Pflichtenverletzung
§47 BeamtstG
Verletzt Beamtee schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten, so begeht er Dienstvergehen
Folgen bei Pflichtverletzungen
strafrechtlich
disziplinarrechtlich
haftungsrechtlcih
beamtenrechtlich (Verhaltensäußerung, Entlassung,..)
Beispiele Pflichtverletzung
Trunkenheit im Verkehr oder im Dienst
Verstoß gegen Dienstvorschriften
Polas Abfragen
Polizeibeamter begeht privat Schlägerei
Polizeibeamter begeht Diebstahl
Disziplinarverfahren welches Ziel
Ziel:
Erhaltung Sauberkeit und Leistungsfähigkeit Beamtentums
Wahrung Ansehens Beamtentums
Erhaltung Integrität
Welche Disziplinarmaßnahmen können für den Beamten getroffen werden?
Nach §37 LDG
Verweis
Geldbuße
Kürzung Bezüge
Zurückstufung
Entfernung Beamtenverhältnis
Für den Ruhestandsbeamten gibt es:
Kürzung des Ruhegehaltes
Aberkennung des Ruhegehaltes
Was steht in § 27LDG Verweis ?
leichtes dienstvergehen, d.h Vertrauen in pflichtgemäße Amtsführung geringfügig beeinträchtigt
ist eine als Verweis bezeichnete schriftiche Rüge
Missbilligende Äußerung bleibt weiterhin zulässig, ist aber keine Disziplinarmaßnahme
Was steht in §28LDG Geldbuße?
leichtes Dienstvergehen
Vertrauen nicht nur geringfügig beeinträchtigt
Betroffene hat einmaligen Betrag an Dienstherrn zu zahlen
Geldbuße: Nicht höher als einmonatiger Bezug des Beamten
Kürzung der Bezüge §29LdG
mittelschwerem Dienstvergehen
Verlust des Vertrauens in pflichtgemäße Amtsausführung
Verminderung Besoldungsbezüge (um höchstens 20% auf 3bjahre )
Laufzeit der Gehaltskürzung: nach Schwere des Dienstvergehens
§30 LDG Zurückstufung
Vertrauen im pflichtgemäßen Amtsausführung nachhaltig erschüttert
Durch Vergehen ist er als Fürhrungspersoj diskreditiert : Dienstherrn kann Verbleiben des Beamten in dem Amt nicht weiter zugemutet werden
Zurückstufung nur innerhalb derselben Laufbahn möglich
§31 LDG Entfernung aus Beamtenverhältnis
schwerem Dienstvergehen
Endgültige Verlust in die pflichtgemäße Amtsführung liegt vor
Schwerste Disziplinarmaßnahme
Alle Rechte aus Beamtenverhältnis entfallen , insbesondere Anspruch auf Versorgung,; nun in gesetzliche Rentenversicherung nachversichertes
Kürzung und Aberkennung Ruhegehalt §32,33
mittelschwerem und schwere Dienstvergehn
Ansehen öffentlichen Dienstes schwerwiegend zu beeinträchtigen, so dass ggf Dienstherrn oder Allgemeimheit das Fortbesteehn des Versorgzngsverhältnisses nicht zugemutete werden kann
Verfahren gegen Beamtenauf Probe/Widerruf
nur Verweis oder Geldbuße zulässig §25 abs 1 Satz 2 LDG
Jederzeit entlassen werden, wenn: Handlung, die bei Beamten auf Lebenszeit Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte
Disziplinarverfahren auf Antrag des Beamten
Gem §9LDG bei Disziplinarbehörde Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich beantragen (=selbstreinigungsverfahren)
Vorraussetzung: muss Verdacht eines Dienstvergehens ausgesetzt sein, bspw. Äußerungen durch dritte, Kollegen,…
Antrag abgelehnt, wenn: tatsächliche Anhaltspunkte, die Verdacht eines Dienstvergehen rechtfertigen, nicht vorliegen
Funktionen Disziplinarrecht
· zu künftiger Pflichterfüllung anzuhalten
· Schutzfunktion zugunsten des Beamten
· das Beamtenverhältnis zu beenden
Welche Rechtsvorschriften im Disziplinarrecht?
Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und das Landesdisziplinargesetz (LDG).
Besteht der Verdacht eines Dienstvergehens, das heißt, Dienstpflichten wurden nicht eingehalten, also verletzt, verweist §47 Satz 3 Beamtenstatusgesetz auf das Landesdisziplinargesetz.
Auf welche Rechte wird der Betroffenen Beamten belehrt
§ 12 LDG Ermittlung bedeutsamer Umstände (belastende / entlastende) § 14 LDG Feststellungen aus Straf- / Owi-Verfahren sind bindend
§ 15 LDG Beamte hat Recht auf die Stellung von sachdienlichen Beweisanträgen
§ 16 LDG Aussagepflicht von Zeugen und Sachverständigen
§ 16 LDG Beamte hat Anwesenheits- und Befragungsrecht bei Vernehmung von Zeugen / Sachverständigen
§ 18 LDG Beamte erhält von allen Niederschriften eine Mehrfertigung
§ 20 LDG Recht auf abschließende Äußerung des Beamten
Zuletzt geändertvor einem Jahr