Rechtliche Aspekte: welche Gesetze tangieren die Diagnostik? Inhalte der Gesetze, etwas ausführlicher: AGG - ethische Richtlinien: Organisationen und deren Selbstverständnis, Qualitätssicherung (ITC, DIN etc.), Zusammenfassung bisheriger zentraler Inhalte - Wahrnehmungs- & Beobachtungsfehler, Subjektivität der Wahrnehmung, diverse verzerrende Effekte und Gegenmaßnahmen
bei Gesetzen: Nicht alle Details und §§; wichtig ist zu wissen, was diese jeweils grob regeln. - Wahrnehmungs- und Beobachtungsfehler: Warum? Welche? Folgen? Gegenmittel?
Europäisches Recht (Recht der Europäischen Gemeinschaft)
Für Europäer oder in Europa lebende und arbeitende Menschen das ranghöchste Gesetz und „... hat Vorrang vor dem gesamten nationalen Recht, also auch vor den Bestimmungen des Grundgesetzes
Normenpyramide im Recht (Recht der Europäischen Gemeinschaft)
Europäische Menschenrechtskonvention (Recht der Europäischen Gemeinschaft)
„Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz“.
z. B.
Informationen, die Personen nicht freigeben wollen, wie z. B. Beobachtungsbewertungen aus dem Assessment Center, verdeckte Verhaltensbeobachtungen
Datenschutz: Weitergabe von diagnostischen Informationen •...
Grundgesetz
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“
Privat-wirtschaftlich (Betriebsverfassungsgesetz)
Mitbestimmung, Zustimmungsrecht des Betriebsrates bei Personalentscheidungen:
Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze:
Absatz 1: Personalfragebögen muss der Betriebsrat zustimmen. Stimmen sie nicht zu, entscheidet die Einigungsstelle und ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
Absatz 1 gilt für persönliche Angaben in schriftlichen Arbeitsbverträgen, die zu allgemeinen Verwendung des Betriebs gelten und aufstellung allgemiener Beurteilungsgrundsätze
Bei der Auswahl von Versetzung, Umgruppierung und Kündigungen, muss der Betriebsrat zustimmen. Ansonsten übernimmt der Arbeitgeber die Einigungsstelle. Diese ersetzt dann die EInigung zwischen AG und AN
In einerm Betrieb mit 500 MA kann der Betriebsrat fachliche und persönliche Vorraussetzungen und soziale Gesichtspunkte verlangen. Bei Aufstellung von Richtlinien und Maßnahmen. Ansonsten Einigungsstelle
Versetzung: Zuweisung eines anderen Arbeitbereiches muss über einen Monat gehen oder mit einer Änderung der Umstände verbunden ist. Wenn AN nicht an einem Arbeitsplatz beschäftigt sind, gilt die bestimmung des Arbeitsplatzes nicht als Versetzung
Auswahlrichtlinien (`Personalauswahl ́: Einstellung, Versetzung, Neuorganisation und Kündigung)
Öffentlich-rechtlich (Bundespersonalvertretungsgesetz)
Mitbestimmungsrecht des Personalrates bei Personalentscheidungen
Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze (Arbeiter/Angestellte):
Wenn keine gesetzliche oder tarifliche Regelung, kann der Personalrat über den Abschluss von Dienstvereinbarungen mitbestimmen über
Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen für An
Inhalt von Personalfragebogen für AN
Beurteilungsrichlinien für Arbeitnehmer
Auswahlrichtlinien (Beamte) (`Personalauswahl ́: Einstellung, Versetzung, Neuorganisation und Kündigung)
Wenn keine Tarifliche oder gesetzliche Regelung besteht, kann der Personalrat über Abschluß von Dienstvereinbarungen mitbestimmen Über:
Der Personalrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, gegebenenfalls durch Abschluß von Dienstvereinbarungen mitzubestimmen über
1. Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen für Beamte,
2. Inhalt von Personalfragebogen für Beamte, 3. Beurteilungsrichtlinien für Beamte
Die Gesetzesinhalte regeln den Umgang mit personalbezogenen Daten (Bundes- und Landesdatenschutzgesetze)
BDSG definiert die Bereiche der personalbezogenen Daten (Zugehörigleit zu religiösen Gruppen, Gesundheit, sexuelle Ausrichtunge und Gewerkschaftszugehörigkeit)
BDSG umfasst die Bußgeld/Strafvorschriften, die bei der Verletzung dieser nach dem BDSG geregelten Inhalte, erwartet werden können (Geld- oder Freiheitsstrafen)
Strafgesetzbuch
Umgang mit der Schweigepflicht
Wer anvertrautes Geheimnis, welches persönlich, Betriebs-oder Geschäftsgeheimnis öffentlich macht muss mit Geld- oder Freiheitsstrafen bußen
Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,
Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung
Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt
Personen die verpflichtet sind, innerhalb eines wissenschaftlichen Forschungshaben gesetzlich Verpflichtet sind die Geheimhaltungspflich einzuhalten
Einordnung (seit Ende 2014 nicht mehr gültig
Die Eichordnung (EO) regelt die allgemeinen Anforderungen an Messgeräte mit einer innerstaatlichen Zulassung und Eichung.
