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Zivilrecht
Definitionen/ Aufbauschema/ P
AA
von Atak A.
Duldungsvollmacht
liegt vor, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt, wobei bereits ein einmaliges Gewährenlassen ausreicht, und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahingehend verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist.
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Atak A.
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vor 5 Monaten
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