Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung umfasst
Gefühlsäußerungen, Äußerungen des unbewussten Erlebens
und Ausdrucksformen der Sexualität.
Geschützt ist insbesondere die nichtöffentliche Kommunikation
mit Personen des höchstpersönlichen Vertrauens, die in der
berechtigten Annahme geführt wird, nicht überwacht zu werden.
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