeführt.
„Unrechtsstaat“ nach Ulrich Lohmann
Ein Staat, der unter missbräuchlicher Verwendung der Form bzw. des Mediums des Rechts oder
mittels gesetzlichem Un-Recht im Sinne von Anti-Recht die Menschenwürde von Personen negiert
und verletzt, indem statt fundamentaler rechtlicher Gleichheit eine existenzielle Diskriminierung durch
Ausgrenzung, Verfolgung bis hin zur psychischen und physischen Vernichtung vorgesehen und
fallweise oder sogar tendenziell ausgeführt wird.
Radbruch sche Formel
Die Radbruchsche Formel ist eine erstmals 1946 formulierte These des deutschen Rechtsphilosophen Gustav Radbruch. Dieser These zufolge hat sich ein Richter bei einem Konflikt
zwischen dem positiven (gesetzten) Recht und der Gerechtigkeit immer dann – und nur dann –
gegen das Gesetz und stattdessen für die materielle Gerechtigkeit zu entscheiden, wenn das fragliche Gesetz:
- als „unerträglich ungerecht“ anzusehen ist (Unerträglichkeitsformel) oder
- die im Begriff des Rechts grundsätzlich angelegte Gleichheit aller Menschen aus sich des
Gesetzgebers „bewusst verleugnet“ (Verleugnungsformel)
nennen Sie die drei Pfeiler des Rechtsstaates nach Michael Stolleis und
erläutern diese jeweils kurz in einem Sat
Grundrechte: die Grundrechte binden gem. Artikel 1 (3) GG die Gesetzgebung, Rechtsprechung und vollziehende Gewalt an unmittelbar geltendes Recht und schaffen für die Individuen einen Freiraum.
Gewaltenteilung: Gewaltenteilung trägt zum Rechtsstaat bei:
- Missbrauchs- und Willkürherrschaft soll verhindert werden
- Machtkonzentrationen werden verhindert
- gegenseitige Kontrolle und Beschränkung der staatlichen
Gewalten wird ermöglicht
Effektiver Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte:
ist im Artikel 97 GG niedergeschrieben
- ohne diese grundrechtsgleiche Rechtsnorm würde keine
Möglichkeit bestehen Grundrechte einzufordern, folglich
würden Grundrechte nur auf dem Papier existieren
- auf Basis dieser grundrechtsgleichen Norm können Kontrollen
der staatlichen Gewalt durchgesetzt werden
- die Judikative selbst wird durch Instanzen „kontrolliert“ (letzte
Instanz ist das BVerfG)
Gewährleistungen aus dem Gesetzlichkeitsprinzip:
Schriftlichkeitsgebot /
Gewohnheitsrechtsverbot
Strafbarkeit einer Handlung muss in einem Gesetz normiert
werden. Verbot von strafbegründendem Gewohnheitsrecht
Bestimmtheitsgrundsatz
Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen müssen in einer
Strafnorm so präzise formuliert werden, dass erkennbar ist,
welches Verhalten verboten ist
Analogieverbot
der Anwendungsbereich einer Strafnorm darf nicht zu Lasten des Täters über den Wortlaut hinaus erweitert werden
Rückwirkungsverbot
strafbegründende (ob) oder strafverschärfende (wie)
Bestimmungen dürfen keine rückwirkende Wirkung entfalten
Rechtsweggarantie Art. 19 (4) GG
Eröffnung eines Rechtswegs (Zugang zum Gericht)
und Gewährleistung eines wirksamen Rechtsschutzes
durch die Gerichte bei einer Verletzung subjektiver
Rechte durch die öffentliche Gewalt.
Widerstandsrecht Art. 20 (4) GG
Subsidiäres Ausnahmerecht, das die Ausübung von
Widerstand als letztes Mittel zur Erhaltung oder
Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung
gegen diejenigen gestattet, die an der Beseitigung
dieser Ordnung mitwirken (z.B. Putschisten).
Recht auf gesetzlichen Richter Art. 101 GG
Das Grundrecht umfasst das Gebot, dass niemand
seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf.
