Sozialversicherung
-Krankenversicherung
-Rentenversicherung
-Unfallversicherung
-Arbeitslosenversicherung
-Pflegeversicherung
Arbeitslosenversicherung
Träger: Bundesagentur für Arbeit
Pflicht: Alle Arbeitnehmer, Auszubildende
Leistung: Arbeitslosengeld 1, Kurzarbeit, Arbeitsflrderung (Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Umschulung)
Finaziert: 50/50
Beitragssatz: 2,5%
Gesetzliche Krankenversicherung
Träger: Krankenkasse (Aok, Betriebskrankenkasse)
Pflichtversicherung: Arbeitnehmer mit brutto Einkommen bis 5062,5€ außerdem Auszubildende, Arbeitslose , Rentner , Studenten und Landwirte.
Alle anderen versichern sich privat oder freiwillig gesetzlich
Leistungen: -Behandlungskosten beim Arzt und KH
-Heil und Arzneimittel
-Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit ü 6 Wochen
-Mutterschaftshilfe
-Vorsorgeuntersuchung
-Rehablitationsmaßnahmen
Finanziert 50/50
Beitragssatz 14,6
Rentenversicherung
Träger: Deutscher Rentenversicherungs Bund
Pflichtversicherte: Arbeitnehmer , Auszubildende, Arbeitslose außerdem Handwerker u. Landwirte
Leistung: -Rente im Alter
-Rente bei Erwerbsunfähigkeit abhängig von grad der Erwerbsunfähigkeit bei 3-6h Arbeit täglich Teilerwerbsunfähigkeit wenn weniger volle Erwerbsunfähigkeit.
-Hinterbliebenen Rente
Finanziert: 50/50
Beitragssatz: 18,6%
Pflegeversicherung
Träger: Pflegekassen der Krankenkasse
Pflichtversichert: Alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung
Leistung: Geldleistung für Pflege zu Hause oder Heim (Pflegegeld) je nach Schwere des Falls (5.Pflegegrade)
Beitragssatz: 3,05% ohne Kinder + 0,25%
Unfallversicherung
Träger: Berufsgenossenschaft, Unfallkassen
Pflichtversicherte: Alle Arbeitnehmer u. Auszubildend, Schüler, Studenten ( Versichert durch Arbeitgeber, Schule und Uni )
Leistung: Unfallvergütung bei Arbeitsunfällen ( wegeunfall) und Berufskrankheit
Behandlungskosten
Rehabilitationsmaßnahmen
Umschulung
Rente bei Erwerbsunfähigkeit und für Hinterbliebene
Finanziert: 100% Arbeitgeber
Beitragssatz abhängig von Schadensklasse des Unternehmens und Lohnsumme
Individualversicherung
Sind Versicherung die der einzelne freiwillig oder verpflichtend abschließt um sich oder andere Personen zu schützen
Kfz
Berufshaftpflicht
Hausrats
Private Haftpflicht
Unfall
Rechtsschutz
Lebensversicherung
Private Renten oder kranken Versicherung
Personenversicherung
Schützt bei Einkommensverlust
Sachversicherung
Ersetzt Sachschäden die eigenen oder von fremden
Vermögensversicherung
Schützt vor Ansprüchen andere aufsschades Ersatz
Vermögensvildende Versicherungen
Bauspar Vertrag
Riester Rente
Lebensversicherung verschiedene Form ( einzahlen wie Sparbuch oder in Form einer Absicherung seiner Hinterbliebenen)
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