Eichtechnische Prüfung besteht aus der formalen Anforderungen unnd der Messtechnischen Prüfung und der bewertung der Prüfungsergebnisse
Entweder in einem Vorgang, in mehreren Vorprüfungen oder einer Abschlussprüfung
Eichtechnische Prüfung muss den angegebn Messerberich unter berücksichtigung der Fehlergrenzen abdecken. Behörde kann auf eine eichtechnische Prüfung in den Messbereichen verzichten, die geringer als die Fehlergrenzen sind
Mess- und Eichverordnung
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Das AGG hat das Ziel (u. a. berufsbezogene) Benachteiligungen vorzubeugen
Ziel
Benachteiligung aus Gründen Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Anwendungsbereiche
Benachteiligungen sind nach unzulässigkeit in Bezug auf:
Allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung, Weiterbildung oder Umschulung
den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
die sozialen Vergünstigungen
Auswahlkriterein und Einstellungsbedingungen, selbstständiger- und unselbständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig vom Tätigkeitenfeld und beruflicher Position und beruflichen Aufstieg
Arbeitsbedingungen, Arbeitsentgelt, Entlassungsbedingungen
Berufliche Anforderungen
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
Eine unterschiedliche Behandlung einer Grundes in §1 ist zulässig, wenn der Grund wegen dieser Art der auszuübenen Tätigkeit der Bedingungen ihrer Ausübungen eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderungen angemessen ist
Warum entstehen Wahrnehmungs- und Beobachtungsfehler?
Unsere menschliche Wahrnehmung und Beobachtungen sind fehleranfällig (auch Beobachtungen im Rahmen von Assessment Centern, Vorstellungsgesprächen)
Beobachtungsfehler:
Wahrnehmung führt zur Interpretation
Fehler im Beobachtungsprozess
Fehler zu Lasten des Beobachters
Wahrnehmung
werden verzerrt
Halo-Effekt/Hof-Effekt: Eine postitve oder negative Eigenschaft dominiert den Gesamteindruck
Erwartungseffekt: alle Beobachtungen werden in eine bestimmte Richtung verzerrt
Logischer Fehler: Gewisse Persönlichkeitsmerkmale gehören “logisch” zusammen (Gepflegte Personen sind anständig und höflich)
Interpretation:
Persönliche Tendenzen und Dispositionen bei der Interpretaton von von Beobachtungen:
situationsbedingte Beurteilungsfehler z. B. psychische Verfassung des Beobachters, Tageszeit, äußere Umgebung etc.
Egoismus Beurteilung wird „bewusst“ schlecht oder gut vorgenommen, je nach persönlichen Zielen des Beobachters
Sympathie und Antipathie
Erinnerungen
Vorrangeffekt/erster Eindruck (primacy-effect) zeitlich früher gewonnene Informationen überlagern später hinzukommende Informationen
Nach-/Neuheitseffekt (recency-effect) kürzlich oder am Ende gewonnene Informationen werden stärker berücksichtigt
Fehler zu Lasten der Beobachteten
Die Personen, die beobachtet werden, können sich in einem Beobachtungssetting anders verhalten als in einer „normalen“ Situation:
Reaktivität Beobachtete verhalten sich aufgrund der Beobachtung anders als
sie das normalerweise tun würden
• Erwartungseffekt des Beobachteten Beobachtete verhalten sich so wie sie denken, dass es von ihnen erwartet wird
Welche Wahrnehmung und Beobachtungsfehler
Im Beobachtungsprozess soll eine eindeutige Trennung zwischen Beobachtung und Bewertung erreicht werden
Folglich müssen Wahrnehmungs- und Beobachtungsfehler minimiert werdenGüte der Beobachtungen
Fehler zu Lasten des Beobachters:
Interpretation oder Deutung
Erinnerung
Wiedergabe – Abbildungsfehler
weitere Fehler
Beobachtete Personen können sich anders Verhalten, wenn sie wisse, dass sie beobachtet werden
• Reaktivität Beobachtete verhalten sich aufgrund der Beobachtung anders als
• Erwartungseffekt des Beobachteten Beobachtete verhalten sich so wie sie denken,
dass es von ihnen erwartet wird
Fehler zu Lasten der Methode
Wahrnehmung & Beobachtungen (von der Wahrnehmung zur Messung)
Hierachie der Güte wissenschaftler Beobachtungsmethoden: Experiment, Test, Befragung (strukturiert) Beobachtung (Systematisch), Befragung (unsystematisch) und Beobachtung (unsystematisch)
Bewertung: Je kontrollierter und strukturierter desto fehlerfreier können Beobachtungen durchgeführt werden!
Folgen: Beobachtung- und Befragungmethoden sind i.d.R den schwächsten Messmethoden zuzuordnen
Ansätz zu Optimierung: Wissenschaftlich-systematische Beobachtung
Beobachtungs- und Messmethoden
Je kontrollierter und strukturierter desto fehlerfreier können Beobachtungen durchgeführt werden!
Beobachtungsmethoden:
Experiment
Test
Befragung (strukturiert)
Beobachtung (systematisch)
Befragung (unsystematisch)
Beobachtung (unsystematisch)
Optimierung: Wissenschaftlich-systematische Beobachtungen und Einpflegen von Regeln, Struktur und Kontrolle - zur Steigerung der Objektivität
Konstrukt(e) festlegen
Methoden und Verfahren bestimmen
wenige Beobachtungsmerkmale wählen, inhaltlich genau definiert und abgegrenzt
systematische Beobachtungsprotokolle
Beobachterschulung
Evaluation der Beobachterübereinstimmung
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