Manteltarif
Enthält allgemeine Arbeitsbedingungen wie z.B Bestimmungen zu Erholungs- und Sonderurlaub
Lohntarifvertrag
Regelt die genauen Löhne für die Verschiedenen Arbeitstätigkeiten
Rahmentarifvertrag
Enthält Merkmale bezüglich der Arbeitstätigkeit. Den Merkmalen werden Gehaltsgruppen zugeordnet. Die Gehaltsgruppen zeigen nicht die eigentliche Höge des Lohns
Einzeltarifvertrag
Enthält zusätzliche Ergänzungen. Es handelt sich z.B. um Einzelregelungen für die Berufsausbildung oder für Vermögenswirksame Leistungen
Räumliche Geltung
Jeder Tarif gilt nur für einen bestimmten Geografischen Bereich (Bundesland, Bezirke, Regionen etc.)
Fachliche Geltung
Sozialpartner sind nach dem Industrieverbandssystem organisiert. Tarife werden für einen bestimmten Tarifzweig, Branche, Betriebsart abgeschlossen
Persönliche Geltung
Der Tarifvertrag kann sich auf alle oder nur auf bestimmte Arbeitnehmer, die in den räumlichen und fachlichen Geltungsbereich fallen, erstrecken
Zeitliche Geltung
Tarifverträge sind nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Es wird festgelegt, ab welchem Zeitpunkt ein Tarifvertrag gekündigt werden kann, dieser ist dann noch solange gültig, bis ein neuer Vertrag ausgehandelt wurde (Nachhaltigkeit)
Vorteile Arbeitnehmer
Planungssicherheit
Tarifautonomie
Transparenz
Zeit und Kostensparend
Keine Konflikte (Friedenspflicht/Streikverbot)
Qualifizierte Fachkräfte für sich gewinnen
einheitlich und transparent
bessere Arbeitsbedingungen
faire Bezahlung
tarifautonomie
Historische Mitbestimmung
Aufstände in der Arbeiterschaft, aufgrund von Verelendung und Machtlosigkeit
Gründung des Allgemeinen Deutschen Arbeiterverbands (Vorläufer der Spd)
Arbeitskräfte Verstärken sich zu Gewerkschaften
Erster Welrkrieg
Beschließung des Betriebsrätegesetzes
Nazis kommen an die macht, stoppen Mitbestimmung
Verabschiedung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes
Verabschiedung des Betriebsverfassungsgesetzes
Verstärkung des Mitbestimmunggesetzes in Unternehmen >2000 Beschäftigte
Mitbestimmung des Betriebsrates
Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten
Mirwirkungsrecht in personellen Angelegenheiten
Mitwirkungsrecht in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Aufgaben JAV
-Setzt sich für die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen ein
-setzt sich für bessere Qualität in der Ausbildung ein
2 jährige Wahlperiode
1-15 Vertreter je nach Betriebsgröße
Schulvorstand zusammensetzung
3/12 der Vertreter aus der Schulleitung
3/12 der Vertreter stellen die Lehrkräfte
3/12 der Vertreter stellen die Schülervertretung
2/12 der Verteter stellen die Elternvertretung
1/12 sind Außerschulische Vertreter, die an der beruflichen Bildung beteiligt sind
Schulvorstand Ziel
Gestaltung der Arbeit an schulen mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung
Entscheidungen Schulvorstand
Nutzung von Entscheidungsspielräumen (deregulierung)
Verwendung der Hausmittel
Zusammenarbeit mit anderen Schulen
Vorschlag zur Besetzung der Stelle des Schulleiters
Vorschlag zur Besetzung von Funktionsstellen (Abteilungsleiter)
Die Durchführung von Projektwochen
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