Durch Gesetz muss die sachliche, örtliche und
instanzielle Zuständigkeit so eindeutig wie möglich
abstrakt und im Voraus festgelegt werden;
sowie das Verbot der Bildung von
Ausnahmegerichten
Anspruch auf rechtliches Gehör Art. 103 (1) GG
Gelegenheit für jede/n Beteiligte/n in einem
gerichtlichen Verfahren, sich in tatsächlicher und
rechtlicher Hinsicht vor Erlass einer Entscheidung zu
äußern.
Schutzgut ist die Gewährleistung eines fairen
Verfahrens.
Verbot rückwirkender Strafe Art. 103 (2) GG
Schutz vor willkürlicher Ausdehnung und Ausübung
staatlicher Strafgewalt durch das
Gesetzlichkeitsprinzip
Verbot der Doppelbestrafung Art. 103 (3) GG
Schutz vor Doppelbestrafung und
Doppelstrafverfolgung wegen derselben Tat auf
Grund allgemeiner Strafgesetze.
Rechtsgarantien bei Freiheitsentziehung Art. 104 GG i.v.m Art. 2 (2) S. 2 GG
Zusammen mit Art. 2 (2) S. 2 GG schützt Art. 104 GG
die Freiheit der Person.
Art. 104 GG enthält ein Recht auf Einhaltung der in
der Norm genannten form- und verfahrensrechtlichen
Anforderungen an einen Eingriff in die Freiheit der
Person durch eine freiheitsbeschränkende oder
-entziehende Maßnahmen.
Aggression
eine Aggression besteht in einem gegen Personen oder Objekte gerichteten Austeilen schädigender Reize
Eine Aggression kann offen oder verdeckt, positiv oder negativ sein
Wichtig ist die Absicht des Handelns!
Wer jemanden Überfährt, der ihm vor das Auto gelaufen ist, handelte nicht
unbedingt aggressiv
Frustrations Aggressions
Frustration
ist ein Gefühlszustand, der Eintritt, wenn eine Zielreaktion
gestört wird
ist ein Verhalten mit der Absicht, einen Organismus oder
Organismusersatz zu schädigen oder zu bedrohen
Kernhypothesen Frustration Aggression
- Frustration führt immer zu Aggression und beobachteter Aggression muss
Frustration vorausgegangen sein
- die Stärke der Aggression ist proportional zur Stärke der Frustration
- durch Aggression erfolgt Reinigung (Katharsis), d.h. die Abreaktion
reduziert das Aggressionspotenzial
- eine Hemmung der Aggression führt zur Verschiebung auf andere Objekte
(bspw. ein vom Vorgesetzten kritisierter Mann tritt später gegen seinen
Schreibtisch)
Definition - Psychische Störung
Eine psychische Störung ist eine bedeutsame Störung in den Kognitionen (Wahrnehmung), in der
Emotionsregulation (Gefühle) oder im Verhalten einer Person.
Psychische Störungen sind typischerweise verbunden mit bedeutsamen Leiden oder Behinderungen
hinsichtlich sozialer oder berufs- / ausbildungsbezogener und anderer wichtiger Aktivitäten.
Kriminalitätsfurcht
„Kriminalitätsfurcht“ bedeutet, dass der Mensch Angst hat, von Kriminalität betroffen zu werden.
Nicht nur materielle und immaterielle Schädigung durch bereits geschehene Straftaten, sondern auch
[besonders] die Überzeugung, künftig davon betroffen sein zu können, kann für Individuen wie Gruppen
konsequenzenreich sein.
soziale Kriminalitätsfurcht
die allgemeine subjektive Einschätzung der Bedrohung der
Gesellschaft durch Kriminalität
personale Kriminalitätsfurcht
die Sorge und die Angst selbst persönlich bedroht zu sein
und somit Opfer werden zu können
Subjektive Sicherheit
Subjektive Sicherheit oder auch (Un-)Sicherheitsgefühl ist die subjektive (vorurteilsvolle, unfreie, einseitige)
Wahrnehmung und Einschätzung von Sicherheit.
Einerseits bezieht sich dies auf die persönliche Situation (z.B. Gesundheit, Vermögen) und andererseits auf
die allgemeine / gesellschaftliche Lage (z.B. Umwelt, Wohngegend und Kriminalität).
