Anfangsverdacht
Definition
Wie begründen
zureichend tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat
Begründen
Konkrete Tatsachen i v m kriminalistische Erfahrungen
Zumindest Indizien
Begründungen nicht
reine Vermutungen
Unrichtige Behauptungen
Strafanzeige ohne AV
Dringender Tatverdacht
3
liegt vor, wenn nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehemer einer Straftat ist
1 gegenwärtigen Stand der Ermittlungen
2 die WKT groß ist
3 Bs Töter oder Teilnehmer einer Straftat ist
(Hinreichender Tatverdacht )
Wer prüft ihn
Wahrscheinlichkeit der Verurteilung nach Abschluss der Ermittlungen
Sta als “Herrin des Strafverfahren” ist Anklagebehörde und besitzt Anklagemonopol
Nach Aktenlagen muss Verurteilung über 50%liegen
Beschuldigter
4
Person,
die konkret verdächtigt wird,
eine strafbare Handlung begangen zu haben
und gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist.
Verdächtiger
Wann kommt man in Betracht
Kommt als Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren Strafttat in Betracht
In Betracht kommt (geringe Voraussetzungen) bspw.: zeitlich/örtliche Komponente; Zeugen/ Personenbeschreibung
Unverdächtiger
Kommt nicht als Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren Straftat in Betracht
Welche 4 Pflichten gibt es
Strafverfolgungspflicht
Erforschungspflicht
Beweissicherungspflicht
Aktenvorlagepflicht
Gefahr im Verzug
2
Liegt vor, wenn die Einholung eines vorherigen richterlichem Beschlusses den Ermittlungserfolg ganz oder teilweise vereitlen oder gefährden würde
Erforderliche Maßnhamen
Erforderlich ist eine Maßnahme, wenn es unter mehreren möglichen Maßnahmen keine andere mildere Maßnahme gibt das polizeiliche Ziel zu erreichen
Festhalten
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Festhalten im Sinne des 163 b? (1) S 2 ist jede gegen den Willen des Betroffnenen vorgenommene Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit
über die Zeit hinaus, die notwendigerweise für jede als bald mögliche Identitätsfeststellung benötigt wird,
ferner jede unfreiwillige Verbringung an einen anderen Ort
Durchsuchen Person
Das Durchsuchen der Person besteht in dem Suchen in der Kleidung und auf der Körperoberfläche nach Gegenständen oder Zeichen, die zur Identifikation beitragen können z.b Ausweise, Papiere, Tätowierungen und Muttermale
Mitgeführte Sachen
Mitgeführte Sachen sind solche, über die der Betroffene zurzeit der Durchsuchung die tatsächliche Sachherrschaft ausübt; wer Eigentümer oder Besitzer im zivilrechtlichen Sinne ist, ist ohne Bedeutung
ED Maßnahmen
Ed Behandlung ist die Feststellung äußerer, unveränderlicher, körperlicher Merkmale
(Möglich sind: Lichtbilder, Fingerabdrücke, Messungen, ähnliche Maßnahmen )
Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
Steht die Eingriffsmaßnahme und die damit verbundenen Grundrechtseingriffe im angemessenen Verhältnis zur Schwere der begangenen Straftaten/Owis und der Stärke des Tatverdachts?
Prüfungsschema
IDF beim Verdächtigen
1 Vorprüfung
2 Materielle Rechtmäßigkeit
Eingriffsermächtigung: Norm nennen §163b (1) StPO
Adressat : Verdächtiger, definieren + Sv Bezug
Zweck . Feststellung Identität
A Rechtsfolge (Generalklausel= §163 b(1) S.1 StPO)
zur IDF erforderlichen Maßnahmen (definieren) : Anhalten, Auweise verlangen und aushändigen lassen, Personalien erfragen/notieren, sonstige erforderliche Maßnahmen (Datenabgleich,..)
Im SV: schauen welches vorliegt
Weitere Voraussetzung: “IDF sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich”- SV Bezug
B Sonderfall (§163 b (1) S.2,S.3 StPO)
weitere zu IDF erforderlichen Maßnahmen möglich:
Fetshalten, Durchsuchen Person/mitgeführte Sachen, ED Maßnahmen
Definition + SV Bezug
Defintiion + SV Bezug
3 Formelle Rechtmäßigkeit
Anordnungskompetenz
“Jeder Beamte des Polizeivollzugsdienstes”
4 Form- und Fristbestimmungen
Belehrungspflicht
Pflicht zu Beginn der Maßnahme (§163 b Abs 1 S.1 Hs. 2 i v m §163 a Abs 4 S.1 StPO über die ihm zur Last gelegte Tat) richtig ?
Bei vorübergehendem Festhalten: siehe Bestimmungen gem §163 c StPO
Bei Durchsuchung der Person : Gleichgeschlechtigkeitsgrundsatz §81 d StPO
5 Ergebnis
“Die IDF war rechtmäßig”
Vernehmung
1 zielgerichtete Befragung
2 zu Zwecken der Strafverfolgung
3 durch eine Strafverfolgungsperson
4 amtliche Eigenschaft muss nach außen deutlich werden
Spontanäußerungen
Definition 3
Spontanäußerungen sind Äußerungen von Personen, die dem Strafverfolgungsbehörden unaufgefordert Informationen mitteilen
Zuletzt geändertvor 2 Monaten