Phänomenologie Schleusungskriminalität
Unter Schleusungskriminalität werden alle strafrechtlich relevanten Teilnahmeformen und Unterstützungshandlungen verstanden, die darauf abzielen, die unerlaubte Einreise von Ausländern zu ermöglichen, deren unerlaubten Aufenthalt zu verfestigen oder das Asylrecht zu missbrauchen. Darüber hinaus
umfasst der Begriff auch Begehungsformen der Durch und Ausschleusung von Ausländern in andere Staaten
Kriminalistischer Tatort
Kriminalistische Tatorte sind jene Orte, an denen sich kriminalistisch
relevante Tathandlungen ereignet haben.
Hierbei wird unterschieden in Tatort im engeren Sinn und Tatort im weiteren Sinn.
Tatort im engeren Sinn
Tatorte im engeren Sinn sind die eigentlichen Orte der Tat, also wo
die unmittelbare Tat stattgefunden hat.
Beim vorliegenden Sachverhalt stellt die unmittelbare Umgebung des
Kontrollortes am Ausgang den TO im engeren Sinn dar.
Tatort im weiten Sinn
Tatorte im weiteren Sinn sind alle Örtlichkeiten, die mit dem
Hauptereignis in Zusammenhang stehen, wie zum Beispiel Orte der
Vor- und Nachbereitungshandlungen, Fundorte, Zu- und Abgangsorte.
Verdeckte Maßnahmen
Verdeckte polizeiliche Maßnahmen zur Informationsbeschaffung sind
für den Betroffenen und Dritte nicht erkennbare Maßnahmen.
Verdeckter Ermittler
Verdeckte Ermittler sind besonders ausgewählte,
ausgebildete und ausgestattete PVB des Ref. 35, die
unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten
veränderten Identität (Legende) ermitteln.
Die Identität des verdeckten Ermittlers wird im
Strafverfahren geheim gehalten.
Der Einsatz von VE im Rahmen der Strafverfolgung ist
in den §§ 110a – 110c StPO geregelt.
Einsätze von VE unterliegen ausnahmslos dem
Entscheidungsvorbehalt des Präsidenten des
BPOLP
Nicht offen ermittelnder Polizeibeamter
Polizeibeamte, die – nicht unter einer dauerhaft angelegten Legende – gelegentlich und mit konkretem Ermittlungsauftrag verdeckten auftreten (z.B. als Scheinkäufer).
Einsatz ist auch außerhalb einer Katalogtat des
§ 110a (1) StPO zulässig. Er steht (grundsätzlich) im
weiteren Verfahren selbst als Zeuge zur Verfügung.
Legende, aber kurzzeitig.
Problem: Mehr als 3 Kontakte zwischen
Zielperson und NoeP
Die Praxis stuft den Beamten als
verdeckten Ermittler ein, wenn er mehr als
3 Außenbeziehungen mit dem
Beschuldigten gehabt hat
Diversion
Diversion ist im deutschen Jugendstrafrecht ein Mittel, gegen den jugendlichen Straftäter um ein volles
Jugendstrafverfahren „umzuleiten“ und damit insbesondere die Hauptverhandlung und eine frühzeitige
Stigmatisierung (Zuordnung zu einer bestimmen negativ bewerteten Kategorie) als Straftäter zu
vermeiden.
Vorraussetzung vereinfachtes Verfahren
- Vorgang ist nicht diversionsgeeignet
- einfache Beweislage durch Antreffen auf frischer Tat, Geständnis oder eindeutige glaubhafte
Zeugenaussagen
- max. 3 Zeugen sind bekannt (Ausnahmen in Absprache mit der StA möglich)
- es sind keine umfassenden kriminaltechnischen Untersuchungen notwendig
- es sind keine schwerwiegenden Verletzungen bei Gewaltdelikten entstanden
Transparenz
dem Mitarbeiter werden wichtige Führungsmaßnahmen und
Entscheidungsgründe erläutert und ihm dadurch durchschaubar
gemacht
Beteiligung
Beteiligung bedeutet die grundsätzliche Einbeziehung der Mitarbeiter bei der
Zielfestlegung, der Entscheidungsvorbereitung und der Realisation.
Delegation
Delegation ist die Übertragung von Aufgaben und Kompetenzen sowie
der sich daraus ergebenden Verantwortung.
Subsidiaritätsprinzip
das Subsidiaritätsprinzip bedeutet, dass jede
Aufgabe / Teilaufgabe der untersten Stelle in
der Hierarchie zugewiesen werden soll, deren
Fachverstand für die Erledigung gerade noch
ausreichend ist
Kongruenzprinzip
dem Mitarbeiter müssen somit so viel Personal,
Mittel und Zeit zur Verfügung gestellt werden,
dass er die Aufgabe realistisch erfüllen kann.
Das heißt, Aufgaben, Verantwortung und
Kompetenz müssen einander entsprechen
Repräsentation
ist das berechtigte Interesse des eigenen Dienstbereiches nach außen und
Entscheidungen vorgesetzter Bereiche loyal und engagiert nach innen
vertreten werden. Sie schließt ein eigenes vorbildliches Verhalten ein.
Repräsentation Außen
Die Führungskraft hat ihren Dienstbereich gegenüber:
- Übergeordneten
- auf gleicher Ebene befindlichen Stellen / Organisationen
- der Öffentlichkeit
aktiv zu vertreten
Repräsentation Innen
Führungskraft hat Entscheidungen und Führungsmaßnahmen vorgesetzter Stellen gegenüber ihren Nachgeordneten engagiert, glaubhaft und überzeugend zu vertreten
- eigene Meinung ist zulässig, jedoch situativ angemessen zu
kommunizieren
- bei Mitarbeitern dürfen keine Zweifel an der Loyalität entstehen
- Repräsentation nach Innen schließt auch das eigen vorbildliche
Verhalten ein
Kontrolle
ist die Überprüfung, inwieweit das vorgegebene Ziel oder selbst gesetzte Ziele erreicht wurden.
Dazu ist es erforderlich, den tatsächlichen Zustand festzustellen und mit dem
gewollten Zustand zu vergleichen (SOLL - IST Vergleich)
- Ziele gemeinsam erarbeiten (Beteiligung)
- konfliktträchtiges Feld
- Kontrolle ist keine kleinliche Fehlersuche
Kontrollgrundsätze
- Kontrollierender ist dem MA unmittelbar vorgesetzte Führungskraft
- der Kontrollmaßstab ist dem MA rechtzeitig vorher bekannt zu geben
- Kontrollen sind gründlich und dem Kontrollgegenstand entsprechend
vorzubereiten
- Kontrollen sind in angemessenen Zeitabständen vorzunehmen
- Kontrollen finden grundsätzlich angekündigt statt
- Kontrollen sind sachlich und möglichst vorurteilsfrei vorzunehmen
- Kontrollergebnisse sind unverzüglich bekannt zu geben
Mögliche
Kontrollergebnisse
Bestätigung
ist auszusprechen, wenn der Kontrollierte ein normales
Verhalten gezeigt und das angestrebte Ziel erreicht wurde
Anerkennung
ist vorzunehmen, wenn der Betroffene das Ziel trotz
erheblicher Schwierigkeiten erreicht hat
Korrektur
ist erforderlich, wenn der Betroffene zwar das Ziel
erreichen will, aber Fehler passieren, auf die er Einfluss
hätte haben können und er dadurch das Ziel verfehlt
Kritik
ist dann anzuzeigen, wenn der Mitarbeiter wissentlich
falsch handelt, bewusst gegen Anordnungen verstößt
oder eine grobe Sorgfaltspflicht verletzt und dadurch das
Ziel verfehlt
Leistungsfeststellung und Bewertung
- hohe Bedeutung, wichtige Führungsaufgabe
- Objektivität, Wahrnehmungsfehler bewusst machen
- Ausgewogenheit („+, -“)
- Klarheit der Bewertungsmaßstäbe, Standards
Kurzbeschreibung des KFS
Das kooperative Führungssystem ist die Gesamtheit aller Regelungen und Leitlinien, die eine
Führungsraft bei der Führung ihrer Mitarbeiter zu beachten hat.
Es ist seit 1974 im Einsatz und gem. PDV 100 eine verbindliche Führungsvorschrift der Polizei.
Weiterhin ist es einer von drei Kernbausteinen kooperativer Führung.
R 1
R 2
R 3
R 4
F 1
Diktieren
- Führungskraft gibt das Ziel vor und legt erforderliche Handlungsschritte fest
- kontrolliert häufig Fortgang der Umsetzung
F 2
Argumentieren
- Führungskraft übernimmt Anleitung und Steuerung des Mitarbeiters
- bezieht Mitarbeiter jedoch in Führungsprozess mit ein
- kontrolliert stichprobenartig
F 3
Partizipieren
- Führungskraft gibt das Ziel vor, überlässt Umsetzung dem Mitarbeiter
- fördert und unterstützt die Aufgabeerfüllung
- Ergebnisse werden kontrolliert
F 4
Delegieren
- selbstständige und zweckgerichtete Aufgabenerfüllung des Mitarbeiters
- Führungskraft kontrolliert Ergebnis
- Mitarbeiter kontrolliert sich selbst
Sachliche Dimensionen
- Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Bewältigung von Aufgaben, bzw. Herangehensweise
zur Zielerreichung
- grundsätzlich als positiv anzusehen, da durch Kooperation ein akzeptables Ergebnis erzielt
werden kann
- Konflikt kann auf sachlicher Ebene gelöst werden (setzt lediglich Kooperationsbereitschaft
beider Konfliktparteien voraus)
Emotionale Dimensionen
- tritt auf, wenn die Beziehung zwischen Mitarbeitern untereinander oder zwischen Mitarbeitern
und Führungskraft gestört ist
- Grund sind gefühlsmäßige Gegensätze
- wirkt sehr negativ auf sachliche Konfliktlösung
Wertmäßige Dimensionen
- wenn Wertvorstellungen unüberbrückbar einander gegenüberstehen
- es ist zu versuchen den Konflikt auf die sachliche Ebene zu übertragen
- eine kooperative Lösung ist hier nur auf Sachebene erreichbar
Man unterscheidet drei Konfliktdimensionen, die sachliche, die emotionale und die wertmäßige Konfliktdimension.
Die sachliche Konfliktdimension umfasst Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Bewältigung
von Aufgaben, bzw. Herangehensweise zur Zielerreichung.
Die emotionale Konfliktdimension tritt auf, wenn die Beziehung zwischen Mitarbeitern untereinander
oder zwischen Mitarbeitern und Führungskraft gestört ist.
Die wertmäßige Konfliktdimension tritt auf, wenn Wertvorstellungen unüberbrückbar einander
gegenüberstehen.
Vorbehalt des Gesetzes
Der [§…] greift in das Grundrecht der [Grundrecht] gem. Art. [Artikel] GG ein.
Nach dem Vorbehalt des Gesetzes gem. Artikel 20 (3) GG bedarf es für Maßnahmen der
Eingriffsverwaltung in die Grundrechte einer gesetzlichen oder auf gesetzlicher Grundlage
beruhenden Ermächtigungsgrundlage.
Die [Maßnahme] der [Polizei / StA] stellt ein Handeln der vollziehenden Gewalt dar.
Der [ §…] ist in der Strafprozessordnung normiert, welche ein Parlamentsgesetz darstellt.
Gefahr im Verzuge
Gefahr im Verzug liegt vor, wenn die Einholung einer schriftlichen richterlichen Entscheidung den
Erfolgt bzw. Zweck der Maßnahme beeinträchtigen bzw. vereiteln würde.
Verhältnismäßigkeit
Die Maßnahme müsste verhältnismäßig sein. Dazu muss sie geeignet, erforderlich und angemessen sein:
Geeignet ist eine Maßnahme, wenn sie zwecktauglich ist, um den legitimen Zweck beziehungweise das verfolgte Ziel zu erreichen
Erforderlich ist sie, wenn die Maßnahme unter mehreren das geringfügigste Mittel zur Erreichung des des Ziels darstellt.
Angemessen ist die Maßnahme, wenn sie nicht außer Verhältnis zu dem verfolgten Zweck steht im Rahmen der Rechtsgüterabwegung
Höherrangiges Recht
Damit die Maßnahme wirksam ist, darf sie nicht gegen höherrangiges Recht (EU-Verordnungen) verstoßen.
Verstöße gegen höherrangiges Recht sind aus dem SV nicht ersichtlich!
Problematisch könnte hier das Zitiergebot gem. Artikel 19 (1) S.2 GG werden.
Grundsätzlich gilt jedoch das Zitiergebot für vorkonstitutionelle Gesetze wie die StPO nicht.
Gleichwohl enthält das Änderungsgesetz welches die Befugnis zur [Maßnahme] geschaffen hat einen
erforderlichen Hinweis aus das Zitiergebot.
Zuletzt geändertvor einem Jahr